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Unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung

Das kann teuer werden

Das deutsche Steuerrecht ist komplex – da sind sich viele einig. Da braucht man schon mal gute Hilfe, um die Steuererklärung zu machen. Doch mit der Hilfe von Freunden oder Familie begibt man sich womöglich auch aufs Glatteis. Denn unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung steht sogar unter Strafe. Von wem man Hilfe annehmen darf und wem man selbst helfen darf, das erklären wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen Steuerberatung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen
  • Für unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung drohen hohe Bußgelder
  • Dennoch darfst du auch weiterhin nahen Angehörigen bei der Steuererklärung helfen

Wer darf mir bei der Steuererklärung helfen?

Das Finanzamt sieht die Hilfe bei der Steuererklärung mit kritischem Auge. Grund hierfür sind die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes: Eine Hilfeleistung darf bei der Steuererklärung ausschließlich von Personen und Vereinigungen erbracht werden, die hierzu ausdrücklich befugt sind. Dazu gehören:

  • Steuerberater
  • Lohnsteuerhilfevereine
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • vereidigte Buchprüfer
  • Steuerprogramme, wie z. B. WISO Steuer

Alle anderen Personen und Vereinigungen dürfen keine steuerlichen Hilfeleistungen erbringen. Anderenfalls handelt es sich um unerlaubte Hilfe.

Wann ist meine Hilfe erlaubt?

Ist nun also generell Hilfe bei der Steuererklärung verboten? Nein. Im engsten Familienkreis ist es erlaubt, einander kostenlos mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wer zu deinem engsten Familienkreis gehört, regelt nicht etwa deine Oma, sondern das Steuerberatungsgesetz (StBerG). Demnach zählen dazu:

  • Ehe- und Lebenspartner, Verlobte, geschiedene Partner
  • Eltern, Schwieger- und Großeltern
  • Kinder, Enkel, Nichten und Neffen
  • (Halb-)Geschwister
  • Schwager, Schwägerin
  • Onkel, Tante
  • Pflegeeltern und -kinder

Bei entfernten Verwandten sieht es schon anders aus – da ist die Hilfe laut Vorschrift verboten. Entfernte Verwandte sind zum Beispiel deine Cousins und Cousinen oder die Geschwister deines Schwagers bzw. deiner Schwägerin.

Steuererklärung für Freunde

Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis, darfst du gar nicht helfen (§5 und §6 StBerG). Die Steuererklärung für deine Freunde zu machen, ist also verboten. Auch Bekannten darfst du nicht unter die Arme greifen.

Steuererklärung für Partner

Bist du in einer Beziehung, darfst du deinem Partner keine Hilfe geben. Erst wenn ihr verlobt oder verheiratet seid, ist die Unterstützung bei der Steuererklärung erlaubt.

Ordentliches Bußgeld für unerlaubte Hilfe

Deine Beratung ist bereits strafbar, wenn diese wiederholt und aus eigenem Willen erfolgt. Dem Finanzamt ist dabei auch egal, ob die Steuerhilfe hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt. Es spielt nicht mal eine Rolle, ob du Geld oder eine andere Gegenleistung bekommst. Die steuerliche Hilfe ist außerdem verboten, wenn sie „geschäftsmäßig“ durchgeführt wird. Das ist dann der Fall, wenn die Hilfe immer wieder angeboten wird.

Achtung Icon

Ein teures Vergnügen

Bei Verstößen untersagt das zuständige Finanzamt meist die steuerberatende Tätigkeit und kann auch Geldstrafen von bis zu5.000 Euro verhängen

Warum das Verbot?

Grund für das Verbot ist, dass mögliche Fehler des Steuerberaters (zum Beispiel eine falsche Beratung oder verpasste Fristen) dem Steuerzahler finanzielle Nachteile bringen können. Denn: Ein Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung besteht hier nicht.

