EÜR über WISO Steuer - Buchung bei Zahlungsausfall korrigieren?

  • Ich habe über WISO Steuer die EÜR erstellt und benötige Hilfe.

    Wir haben eine erstellte/geschriebene Rechnung die unbezahlt ist und auch nicht bezahlt werden wird.

    Damit diese, nicht eingegangene, Einnahme nicht zu Lasten der Gewinnermittlung geht muss ich diesen Betrag ausbuchen.

    Aber wie?

    Leider bin ich noch nicht fündig geworden.

    Wie wird diese „Stornorechnung“ in der EÜR gebucht/erfasst?

    Welche Art der Buchung und welches Sachkonto muss dazu gebucht werden damit es in der EÜR den in der Einnahme eingelaufenen Betrag auf Null ausgleicht?

    Vielleicht gibt es dazu Information bzw eine Anleitung.

    Vielleicht kann mir hier jemand seine Erfahrungen mitteilen.

    Kirsten

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben eine erstellte/geschriebene Rechnung die unbezahlt ist und auch nicht bezahlt werden wird.

    Damit diese, nicht eingegangene, Einnahme nicht zu Lasten der Gewinnermittlung geht muss ich diesen Betrag ausbuchen.

    Was meinst Du, bei einer EÜR mit ihrem Zufluss-/Abflussprinzip nach § 11 EStG mit Gewinnauswirkung gebucht zu haben?


    Wie wird diese „Stornorechnung“ in der EÜR gebucht/erfasst?

    Gar nicht, da ja noch keine Zahlung erfolgt ist, ist auch keine Zahlung "auszubuchen".


    Welche Art der Buchung und welches Sachkonto muss dazu gebucht werden damit es in der EÜR den in der Einnahme eingelaufenen Betrag auf Null ausgleicht?

    Wie schon gesagt, Du kannst noch gar nichts mit Gewinnauswirkung gebucht haben.


    Deine Themenüberschrift habe ich mal ein bisschen an die tatsächliche Fragestellung angepasst. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „EÜR über Wiso Steuer“ zu „EÜR über WISO Steuer - Buchung bei Zahlungsausfall korrigieren?“ geändert.
  • Du kannst noch gar nichts mit Gewinnauswirkung gebucht haben.


    Es wurde in der Nebenbuchhaltung eine Rechnung gestellt. Debitor an Erlöse

    Es besteht also eine Forderung. Und wenn @brandk Sollversteurer / Regelversteurer ist, ist bei Forderungsausfall auch eine USt-Berichtigung durchzuführen.

    Folglich ist es garnicht so falsch evtl. eine Stornorechnung zu stellen (sollte im EÜR&Kasse möglich sein)

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn @brandk Sollversteurer / Regelversteurer ist, ist bei Forderungsausfall auch eine USt-Berichtigung durchzuführen.

    Folglich ist es garnicht so falsch evtl. eine Stornorechnung zu stellen (sollte im EÜR&Kasse möglich sein)

    Er spricht nicht von Umsatzsteuer, sondern ausschließlich von EÜR und Gewinnauswirkung. Er erwähnt noch nicht einmal, ob überhaupt Umsatzsteuerpflicht besteht. Es soll ja auch noch Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG geben. ;)


    Zudem spricht er auch nur von WISO Steuer, weshalb der Thread in ein entsprechendes Unterforum verschoben wurde.


    Deshalb konnte seine Frage auch nur aufgrund der Angaben in dem Startpost beantwortet werden.


    Und schlussendlich gelten ja selbst für die Berechtigung zum "Ausbuchen" uneinbringlicher Forderungen keine geringen gesetzlichen Voraussetzungen.

  • weshalb der Thread in ein entsprechendes Unterforum verschoben wurde.

    :thumbsup: jetzt in der Annahme dass WISO-Steuer-mac genutzt wird.


    Bei meiner Antwort bin ich noch von EÜR&Kasse ausgegangen.


    Es soll ja auch noch Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG geben.

    schon.

    Aber ich gehe/ging bei meiner Antwort, ebenso wie das Finanzamt von Regelversteurer aus.


    Und schlussendlich

    ... das würde jetzt zu weit führen. :censored:

  • Es handelt sich um Umsatz ( Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 UStG). Ab kommenden Jahr werden wir nicht mehr darunter fallen.


    Für mich ist erstmal generell wichtig : Wie gehe ich vor? Ausbuchen ja oder nein? Wenn ja: wie? Wenn nein: die Rechnung in der EÜR nicht aufführen?

    • Offizieller Beitrag

    Für mich ist erstmal generell wichtig : Wie gehe ich vor? Ausbuchen ja oder nein?

    Noch einmal, was soll es auszubuchen geben bei einer EÜR? Ohne Zahlung hast Du bei einer EÜR noch gar keinen Erlös gebucht. Wo nichts ist, kann auch nichts ausgebucht werden.


    Hast Du überhaupt gelesen, was ich oben #2 versucht habe zu erklären?

  • Für mich ist erstmal generell wichtig : Wie gehe ich vor? Ausbuchen ja oder nein?

    Noch einmal, was soll es auszubuchen geben bei einer EÜR? Ohne Zahlung hast Du bei einer EÜR noch gar keinen Erlös gebucht. Wo nichts ist, kann auch nichts ausgebucht werden.


    Hast Du überhaupt gelesen, was ich oben #2 versucht habe zu erklären?

    Schon mal was von Empathie gehört?


    Ich finde schon das deine Formulierungen sich sehr ... lesen.

  • Wie buchst Du denn in der Regel Deine Rechnungen ein, damit Sie in der EÜR, KZ 111 Betriebseinnahmen Kleinunternehmer und in der UStE KZ 239 Umsatz Kleinunternehmer erscheinen?

    WISO Steuer:egal ist ja nicht Fakturierungsfähig.

    Wurde die Rechnung an einen Unternehmer gestellt oder an eine Privatperson?

    Bei Pp mit Rot auf den Ausdruck vermerken warum nicht gezahlt wird und weiter arbeiten. (fortlaufende RG-Nummer beachten)

    Bei Unternehmer mit Deiner Fakturierungssoftware eine "Rechnungkorrektur" schreiben. Mit Bezug auf die Rechnung welche nicht bezahlt wird. An den Nichtzahler schicken und für Dich Kopie an die Kopie der nicht bezahlten tackern. Fertig.

    Auch hier mit der nächsten RG-Nr weiter Rechnungen schreiben.

  • Wie buchst Du denn in der Regel Deine Rechnungen ein, damit Sie in der EÜR, KZ 111 Betriebseinnahmen Kleinunternehmer und in der UStE KZ 239 Umsatz Kleinunternehmer erscheinen?

    Die Rechnungen schreibe ich über das Rechnungssprogramm Billomat.

    Hier wird mit Stornierung der Rechnung eine neue Rechnungsnummer erzeugt (fortlaufen).

    Die EÜR Erfassung über WisoSteuer -Mac.

    Wurde die Rechnung an einen Unternehmer gestellt oder an eine Privatperson?

    Die Rechnung wurde an einen Kleinunternehmer gestellt der inzwischen pleite ist.