Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Einkommensteuervorauszahlungen. Im Steuerjahr 2021 haben wir bereits vier Einkommensteuer-Vorauszahlungen geleistet. Die Steuererklärung 2020 fiel jedoch so aus, dass eine deutliche Nachzahlung fällig wurde.
Das Finanzamt hätte jetzt gern nochmals drei Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2021, zu zahlen März, Juni, September 2022.
Im Steuerprogramm lautet ja die Aufforderung: Vorauszahlungen, die Sie 2021 gemacht haben.
Für mich stellt sich nun die Frage: Wann kann ich diese drei Zahlungen geltend machen, zumal ich die Est.-Erklärung 2021 ja bis 31.7.2022 machen muss.
Dank im Voraus