Hallo Community,
ich wollte fragen, in welcher Form das FA bei einer Steuerprüfung Belege sehen will? Reichen dabei die Kontobewegungen oder benötigt man tatsächlich alle Rechnungen. Für die Ausgabenseite kann ich das natürlich nachvollziehen, dass auch Rechnungen verlangt werden. Für die Einnahmenseite müsste es doch aber reichen einfach die Einnahme als Zufluss mittels Kontoauszug darzulegen oder will das FA da auch Rechnungen mit Rechnungsnummer sehen?
Konkret geht es mir um folgenden Sachverhalt: Ich bin angestellter Arzt. Nebenberuflich aber freiberuflich an Diensten beteiligt. Im Rahmen dieser Dienste führe ich auch Leichenschauen durch. Die Rechnung schreibe ich direkt vor Ort und packe sie mit den anderen Unterlagen in einen Umschlag für den Bestatter. Von diesem bekomme ich das Geld überwiesen und diesen Betrag gebe ich als Einnahme in der EÜR an. Reicht diese Kontobewegung für das FA oder können Sie von mir auch die von mir geschriebene Rechnung verlangen? Und wenn ja, würde es reichen diese abzufotografieren oder müsste ich sie 2x handschriftlich ausfüllen, 1x für den Betsatter und 1x für mich?
Danke schon mal für die Antworten