Das umsatzsteuerliche Problem dahinter, was die Verbraucherberatungsstelle anscheinend umgehen möchte, ist doch relativ eindeutig und schnell erkennbar:
verbraucherberatungsstelle umsatzsteuer - Google Suche
Deshalb noch einmal mein gut gemeinter Tipp:
Vielleicht sollte sich da ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe einmal die vertraglichen Vereinbarungen im Detail anschauen.
Denn ansonsten wird da ganz schnell mal ein Umsatzsteuer-Sonderprüfer aufmerksam werden und dann wird da einiges aufgerollt. Und als Beteiligter ist man mittendrin.
So sehen doch Werkstattrechnungen auch aus. Reparaturkosten abzüglich Versicherungsübernahme ist der Rechnungs- und Zahlbetrag für den Kunden.
Das setzt aber dann voraus, dass die Verbraucherberatungsstelle an den Endkunden eine Rechnung über eine im Rahmen ihres Zweckbetriebs ausgeführte umsatzsteuerpflichtige Leistung mit entsprechendem USt-Ausweis stellt. Zumindest wenn ich den Sachverhalt jetzt richtig verstanden habe.
Denn:
Es kann niemals ein durchlaufender Posten sein.