Beispiel Rentner

Beispiel 1

Ein Rentner geriet ins Visier der Oberfinanzdirektion Berlin, weil er seinen Freunden und Bekannten kostenfreie Hilfe bei der Steuererklärung gegeben hat. Die Steuerfahndung (!) stellte deswegen mit vier Mann seine Wohnung auf den Kopf. Und nach der Razzia kam noch ein Bußgeldbescheid über 1.500 Euro. Und all das, obwohl der hilfsbereite Rentner weder das Finanzamt noch seine Freunde geschädigt hat.
Beispiel Selbstständige

Beispiel 2

Ein freundlicher Mann, der in Steuersachen geübt ist, half überforderten Steuerzahlern bei ihrer Steuererklärung. Er gab deren Daten in sein PC-Steuerprogramm ein, wies auf Fristen hin und gab weitere Hilfe. Dafür verlangte der Mann lediglich 30 Euro pro Steuererklärung. Das Finanzamt sah hierin eine unerlaubte geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen und drohte ein Zwangsgeld an. Die Sache ging bis zum Bundesfinanzhof. Hier machten die Richter dem Mann klar, dass das Verbot auch in seinem Fall zutrifft, da es „Hilfeleistungen bei weniger bedeutsamen steuerlichen Anträgen erfasst“.

Auf der sicheren Seite mit WISO Steuer

Unser Tipp: Werde einfach dein eigener Steuerberater – getreu dem Motto: „Jetzt helfe ich mir selbst!“. Mit WISO Steuer schaffst du die Steuererklärung, auch wenn du sie vorher noch nie gemacht hast. Mit wertvollen Tipps und Infos führt dich die Software durch den Steuer-Dschungel.

Mit WISO Steuer bist du auf der sicheren Seite. Die jährliche Erstellung deiner Steuererklärung mit der Software fällt nicht unter die „unerlaubte Hilfe“ und führt auch nicht zu einer Bußgeldstrafe. Dies gilt auch dann, wenn du die Steuererklärungen für nahe Angehörige (siehe oben) mit WISO Steuer erstellst.

Experten Tipp

ProfiCheck

Bist du dir unsicher, ob du die Daten an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eingetragen hast? Dann nutze den ProfiCheck und lass deine Steuererklärung durch einen Experten prüfen.* 

Warum ist WISO Steuer keine unerlaubte Hilfe?

Informationen, die du in der Software findest, beziehen sich auf Sachverhalte im Allgemeinen. Sie stellen keine individuelle Beratung dar, da sie nicht unbedingt deine Lebenssituation eins zu eins widerspiegeln. Daher liegt in unserer Software keine unerlaubte Hilfeleistung vor.

Die in der Software veröffentlichten Tipps, Informationen, Daten und Prognosen werden von Fachleuten mit größter Sorgfalt recherchiert. Das Gleiche gilt auch für die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte, die du hier lesen kannst. Dennoch können wir für den Inhalt keine Gewährleistung, Haftung oder eine sonstige juristische Verantwortung übernehmen. Steuertipps im Programm oder auf dieser Webseite ersetzen nicht die fachliche Beratung im Einzelfall durch einen Steuerberater.

Hol dir dein Geld zurück

Du willst die Steuererklärung für dich oder einen nahen Angehörigen machen? WISO Steuer steht dir dabei zur Seite. Damit holst du immer das beste Ergebnis raus. Nicht nur für dieses Jahr, sondern auch für zurückliegende Jahre. Behalte dafür die vorgeschriebenen Fristen im Blick.

FAQ: Unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung

Kann ich mich beim Finanzamt beraten lassen?

Dein zuständiges Finanzamt kann dir eine verbindliche Auskunft zu deiner Steuererklärung geben, wenn du zum Beispiel nicht weißt, in welchem Formular eine bestimmte Angabe zu machen ist.
Weil es bei Fehlern, auch wenn sie nicht gewollt waren, zu finanziellen Nachteilen bei der anderen Person kommen kann.
Kostenfreie Hilfe kannst du von deinen nahen Angehörigen mit Fachwissen bekommen. Das Steuerberatungsgesetz legt fest, wer zu dieser Gruppe gehört.

Quellen: Bundesministerium der Justiz

* Der ProfiCheck ist ein Angebot der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST). Für die Erbringung des ProfiChecks durch die BST gelten ausschließlich deren AGB. Die Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, über die du die BST beauftragen kannst (Steuer-Plattform). Für die Steuer-Plattform gelten ausschließlich die AGB der BDS.