Das deutsche Steuerrecht ist komplex – da sind sich viele einig. Da braucht man schon mal gute Hilfe, um die Steuererklärung zu machen. Doch mit der Hilfe von Freunden oder Familie begibt man sich womöglich auch aufs Glatteis. Denn unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung steht sogar unter Strafe. Von wem man Hilfe annehmen darf und wem man selbst helfen darf, das erklären wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen Steuerberatung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen
- Für unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung drohen hohe Bußgelder
- Dennoch darfst du auch weiterhin nahen Angehörigen bei der Steuererklärung helfen
Wer darf mir bei der Steuererklärung helfen?
Das Finanzamt sieht die Hilfe bei der Steuererklärung mit kritischem Auge. Grund hierfür sind die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes: Eine Hilfeleistung darf bei der Steuererklärung ausschließlich von Personen und Vereinigungen erbracht werden, die hierzu ausdrücklich befugt sind. Dazu gehören:
- Steuerberater
- Lohnsteuerhilfevereine
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- vereidigte Buchprüfer
- Steuerprogramme, wie z. B. WISO Steuer
Alle anderen Personen und Vereinigungen dürfen keine steuerlichen Hilfeleistungen erbringen. Anderenfalls handelt es sich um unerlaubte Hilfe.
Wann ist meine Hilfe erlaubt?
Ist nun also generell Hilfe bei der Steuererklärung verboten? Nein. Im engsten Familienkreis ist es erlaubt, einander kostenlos mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wer zu deinem engsten Familienkreis gehört, regelt nicht etwa deine Oma, sondern das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Demnach zählen dazu:
- Ehe- und Lebenspartner, Verlobte, geschiedene Partner
- Eltern, Schwieger- und Großeltern
- Kinder, Enkel, Nichten und Neffen
- (Halb-)Geschwister
- Schwager, Schwägerin
- Onkel, Tante
- Pflegeeltern und -kinder
Bei entfernten Verwandten sieht es schon anders aus – da ist die Hilfe laut Vorschrift verboten. Entfernte Verwandte sind zum Beispiel deine Cousins und Cousinen oder die Geschwister deines Schwagers bzw. deiner Schwägerin.
Steuererklärung für Freunde
Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis, darfst du gar nicht helfen (§5 und §6 StBerG). Die Steuererklärung für deine Freunde zu machen, ist also verboten. Auch Bekannten darfst du nicht unter die Arme greifen.
Steuererklärung für Partner
Bist du in einer Beziehung, darfst du deinem Partner keine Hilfe geben. Erst wenn ihr verlobt oder verheiratet seid, ist die Unterstützung bei der Steuererklärung erlaubt.
Ordentliches Bußgeld für unerlaubte Hilfe
Deine Beratung ist bereits strafbar, wenn diese wiederholt und aus eigenem Willen erfolgt. Dem Finanzamt ist dabei auch egal, ob die Steuerhilfe hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt. Es spielt nicht mal eine Rolle, ob du Geld oder eine andere Gegenleistung bekommst. Die steuerliche Hilfe ist außerdem verboten, wenn sie „geschäftsmäßig“ durchgeführt wird. Das ist dann der Fall, wenn die Hilfe immer wieder angeboten wird.
Ein teures Vergnügen
Warum das Verbot?
Grund für das Verbot ist, dass mögliche Fehler des Steuerberaters (zum Beispiel eine falsche Beratung oder verpasste Fristen) dem Steuerzahler finanzielle Nachteile bringen können. Denn: Ein Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung besteht hier nicht.
Beispiel 1
Beispiel 2
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Unser Tipp: Werde einfach dein eigener Steuerberater – getreu dem Motto: „Jetzt helfe ich mir selbst!“. Mit WISO Steuer schaffst du die Steuererklärung, auch wenn du sie vorher noch nie gemacht hast. Mit wertvollen Tipps und Infos führt dich die Software durch den Steuer-Dschungel.
Mit WISO Steuer bist du auf der sicheren Seite. Die jährliche Erstellung deiner Steuererklärung mit der Software fällt nicht unter die „unerlaubte Hilfe“ und führt auch nicht zu einer Bußgeldstrafe. Dies gilt auch dann, wenn du die Steuererklärungen für nahe Angehörige (siehe oben) mit WISO Steuer erstellst.
ProfiCheck
Warum ist WISO Steuer keine unerlaubte Hilfe?
Informationen, die du in der Software findest, beziehen sich auf Sachverhalte im Allgemeinen. Sie stellen keine individuelle Beratung dar, da sie nicht unbedingt deine Lebenssituation eins zu eins widerspiegeln. Daher liegt in unserer Software keine unerlaubte Hilfeleistung vor.
Die in der Software veröffentlichten Tipps, Informationen, Daten und Prognosen werden von Fachleuten mit größter Sorgfalt recherchiert. Das Gleiche gilt auch für die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte, die du hier lesen kannst. Dennoch können wir für den Inhalt keine Gewährleistung, Haftung oder eine sonstige juristische Verantwortung übernehmen. Steuertipps im Programm oder auf dieser Webseite ersetzen nicht die fachliche Beratung im Einzelfall durch einen Steuerberater.
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FAQ: Unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung
Kann ich mich beim Finanzamt beraten lassen?
Warum darf man anderen Personen bei der Steuererklärung nicht helfen?
Wer darf unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen?
Quellen: Bundesministerium der Justiz
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