Ausgleich Kundenkonten - Kunde B gleicht für Kundenkonto A Kosten aus?

  • Hallo Forum,

    Ich habe folgendes kniffliges Problem, bei dem mir der techn. Support bislang nicht helfen konnte. Daher stecke ich meine Hoffnung nun ins Forum.

    Ich habe einmal ein Schema aufgezeichnet, damit es besser verständlich wird.

    Ich bin Berater und muss nun mit einer großen Verbraucherberatungsstelle abrechnen. Diese möchte eine Rechnung mit den vollen 130€ Beratungshonorar, aus der dann hervor geht, dass 30€ bereits beglichen wurden und noch 100€ zu überweisen sind. Zu diesem Zeitpunkt habe ich die 30€ aber noch nicht erhalten. Daher habe ich bislang im Verrechnungskonto angegeben die 30€ vom "beratenen" erhalten zu haben, diese dem Kundenkonto von Kunde A gutgeschrieben und dann auf der Rechnung den korrekten Restbetrag von 100€ angegeben. Da ich die 30€ aber noch der Stadt in Rechnung stellen muss um sie auch wirklich zu erhalten habe ich dann die angeblich eingenommenen 30€ wieder aus dem Verrechnungskonto gelöscht. Sonst hätte ich ja 2x30€ versteuern müssen, die ich nur 1x eingenommen habe.

    Das Problem ist jetzt, dass in der automatisch erstellten Ust-Voranmeldung dennoch 130€ von Kunde A + 30€ von Kunde B berechnet werden, auch wenn ich in Wirklickeit nur 130€ eingenommen habe.

    Anders habe ich es bisher nicht hinbekommen, dass die Kundenkonten ausgeglichen sind. Wenn ich die Zahlung von Kunde B zum Ausgleich von Kundenkonto A zuweise landet Kundenkonto B ja im negativen.

    Es ist nicht wirklich gut. Hat jemand von euch vielleicht eine Lösung/Tipp für mich?

    Vielen Dank im Voraus! :)

  • Also

    1. kann die Konstruktion im Bild ja nicht aufgehen. Rechnungen über 160 Euro stellen, wenn nur 130 Euro der Erlös sein sollen und auch nur 130 Euro gezahlt werden sollen. Du meinst 30 Euro und 130 - 30 = 100 Euro.

    2. Verstehe ich deine technische Konstruktion nicht. Du bebuchst Kundenkonten? Warum eine nicht erhaltene Zahlung im Verrechnungskonto buchen?

    3. Wenn in deiner USt-VA trotz Zahlung von nur 130 Euro, trotzdem die die Steuer für 160 steht, bedeutet das, das Du Soll-Versteuerer bist. Ist das richtig? Bist Du tatsächlich außerhalb der Ist-Besteuerungs-Grenzen (für mich gerade schwer vorstellbar) oder hast du die nur nicht beantragt oder ist die Programmeinstellung falsch (solltest Du aber längst bemerkt haben)?


    Ansonsten musst Du doch nur die 2 Rechnungen stellen, wie unter 1. schon angegeben:

    Einmal über die 30 Euro und einmal über die 130 abzüglich 30 Euro. Oder ich habe auch das nicht verstanden?

  • kann die Konstruktion im Bild ja nicht aufgehen

    finde ich auch

    Wenn die Verbraucherberatungsstelle A angibt/der Meinung ist, dass spechtma ihnen eine Rechnung über 130,-- stellen soll, jedoch nur 100,-- zahlen wollen. weil mit der Stadt B eine Vereinbarung besteht dass diese 30,-- zuschießt, dann haben alle 3 ein Problem.

    _

    1. Die Verbraucherberatung, weil sie eine RG über 130,-- hat, jedoch nur 100,-- bezahlt. = 30,-- offene Forderungen
    2. Die Stadt, weil sie 30,-- Zuschuss zahlen soll, ohne bisher eine Rechnung erhalten zu haben,
    3. spechtma, weil anscheinend seine Firmeneinstellungen auf Soll-versteuerung stehen und er daher USt. abführen soll, für Beträge welche er "angeblich" erhalten/gebucht hat ohne eine Rechnung gestellt zu haben.

