Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen:Mein Sohn studiert und lebt auswärts.
1. Fehlermeldung: Seine Adresse wäre nicht für das ganze Jahr 2019 angegeben. (sehr wohl habe ich ihn vom 01.01. bis 31.01.2019 unter seine Adresse angelegt.
2. Fehlermeldung: Ab September bekam ich kein Kindergeld mehr (Sohn wurde 25) habe also versucht den mtl. Unterhalt von 400,-- Euro von Sept. bis Dez unter außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Bei der Prüfung bekomme ich immer die Meldung zur Opfergrenze, obwohl ich lt. meiner Berechnung mit einem mtl. Nettogehalt von 2300 Euro und der Berechnung der Opfergrenze ihm weit mehr zahlen dürfte. Was kann ich tun, ich werde noch irre....LG