Eigentumswohnung Grundsteuer

  • Guten Tag, ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, wie man die Grundsteuererklärung für eine vermietete Eigentumswohnung anlegt. Es geht um 1 von 6 Wohnungen im MFH, dazu 1 von 7 Garagen und Anteil Grundstücksfläche am Garagenhof (1/7).

    Die Wohnungen gehören unterschiedlichen Eigentümern. Grunddaten wie Grundstücksfläche kann ich der Mitteilung der Kommune entnehmen oder dem letzten Grundsteuerbescheid.

    Bei einem EFH ist mir klar, wie es geht, aber bei einer ETW im MFH nicht. Ich kenne z.B. die Flächen der anderen Wohnungen nicht.

    Unter der gleichen Kennzahl (Aktenzeichen/EW-Nummer) sind 3 Objekte zu erfassen (Grundstück mit Wohnung, Garage, Anteil am Garagenhof). Aber wie? Oder geht man nur von der Wohnfläche und den entsprechenden Mieteinnahmen aus?


    Für Tips und Hinweise / Links bin ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne z.B. die Flächen der anderen Wohnungen nicht.

    Die interessieren überhaupt nicht. Jeder Eigentümer hat die Grundsteuererklärung für seine eigenen Objekte zu erstellen und dabei ist eben jedes Wohn-/und Teileigentum ein Objekt. Und für jedes Objekt (Einheitswertnummer!) ist eine Grundsteuererklärung abzugeben.


    Was sagt denn Deine frühere Einheitswerterklärung diesbezüglich? ;)

  • Danke für die Antwort, so hatte ich das auch verstanden. Aber der Erfassungsbogen war da für mich missverständlich. Der Einheitswertbescheid spricht von Wohnung und Garage und sonst nichts.

  • Das Problem liegt wohl darin, dass die Gesamtfläche der Eigentümergemeischaft angegeben werden muss und folglich danach dann der Anteil, der einem gehört, da man sonst keine Angaben zur Grundstücksfläche hat.

    Die Verwalter von Wohnungseigentum dürften die Erklärungen einheitlich für alle Eigentümer machen (wobei diese dann zur Mithilfe verpflcihtet sind, indem sie die notwendigen Angaben machen), aber diese scheuen die Erkärung wir der Teufel das Weihwasser (verständlich, da sie haften und ein ziemlicher zeitlicher Aufwand entsteht).

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem liegt wohl darin, dass die Gesamtfläche der Eigentümergemeischaft angegeben werden muss und folglich danach dann der Anteil, der einem gehört, da man sonst keine Angaben zur Grundstücksfläche hat.

    Nicht umsonst macht die Software auf die sinnvoller Weise bereit liegenden Dokumente aufmerksam:


  • Diese Infos sind aber von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich! Für Baden-Württemberg kann man die Infos sprichwörtlich "in der Pfeife rauchen", da nur sehr wenige brauchbare Angaben. Ich habe auf den Einheitswertbescheid, Kaufvertrag und Teilungserklärung zurückgreifen müssen.

    Weiteres Hilfsmittel ist "Geodaten online". Hier werden die Angaben korrekt gemacht, man muss aber Gemarkung und Flurstück kennen.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Infos sind aber von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich! Für Baden-Württemberg kann man die Infos sprichwörtlich "in der Pfeife rauchen", da nur sehr wenige brauchbare Angaben. Ich habe auf den Einheitswertbescheid, Kaufvertrag und Teilungserklärung zurückgreifen müssen.

    Diese sind aber genau in der Aufstellung enthalten und mit den dort genannten Unterlagen hat man alle Daten zur Verfügung.


    Weiteres Hilfsmittel ist "Geodaten online". Hier werden die Angaben korrekt gemacht, man muss aber Gemarkung und Flurstück kennen.

    Da kommt man ja auch aus der Software hin. Und der dazu erforderliche Grundbuchauszug mit den entsprechenden Daten steht ja ebenfalls in der Aufstellung.

  • Ich komme leider wie so viele nicht weiter, weil die Fehlermeldung bezüglich Summe/Gesamtsumme der Flurstücke. Muss für Bundesland Bayern melden.


    JA die Suche im Forum nach ETW etc habe ich bereits gemacht, aber finde nur Beschwerden, dass es anderen genauso geht. Auch über eine Google Suche bekommt man keine Erklärung was der Unterschied zwischen Summe und Gesamtsumme sein soll.


    Ich habe alle Angaben aus dem Grundbuch entnommen, mehr hab ich nun mal nicht. Welche Flächen muss ich summieren?

    Die die im Grundbuch stehen aufgeteilt auf zwei Flurstücke (das wird als Fehler erkannt s. Screenshot) oder muss ich einen Dreisatz anwenden und anhand der angegebenen Fläche die Gesamtsumme des Grundstücks auszurechnen von dem mir nur ein Teil gehört. Ich kapier es nicht.


    Die Antworten hier sind teilweise so schnippisch, dass ich gespannt bin, ob ich eine "normale" hilfreiche Antwort erhalte oder wieder das Argument kommt man solle die erweiterte Forumssuche verwenden.


    Mir ist klar, dass auch Moderatoren das Thema nervt, aber Beiträge die den gleichen Wortlaut hatten einfach mal zu verschieben ohne Link und Antworten zu geben die genervt klingen ist halt auch nicht die Lösung.


    • Offizieller Beitrag

    JA die Suche im Forum nach ETW etc habe ich bereits gemacht, aber finde nur Beschwerden, dass es anderen genauso geht.

    Sorry, aber da auch genaue bebilderte Anleitungen über die erforderlichen Eintragungen gemacht und entsprechende Screenshots angehängt. Also bitte schauen. Wir Helfer können nichts dafür, wenn da nicht konsequent gesucht oder gelesen wird.


    Oder auch mal in die im Forum verlinkten Buhl-FAQs schauen.

  • HEUREKA, nach 1 Std ist es vollbracht


    Das Problem war die Gemarkung bzw. Gemeinde. Scheinbar darf die Gemarkung und Gemeinde sich nicht unterscheiden!

    Ich wohne in einem Ortsteil der Stadt Forchheim.

    Als Gemeinde hatte ich Forchheim, als Gemarkung den Ortsteil (wie im Grundbuch) angegeben.

    Die Fehlermeldungen bezogen sich immer auf die Summe und Gesamtsumme, aber nicht auf die Differenz zwischen Gemeinde und Gemarkung.

    Nun habe ich einfach mal die Gemarkung in Forchheim geändert und siehe da, keine Fehlermeldung mehr.


    Vielleicht hilft meine Erfahrung anderen mit Eigentumswohnungen in Bayern weiter.