    Da er, wenn er eine Rechnung an die Stadt geschrieben hat, die 30,-- Zuschuss nicht mit den offenen 30,-- der Verbraucherzentrale verrechnen kann, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als dieser eine Stornorechnung über 30,-- auszustellen

    Dann passt alles.

    100,-- Verbraucherzentrale, 30,-- Stadt = 130,-- zu versteuern

  • Ich denke die Verbraucherzentrale will hier tricksen. Sie möchte 130€ als Rechnung haben um einen höheren Finanzbedarf anmelden zu können. Die 30€ die von der Stadt kommen möchten sie sich "einstecken". Sag den einfach du musst das noch mit dem Finanzamt klären.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Ausgleich Kundenkonten - Kunde B gleicht für Kundenkonto A kosten aus?“ zu „Ausgleich Kundenkonten - Kunde B gleicht für Kundenkonto A Kosten aus?“ geändert.
  • Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Ihr habt schon Recht, rein von den Rechnungsbeträgen kann das Schema so nicht aufgehen. So sollen die Rechnungen aber nunmal aussehen (Auf der Rechnung müssen dann 130 € als Gesamtbetrag und als noch zu zahlender Restbetrag 100 € stehen.)

    Vielleicht macht es im Folgenden aber mehr Sinn:

    Es ist so, was mir jetzt erst bewusst wurde, dass die 30€ von der Stadt keine Umsatzsteuer enthalten und als durchlaufender Posten behandelt werden sollen, da ich die 30€ von der Stadt einfach nur für die Verbraucherberatungsstelle (Kunde A) einnehme. Somit zahlt die Stadt über mich an die Verbraucherberatungsstelle die 30€.


    Diese Erkenntnis hilft mir aber noch nicht dabei, in Verbindung mit dem Kundenguthaben von der Verbraucherberatungsstelle automatisch auf der Rechnung den fälligen Restbetrag von 100€ auszuweisen, denn die 30 € von der Stadt habe ich zum Zeitpunkt dieser Rechnungsstellung ja noch nicht eingenommen.

    Und selbst wenn ich die 30€ schon eingenommen hätte, könnte ich sie dann als für die Verbraucherberatungsstelle eingenommenen durchlaufenden Posten zuordnen ohne, dass das Kundenkonto der Stadt bei -30€ bleibt?

    3. Wenn in deiner USt-VA trotz Zahlung von nur 130 Euro, trotzdem die die Steuer für 160 steht, bedeutet das, das Du Soll-Versteuerer bist. Ist das richtig?

    Ich habe nochmal nachgeschaut und habe korrekt die Ist-Versteuerung eingestellt. Nur, wenn ich die 30€ auf dem Verrechnungskonto schon als eingenommen verbuche, dann ist es ja leider logisch, das sie in der Ust-VA schon als Teilzahlung berücksichtigt werden auch bevor der Rest der Rechnung beglichen wurde.

    Warum eine nicht erhaltene Zahlung im Verrechnungskonto buchen?

    Ich habe zunächst so getan als wenn ich die 30€ in bar schon eingenommen hätte und sie über das Verrechnungskonto dem Kundenkonto der Verbraucherberatungsselle zugeordnet. Das war für mich die einzige Möglichkeit (die ich kannte), um auf der 130€-Rechnung als zu zahlenden Restbetrag automatisch 100€ auszuweisen.


    Für weitere Tipps bzw. die richtige Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar.

  • wenn ich die 30€ auf dem Verrechnungskonto schon als eingenommen verbuche, dann ist es ja leider logisch, das sie in der Ust-VA schon als Teilzahlung berücksichtigt werden

    das Verrechnungskonto ist doch nicht mit Ust. belegt und wird nicht bei der Bmg. berücksichtigt.

    Rechnung müssen dann 130 € als Gesamtbetrag und als noch zu zahlender Restbetrag 100 € stehen.)

    soll überhaupt USt. berechnet werden oder ist alles USt.-frei?

  • das Verrechnungskonto ist doch nicht mit Ust. belegt und wird nicht bei der Bmg. berücksichtigt.

