Ausgleich Kundenkonten - Kunde B gleicht für Kundenkonto A Kosten aus?

  • Das umsatzsteuerliche Problem dahinter, was die Verbraucherberatungsstelle anscheinend umgehen möchte, ist doch relativ eindeutig und schnell erkennbar:

    verbraucherberatungsstelle umsatzsteuer - Google Suche


    Deshalb noch einmal mein gut gemeinter Tipp:

    Vielleicht sollte sich da ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe einmal die vertraglichen Vereinbarungen im Detail anschauen.

    Denn ansonsten wird da ganz schnell mal ein Umsatzsteuer-Sonderprüfer aufmerksam werden und dann wird da einiges aufgerollt. Und als Beteiligter ist man mittendrin.


    So sehen doch Werkstattrechnungen auch aus. Reparaturkosten abzüglich Versicherungsübernahme ist der Rechnungs- und Zahlbetrag für den Kunden.

    Das setzt aber dann voraus, dass die Verbraucherberatungsstelle an den Endkunden eine Rechnung über eine im Rahmen ihres Zweckbetriebs ausgeführte umsatzsteuerpflichtige Leistung mit entsprechendem USt-Ausweis stellt. Zumindest wenn ich den Sachverhalt jetzt richtig verstanden habe.


    Denn:

    Es kann niemals ein durchlaufender Posten sein.

  • Er ist doch externer Berater

    deshalb ja die Rechnung an die Verbraucherberatungsstelle (Leistung mit 19% USt.) 100,-- zzgl. 19%

    der Zuschuss der Stadt enthält keine USt. weil diese keine USt.-pflichtige Leistung erbracht hat.

    Unklar ist ja, warum soll er das Geld an die Verbraucherberatungsstelle weiterleiten soll. Kann er doch gleich eine RG an die Stadt schicken ohne USt.

  • ja die sollen/müssen Ihre Ausgleichszahlungen untereinander ausmachen. Er ist Dienstleister und wird von einem Auftraggeber beauftragt und bezahlt und dieser bekommt die Rechnung über die Dienstleistung.

    Alternativ bekommt er eben von zwei Stellen Geld, muss aber so oder so alle Zahlungseingänge versteuern da ER ja nicht steuerbefreit arbeitet, ob die Stelle von der das Geld kommt, steuerfrei ist oder nicht, nützt ihm nichts. So oder so er kann keine Beträge steuerbefreit einnehmen und auch nicht durchleiten, erst recht nicht wenn er sie garnicht durchleitet sondern auf seine Rechnung bucht.

    • Offizieller Beitrag

    es geht doch auch um die Umsatzsteuer die in den 100,-- enthalten ist und in den 30,-- nicht

    Dann hast Du aber nicht einen einzigen der zahlreichen Treffer aus meiner oben #21 verlinkten Google-Suche nachverfolgt oder gelesen. Selbstverständlich unterliegen die von diesen an Verbraucher erbrachten Leistungen den Regelungen der entsprechenden Steuergesetze. Bei Vereinen dann eben Geschäftsbetrieb mit Regeölsteuersatz oder Zweckbetrieb mit ermäßigtem Steuersatz.


    Er ist doch externer Berater und nicht selbst die Verbraucherberatungsstelle. Seine Rechnung über seine Dienstleistung unterliegt doch nicht den Bedingungen wie die Verbraucherberatungsstelle selbst.

    Malt Euch doch einfach mal auf ein Blatt Papier, wer an wen an Leistung im Leistungsaustausch erbringt, dann klärt sich das bei der USt immer ganz schnell. Und dann sieht man, dass die Beratungsstelle eine Leistung im Leistungsaustausch an den Verbraucher erbringt (@spechtma ist in diesem Fall ja nur Fremdleister für die Beratungsstelle). @spechtma wiederum erbringt eine Leistung im Leistungsaustausch an die Beratungsstelle. Beide leistende Unternehmer müssen jeweils entsprechende Rechnungen mit USt-Ausweis erstellen.


