Öffentliche Straße auf Flurstück - wie nur 1 Flurstück befreien?

  • An welchem Punkt kann ich hinterlegen, wie viel von dem Grundstück eine öffentlichen Straße zugeordnet ist?

    Ich kann zwar auswählen, dass ein Teil des Grundstücks Steuerlich begünstigt ist aber ich finde die Stelle nicht,

    an der ich eintragen kann wie viele Quadratmeter des Grundstücks der Straße zugeordnet ist

  • Guten Abend,


    ich bitte um Hilfe.


    Wir haben 2 Flurstücke, auf dem 1. steht das Haus und auf dem 2. ist ausschließlich eine öffentliche, gewidmete Straße. So wie ich es verstehe sollte also das 2. Flurstück von der Grundsteuer befreit sein.


    Ich habe also bei "Erklärung vorbereiten" ausgewählt, dass es teilweise befreit ist:

    Im Bereich 2.2 Grundstück lässt sich dann jedoch nur die Befreiung des gesamten Grundstücks angeben oder eines räumlich "nicht abgrenzbaren Teils" was ja beides nicht stimmt! Das Ergebnis ist, dass bei beiden Varianten 0 € Grundsteuer berechnet werden... das ist ja schön, aber ich glaube kaum, dass das richtig ist.


    WIE also kann ich einen Teil (eines von zwei Flurstücken) des Grundstrücks befreien lassen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo miwe4 !


    Das ist leider nicht die Lösung, denn siehe dazu


    buhl.de/wiso-software/forum/index.php?thread/105370/


    Ich habe keinen Weg gefunden 1 Flurstück von der Steuer befreien zu lassen. Einen "räumlich nicht abgrenzbaren Teil" schon... das führt dazu dass die Steuer auf 0 geht. Das wird also sicher nicht die Lösung sein. Das gleiche gilt übrigens auch für Elster-online. Auch dort ist es mir nicht gelungen 1 Flurstück befreien zu lassen. Bleibt vermutlich nur, zwei Steuererklärungen abzugeben. Ich bezweifle sehr stark, dass 2 nebeneinander liegende Flurstücke (1. mit Wohnhaus bebaut, 2. die angrenzende öffentliche Straße) eine wirtschaftliche Einheit bilden, siehe dazu z.B. diese Rechtsprechung.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist leider nicht die Lösung, denn siehe dazu.....

    Und wozu bei wirklich nahezu identischer Sachverhaltsschilderung einen neuen Thread anlegen und bei beiden schreiben? Ich habe es der Einfachheit halber dann mal zusammengeschoben. Wo soll man denn ansonsten antworten?


    Diese Beispiele sprechen dafür, dass die beiden Flurstücke eigene wirtschaftliche Einheiten darstellen und somit 2 Grundsteuererklärungen abzugeben sind.

    Das lese ich daraus nun gerade nicht.


    Abgesehen davon hat diese Entscheidung in diesem Fall nicht der Steuerbürger zu treffen, da dies ja keine Erstveranlagung ist. Die Entscheidung wurde bereits mit früheren Erklärungen/Einheitswertbescheiden/Grundbucheintragungen getroffen und den wirtschaftlichen Einheiten wurden ggf. entsprechende Einheitswertnummern zugeteilt, die nun entsprechend mit einer Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 verbunden ist.


    Muss ich mal in Ruhe in den nächsten Tagen schauen. Mangels Rückmeldung wurde das ja nicht weiterverfolgt. Hilfreich wären Angaben zu Bundesland und Grundstücksart.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Öffentliche Straße auf dem Grundstück“ zu „Öffentliche Straße auf Flurstück - wie nur 1 Flurstück befreien?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Zumindest scheint die Steuerberechnung dann nicht zu gehen, da man ja keine prozentuale Begrenzung eingeben kann bzw. eine spezielle Flur der Befreiung zuordnen kann. Da dies ja nun von Beginn an so ist, würde ich mal unterstellen, dass dies so gewollt ist oder es noch niemand beim Support erfragt hat. Dafür würde sprechen, dass dies bei Elster-Direkteingabe ja anscheinend ebenso ist.


    Aber es gibt ja auch den Text, dass entsprechende Unterlagen zu Befreiungsgründen beizufügen oder nachzureichen sind. Vielleicht prüft das FA diese Fälle auch generell vollständig.


    Klarheit kann nur ein Ticket beim Support bringen, dass Du dann netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten solltest.


    Ich frage mich nur, warum man solche Sonderfälle unbedingt auf dem letzten Drücker erledigen muss.

  • Hi miwe4,


    Danke für Deine Antwort. Von Sonderfall würde ich nicht sprechen, es ist eher unverständlich, dass so etwas in der Hilfe im Programm nicht angsprochen wird. Dass ein Teil des Grundstücks öffentlich genutzt wird ist m.E.n. eher ein häufiger Fall. Die Nutzer werden damit allein gelassen. Da wird einem vorgegaukelt es würde mit WISO Grundsteuer soooo viel einfacher als mit Elster gehen, doch dem ist nicht so, die Masken sind sehr ähnlich, die Hilfestellung bescheiden und der Support nicht erreichbar. Da frage ich mich, wofür eigentlich 30 € kassiert werden, auch hier im Forum (wie auch bei anderen Buhl Produkten seit Jahren beobachtet) machen sich die offiziellen Buhl-Supporter rar. Gott sei Dank gibt es Freiwillige wie Dich! Danke dafür!