    Wenn ich eine Einnahme von 30€ im Verrechnungskonto eintrage und sie dem Kundenkonto zuweise wird es vielleicht noch nicht berücksichtigt. Aber wenn ich dieses Kundenguthaben dann bei der Rechnung verwende, um den Restbetrag zu mindern ist es ja bereits eine Teilzahlung und damit erscheint es in der Ust.VA

    soll überhaupt USt. berechnet werden oder ist alles USt.-frei?

    Ust muss schon berehnet werden, da ich kein Kleinunternehmer bin. Nur diese 30€ enthalten angeblich keine Ust. und sollen als durchlaufender Posten behandelt werden.

  • Nur diese 30€ enthalten angeblich keine Ust. und sollen als durchlaufender Posten behandelt werden.

    Als Mitleser und aus Interesse:
    Aus wessen Sicht denn "durchlaufender Posten"? Aus Deiner Sicht als leistender Unternehmer doch wohl kaum. Und das wäre entscheidend.


    Was sollen das denn überhaupt für 30€ sein? Welche bzw. wessen Leistung? Wofür dieser ganze Hickhack?

  • miwe4 Naja schon aus meiner Sicht durchlaufend weil ich ja von der Stadt 30€ für die Verbraucherberatungsstelle einnehme und diese insofern an sie weiterleite indem ich eben vom Endbetrag (130€) dann die 30€ abziehe.

    Die 30€ sind Eigenanteil des Beratenen an den Gesamtkosten (130€) einer Beratung. Das zahlen die Beratenen normalerweise selbst. Aber wenn einzelne Städte sagen "wir übernehmen den Eigenanteil" wird's halt noch komplizierter. Denn dann bekommt man die 30€ nicht direkt bar auf die Kralle sondern muss später eine Rechnung stellen.

    Edit: Die zahlen sind fiktiv, aber es geht ja ums Prinzip.

  • Wenn Du die 130€ in Deinem Namen einnimmst, dann ist das in meinen Augen kein durchlaufender Posten. Was der Kunde als Eigenanteil an die Verbraucherberatung zahlen muss, da hast Du doch nichts mit zu tun. So nutzen die Dich ja als Inkassodienst.


    Du berechnest für Deine Leistung 130€, alles andere geht Dich nichts an. Du wirst denen doch auch bestimmt ein entsprechendes Angebot gemacht haben bzw. einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.


    Da würde mich mal die Meinung der anderen User hier interessieren.

  • Die 30€ sind Eigenanteil des Beratenen an den Gesamtkosten (130€) einer Beratung. Das zahlen die Beratenen normalerweise selbst. Aber wenn einzelne Städte sagen "wir übernehmen den Eigenanteil" wird's halt noch komplizierter. Denn dann bekommt man die 30€ nicht direkt bar auf die Kralle sondern muss später eine Rechnung stellen.

    Müsste man dann nicht zwei Rechnungen stellen? Eine an den Endkunden über 100€ und eine an die Beratungsstelle über 30€?


    Wie schon gesagt, da würde mich mal die Meinung der anderen User hier interessieren.

  • Wenn Du die 130€ in Deinem Namen einnimmst, dann ist das in meinen Augen kein durchlaufender Posten

    Nein nur die 30€ sind durchlaufend weil ich sie...

    für die Verbraucherberatungsstelle einnehme und diese insofern an sie weiterleite indem ich eben vom Endbetrag (130€) dann die 30€ abziehe.

    Ich arbeite als Honorarkraft und der Beratungsvertrag wird zwischen Beratenen und der Verbraucherberatungsstelle geschlossen. Ich führe also aus ohne Vertragspartner zu sein. Aber das geht auch zu sehr ins Detail. Vielen Dank für deine Sorgen, dass ich da ausgenutzt werde. Aber das sollte nicht zum Kernthema hier werden. Eher: wie bekomme ich die Tatsachen ins MeinBüro eingegeben?

  • miwe4 hast du denn die gesamte Diskussion verfolgt? Sonst muss ich dich leider nochmal auf den ersten Forumseintrag und dessen Anhang verweisen.