    Zu diesem Zeitpunkt habe ich die 30€ aber noch nicht erhalten.

    Das suggeriert aber, dass Du diese 30€ später bekommst. Bekommst Du jetzt dann doch 130€ und nicht nur 100€? Das zu Deiner Bemerkung, ob ich Deinen Startpost nicht gelesen hätte. Du verwirrst halt etwas mit Deinen Infos.

  • Malt Euch doch einfach mal auf ein Blatt Papier, wer an wen an Leistung im Leistungsaustausch erbringt, dann klärt sich das bei der USt immer ganz schnell. Und dann sieht man, dass die Beratungsstelle eine Leistung im Leistungsaustausch an den Verbraucher erbringt (@spechtma ist in diesem Fall ja nur Fremdleister für die Beratungsstelle). @spechtma wiederum erbringt eine Leistung im Leistungsaustausch an die Beratungsstelle. Beide leistende Unternehmer müssen jeweils entsprechende Rechnungen mit USt-Ausweis erstellen.

    Das ist doch was ich geschrieben habe. Spechtma kann den Betrag nicht durchleiten und auch nicht ohne USt verbuchen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Zitat war auch nur, um nicht auch diesen Text nochmals schreiben zu müssen. Denn es gab von anderen Usern ja auch anderslautende Äußerungen. Deshalb auch "Malt Euch doch einfach mal auf" und nicht "Male Dir doch einfach mal auf". ;)


    Das machen übrigens auch Steuerfachleute und Steuerprüfer etc. zur Aufklärung schwieriger steuerlicher Konstellationen gerne. :)

  • Alternativ bekommt er eben von zwei Stellen Geld, muss aber so oder so alle Zahlungseingänge versteuern da ER ja nicht steuerbefreit arbeitet, ob die Stelle von der das Geld kommt, steuerfrei ist oder nicht, nützt ihm nichts. So oder so er kann keine Beträge steuerbefreit einnehmen und auch nicht durchleiten, erst recht nicht wenn er sie garnicht durchleitet sondern auf seine Rechnung bucht.

    Ja das beschreibt das Problem ziemlich genau.


    Um folgende folgende Frage noch zu beantworten von miwe4 :

    Bekommst Du jetzt dann doch 130€ und nicht nur 100€?

    Ich bekomme 100€ inkl. Ust von der Verbraucherberatungsstelle und 30€ von der Stadt überwiesen. Die 30€ sind lt. Verbraucherberatungsstelle ein durchlaufender Posten ohne Ust., den ich dadurch durchlaufen lasse, dass ich ihn vom Brutto meiner 130€-Rechnung abziehen soll.

    Das passt für mich (und scheinbar auch für euch) aber so nicht.


    Ich bin mit denen parallel im Kontakt, da dem Ganzen doch nicht nur mangelnde Erfahrung von mir mit dem Umgang mit MeinBüro zugrunde liegt. Die sollen mir jetzt mal Erklären wie ihr System gedacht ist.

    Ich kann euch gerne mitteilen was dabei heraus kam.


    Schonmal Zwischendurch vielen Dank für Eure Hilfe und Zeit bis hierhin.

  • es geht doch auch um die Umsatzsteuerdie in den 100,-- enthalten ist und in den 30,-- nicht

    Ja, aber erst im zweiten Schritt. Davor kommt der erste Schritt. So etwas muss man strukturiert angehen.

    Der erste Schritt ist, wie man die Beträge grundsätzlich darstellen kann. Darauf bezogen sich meine Hinweise.


    Danach muss er/sie/es wissen, welche Umsatzsteuerregelungen zutreffen und wie die konkreten Beträge sind. Die Überlegung ist aber völlig unabhängig von der Ersteren und kann und darf von uns hier sowieso nicht beantwortet werden (siehe Hinweis von miwe4 und auhc letzte Antwort von spechtma). Wegen der USt-Unklarheit passt das Kfz-Werkstattbeispiel gerade zur Anschauung einer Abrechnung mit unterschiedlichen USt-sätzen, auch wenn es nicht 100%-ig passt. Denn die Versicherung erstattet bei Firmenkunden nur netto. Also 1. Position Gesamtleistung mit MWSt über alles und davon wird umsatzsteuerfrei der Nettoerstattungsbetrag abgezogen, es bleibt der Zahlbetrag für den Kunden.

