Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2021.
Im Dezember 2021 wurde unsere Tochter geboren. Demnach steht mir die Kinderzulage für den Wohnriester-Vertrag zu. Ich habe die Zulage allerdings noch nicht beantragt und diese wurde demnach auch nicht ausbezahlt.
Muss ich diese nun trotzdem in der Steuererklärung angeben, da ich ja theoretisch den Anspruch hatte? Oder erfolgt die Angabe dann in der Erklärung für 2022?
Danke für die Hilfe.
Liebe Grüße,
Anna