    Eine an den Endkunden über 100€ und eine an die Beratungsstelle über 30€?

    Dann siehst du, dass das nicht die Lösung ist.

  • weil ich ja von der Stadt 30€ für die Verbraucherberatungsstelle einnehme und diese insofern an sie weiterleite indem ich eben vom Endbetrag (130€) dann die 30€ abziehe.

    aber die Stadt will eine Rechnung von Dir ?( Kann die nicht gleich an die Beratungsstelle zahlen und Du stellst eine RG mit 1 Pos. 84,03 Netto zzgl 19%

    und eine Pos. mit 30,-- Netto macht zusammen 130,-- an einen Kunden

  • miwe4 hast du denn die gesamte Diskussion verfolgt? Sonst muss ich dich leider nochmal auf den ersten Forumseintrag und dessen Anhang verweisen.

    Eine an den Endkunden über 100€ und eine an die Beratungsstelle über 30€?

    Dann siehst du, dass das nicht die Lösung ist.

    Nur, weil Du es ausschließet, heißt es nicht, dass es nicht die Lösung sein könnte.


    Diese möchte eine Rechnung mit den vollen 130€ Beratungshonorar, aus der dann hervor geht, dass 30€ bereits beglichen wurden und noch 100€ zu überweisen sind. Zu diesem Zeitpunkt habe ich die 30€ aber noch nicht erhalten.

    Du siehst an dem Unverständnis der anderen Hilfesteller doch schon, dass dies so nicht richtig sein kann.


    Nein nur die 30€ sind durchlaufend weil ich sie...

    für die Verbraucherberatungsstelle einnehme und diese insofern an sie weiterleite indem ich eben vom Endbetrag (130€) dann die 30€ abziehe.

    Ich arbeite als Honorarkraft und der Beratungsvertrag wird zwischen Beratenen und der Verbraucherberatungsstelle geschlossen. Ich führe also aus ohne Vertragspartner zu sein. Aber das geht auch zu sehr ins Detail.

    Wenn Du "nur" Honorarkraft der Verbraucherberatung bist und der Vertrag zwischen Beratenen und Verbraucherberatungsstelle geschlossen wird, warum rechnest Du dann mit den Beratenen ab? Das beißt sich doch. Dann müsste die Verbraucherberatungsstelle doch die Rechnung über 130€ an die Beratenen stellen und Du eine Rechnung über 100€ an die Verbraucherberatungsstelle (oder die rechnen im Wege der Gutschrift dann die 100€ mit Dir ab).


    Bevor Du an die Rechnungen denkst, musst Du es erst einmal steuerlich aufdröseln. Wer ist Dein Kunde, denn der beauftragt Dich und hat die Rechnung über 130€ mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen, zu erhalten und ggf. an Dich zu zahlen. Es ist steuerlich für Dich vollkommen irrelevant, dass der Kunde einen "Eigenanteil" von 30€ zu tragen hat. Vor allem aber stellt das dadurch nicht automatisch für Dich einen durchlaufenden Posten dar. Für Dich ist der Gesamtbetrag von 130€ aufgrund einer Leistung im Leistungsaustausch vereinnahmt und unterliegt somit den umsatzsteuerlichen Regelungen.


    Also warum rechnest Du mit den Kunden ab, wenn Du überhaupt nicht Vertragspartner bist? Was die Verbraucherberatungsstelle mit ihrem Ansinnen erreichen möchte, ist mir vollkommen klar. Das hat aber Dich bezgl. Deiner (umsatz)steuerlichen Verpflichtungen nicht zu interessieren.


    Vielleicht sollte sich da ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe einmal die vertraglichen Vereinbarungen im Detail anschauen.

  • lavender Vielen Dank für den Ansatz. Direkt an die Verbraucherberatungsstelle wird die Stadt wohl nicht zahlen, da kann ich das bestehende System nicht umkrempeln.