    Und selbst wenn nicht beides in einer Rechnung sein soll, kann man das dann mit einer Rechnung und einer Gutschrift bewerkstelligen. Hauptsache man weiß erst einmal, wie die Abrechnung darzustellen ist,

  • Also nach Rücksprache mit der Verbraucherberatungsstelle soll es wirklich genau so laufen:

    Ich bekomme 100€ inkl. Ust von der Verbraucherberatungsstelle und 30€ von der Stadt überwiesen. Die 30€ sind lt. Verbraucherberatungsstelle ein durchlaufender Posten ohne Ust., den ich dadurch durchlaufen lasse, dass ich ihn vom Brutto meiner 130€-Rechnung abziehen soll.

    Und das eben mit einer "Zahlungsaufforderung" an die Stadt für die 30€ und einer Rechnung über 130 € an die Verbraucherberatungsstelle.


    Die Dame in der Buchhaltung hatte einen Vorschlag (gut gemeint bitte nicht zu sehr verurteilen), wie ich es bei mir im Buchungsprogramm eingeben kann. Vielleicht könnt ihr mir sagen, ob dies in MeinBüro technisch möglich ist und wie:


    - Ich erhalte 100€ per Überweisung von der Verbraucherberatungsstelle

    - verbuche 130€ mit Ust als Einnahme

    - Mache eine Minusbuchung von 30€ ohne Ust

    - Gleiche das Minus wieder aus mit 30€ von Stadt


    Dann führe ich zumindest die richtige Umsatzsteuer ab, nur ob es so umsetzbar ist, weiß ich nicht.

  • Rechnung über 130Euro, enthalten sind 2 Posten, einer 30Euro einer 100Euro. die Rechnung schickst an die Stadt und an die Verbraucherzentrale. Beide Zahlungseingänge buchst Du zur Rechnung hinzu, diese ist dann ausgeglichen. Das wars

  • - Ich erhalte 100€ per Überweisung von der Verbraucherberatungsstelle

    - verbuche 130€ mit Ust als Einnahme

    Das allein ist schon ein Widerspruch, denn in der EÜR ist die Zahlung die Einnahme, gemeint ist sicher eine 130-Euro-Rechnung


    - Mache eine Minusbuchung von 30€ ohne Ust

    - Gleiche das Minus wieder aus mit 30€ von Stadt

    versteh ich schon gar nicht

    Wenn Du die Rechnung von 130 Euro auf 100 reduzierst, ist sie plötzlich schon voll bezahlt. Wo willst Du dann die 30 Euro hinbuchen? Oder anders gesagt, wie willst Du eine Minusbuchung (also Gutschrift oder Minderung der Forderung) mit einer zusätzlichen Einnahme ausgleichen?


    Michael hat die Lösung ja noch einmal wiederholt, außer dass die Rechnung im Original natürlich nur einmal verschickt werden kann. Für die Stadt reicht ja eine Zahlungsaufforderung.


    Dann führe ich zumindest die richtige Umsatzsteuer ab, ...

    Sicher? Wenn ich Deinen zweiten Gedankenstrich richtig verstehe, nun doch USt auf die vollen 130 Euro? Macht für mich auch mehr Sinn. Dann reicht sogar eine Rechnungsposition. Glücklicher Umstand bei allem ist nur, dass es um einen sehr geringen Betrag geht, so dass sich die Auswirkungen von Fehlern in Grenzen halten.


    Grundsätzlich habe ich aus Deinem Schreiben hier den Endruck gewonnen, dass Du Dir professionelle Unterstützung suchen solltest.