    Ein Ticket möchte ich nicht erstellen, da würde ich eh erst nächste Woche Antwort bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Dass ein Teil des Grundstücks öffentlich genutzt wird ist m.E.n. eher ein häufiger Fall.

    Die Fragen/Beiträge zu dem Thema sind im Vergleich zu den anderen Fällen aber relativ gering. Insofern würde ich Deiner Vermutung nicht zustimmen.

    Da wird einem vorgegaukelt es würde mit WISO Grundsteuer soooo viel einfacher als mit Elster gehen

    Ich wüßte jetzt keine Stelle, wo Buhl einen solchen Vergleich zieht.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Ticket möchte ich nicht erstellen, da würde ich eh erst nächste Woche Antwort bekommen.

    Wird aber nicht ohne gehen. Was soll die Software da machen, wenn schon Elster es nicht zulässt? Darauf basiert doch alles. Und das ist auch bei den anderen Steuerarten nicht anders. Wie schon gesagt, man hätte sich, insbesondere bei so einem Sonderfall, zeitig kümmern sollen und müssen. Jetzt musst Du da durch.

  • Ich gebe 2 Steuererklärungen ab. Das hat mir heute telefonisch auch eine Steuerberaterin geraten. Weder der Buhl Support noch das Finanzamt sind telefonisch erreichbar.


    So viel zum Thema Einfacher geht´s nicht, Für jedes Grundstück schnell erledigt und Du kannst nichts falsch machen... :D Das ist Wunschdenken von Buhl!


    In meinen Augen nicht intuitiv und keine Hilfestellung. Aber ist schon ok. Ich bedanke mich für die Hilfe hier, auch wenn auch hier niemand in der Lage zu sein scheint diese doch recht einfache Fragestellung zu beantworten. Wie ich schon weiter oben mitteilte, gibt der Text im Programm ja sogar her, das Teile des Grundstücks steuerbefreit sind, später hat man jedoch keine Möglichkeit mehr nur ein Flurstück für die Befreiung auszuwählen.

    Ich nutze seit vielen Jahren andere Buhl Produkte. Sie sind im Grund schon gut, bei Fehlern ist Buhl jedoch ultra langsam bei der Behebung, wenn Sie es überhaupt jemals beheben. Ich mache keinen Produktverbesserer mehr für Buhl indem ich ständig Verbesserungsvorschläge zusende. Habe ich zu viel Zeit schon mit verschwendet und Buhl dankt es einem nie.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe 2 Steuererklärungen ab. Das hat mir heute telefonisch auch eine Steuerberaterin geraten.

    Und mit welcher Begründung? Vor allem mit welchem Einheitswertaktenzeichen, wenn Du nur eine Aufforderung für eine wirtschaftliche Einheit erhalten hast? Zumal dieser Tatbestand ja nicht neu ist und sicherlich schon Einfluss in eine frühere Einheitswerterklärung sowie einen früheren Einheitswertbescheid gefunden hat.


    Wie ich schon weiter oben mitteilte, gibt der Text im Programm ja sogar her, das Teile des Grundstücks steuerbefreit sind, später hat man jedoch keine Möglichkeit mehr nur ein Flurstück für die Befreiung auszuwählen.

    Deshalb habe ich ja zu einem Ticket geraten. Aber was soll Buhl machen, wenn ihm mögliche Fehler, die zudem noch auf dem Elstermodul beruhen, nicht bzw. nicht in ausreichender Anzahl gemeldet werden.


    So viel zum Thema Einfacher geht´s nicht, Für jedes Grundstück schnell erledigt und Du kannst nichts falsch machen... :D

    Du hast es in meinen Augen bei lediglich einer Aufforderung und einem Aktenzeichen für ein Objekt als eine wirtschaftliche Einheit allerdings definitiv falsch gemacht.


    Dann habe ich das Thema mal als für die Fragesteller erledigt markiert, da ja offensichtlich kein Interesse mehr an einer Lösung dieses Sonderfalls besteht.

  • Ich bin sehr an einer Lösung interessiert. Ich habe heute ein Finanzamt erreicht. Die Dame Dort meinte Elster ist nicht in der Lage diese Situation abzubilden. Ich soll nur das Wohngrünstück mit qm erfassen und das Straßengrundstück nicht. Auf dieses und dessen Befreiung soll ich im Hauptvordruck unter

    6. Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung als Text hinweisen.


    Damit ist die Sache denke ich geklärt.

    Eine Texthilfe für diesen Fall wäre von Buhl wünschenswert.


    Viel Erfolg allen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe übrigens Rückmeldung meines Ansprechpartners bei Buhl erhalten. Es gibt neben diesem Sachverhalt noch andere Sachverhalte, die das Elstermodul der Finanzverwaltung und somit auch die Produkte der Softwareanbieter nicht darstellen können. In diesen Fällen bitte hier posten, um mögliche Workarounds zu prüfen.