    Aber ich bin jetzt noch dabei rauszufinden, ob es wirklich eine Rechnung sein muss an die Stadt für die 30 € Eigenbeteiligung (auch weil ich diese ja eh direkt "weitergebe" an die Verbrauherberatungsstelle). Vielleicht reicht ja da auch eine Art Zahlungsaufforderung für den diesen durchlaufenden Posten. Denn ansonsten könnte das eine Lösung sein, da ich dann wirklich korrekter Weise nur über 130€ eine Rechnungen ausstelle und eben nicht über zu hohe 160 €.

  • Also mein Kunde ist die Verbraucherberatungsstelle, daher bekommt sie die volle Rechnung über 130 € . Es ist so, dass ich 30 € im Namen meines Kunden "eintreiben" muss; Im konkreten Fall eben von der Stadt und den Rest (100 €) überwiesen bekomme.

    Aber ich bin jetzt noch dabei rauszufinden, ob es wirklich eine Rechnung sein muss an die Stadt für die 30 €. Wenn ich die 30€ nämlich ohne Rechnung von der Stadt überwiesen bekomme kann ich diese doch im Nachhinein als durchlaufenden Posten in Konto 1590 buchen und dann zum Ausgleich des Kudenkontos der Verbraucherberatungsstelle nutzen, richtig? Dann hätte die Stadt kein offene Rechnung bei mir, Ust. gäb es beim durchl. Posten keine und letztlich wird auch das Kundenkonto der Verbraucherberatungsstelle ausgeglichen. Dann wäre der Drops gelutscht, hoffe ich. :/

    Wobei nein, dann zahle ich ja nur für den Betrag von 100€ Ust, und nicht für die 30 €. Oder? :wacko:

    Da fehlt noch der letzte Schliff an der Lösung fürchte ich.

  • Für weitere Tipps bzw. die richtige Vorgehensweise wäre ich sehr dankbar.

    Hallo Wand an Tapete! Du noch sonst jemand ist auf meinen Lösungsvorschlag eingegangen:

    Einmal über die 30 Euro und einmal über die 130 abzüglich 30 Euro.


    Soll heißen Honorar 130 Euro abzüglich 30 Euro-Position "wird von der Stadt bezahlt" oder so ähnlich = Rechnungs-/Zahlbetrag 100 Euro

    Ist das nicht genau das, was gewollt ist?


    So sehen doch Werkstattrechnungen auch aus. Reparaturkosten abzüglich Versicherungsübernahme ist der Rechnungs- und Zahlbetrag für den Kunden.


    oder wenn das geht

    Vielleicht reicht ja da auch eine Art Zahlungsaufforderung

    Und wieder komme ich mit deiner fixen Idee von Kundenkonten und neuerdings durchlaufender Posten nicht mit.


    Wenn ich die 30€ nämlich ohne Rechnung von der Stadt überwiesen bekomme kann ich diese doch im Nachhinein als durchlaufenden Posten in Konto 1590 buchen und dann zum Ausgleich des Kudenkontos der Verbraucherberatungsstelle nutzen, richtig? Dann hätte die Stadt kein offene Rechnung bei mir, Ust. gäb es beim durchl. Posten keine und letztlich wird auch das Kundenkonto der Verbraucherberatungsstelle ausgeglichen. Dann wäre der Drops gelutscht, hoffe ich. :/

    Klar kannst Du zur Überwindung eines Baches erst eine Betonbrücke bauen, aber Du könntest auch einfach rüber springen.


    Wenn Du eine Rechnung über 130 Euro hast und du bekommst eine Zahlung über 100 Euro und eine über 30 Euro. Dann weist Du einfach die beiden Zahlungen der Rechnung zu und fertich.

  • Wenn Du eine Rechnung über 130 Euro hast und du bekommst eine Zahlung über 100 Euro und eine über 30 Euro. Dann weist Du einfach die beiden Zahlungen der Rechnung zu und fertich.

    Würde ich genauso machen, es gibt eine Rechnung von Dir für Deine Dienstleistung, einen Teilbertrag bezahlt der eine und den Rest der andere, beide Zahlungseingänge setzen Deine Rechnung auf vollständig bezahlt. Wenn Du willst, teilst noch den Betrag auf in zwei Posten.

    Mehr würde ich nicht machen.