Verlustvortrag geltend machen - Werbungskosten

  • Lieber Forum


    dank Eurer Hilfe als stiller Mitleser, hat mein Sohn das Zweitstudium komplett als Verlustvortrag anerkannt bekommen.


    Wir sind grad an der Einkommensteuererklärung 2021 (er arbeitet seit 01/21 festangestellt) und das WISO Programm zeigt schon nach der Eingabe der Lohnsteuerdaten eine komplette Rückerstattung der Lohnsteuer an.


    Lohnt sich eine weitere Eingabe der Werbungskosten (vor allem für Umzug und Homeoffice) usw überhaupt noch ?


    Der Verlustvortrag reicht noch für ein Paar Jahre Einkommensteuer, schmilzt der dann über evtl vorhanden Werbungskosten langsamer ab ?


    Sorry hab grad nen Knoten im Hirn


    Vielen Dank und Gruß


    Claudio

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind grad an der Einkommensteuererklärung 2021 (er arbeitet seit 01/21 festangestellt) und das WISO Programm zeigt schon nach der Eingabe der Lohnsteuerdaten eine komplette Rückerstattung der Lohnsteuer an.

    Dann wurde der Verlustvortrag vielleicht schon berücksichtigt? :/

    Hast Du Dir die vollständige Berechnung des Programms angeschaut?

    Lohnt sich eine weitere Eingabe der Werbungskosten (vor allem für Umzug und Homeoffice) usw überhaupt noch ?

    Mehr als die gezahlte Lohnsteuer zurück erhalten geht nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Der Verlustvortrag reicht noch für ein Paar Jahre Einkommensteuer, schmilzt der dann über evtl vorhanden Werbungskosten langsamer ab ?

    Ja. Da er ja vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird, ist das zwangsläufig so. Aber das zeigt Dir Deine Software bzw. die Steuerberechnung doch auch so detailliert an.

  • :thumbup: Danke ja der wurde korrekt berücksichtigt und ich verstehe auch, dass er nicht mehr als die eingezahlte Lohnsteuer zurückbekommt.


    Mein Gedankengang ist aber etwas anders: angenommen er hätte keinen Verlustvortrag und er würde ganz normal die Steuererklärung machen. Und angenommen er hätte nach Berücksichtigung der Werbungskosten zu viel Einkommensteuer bezahlt. Wenn das der Fall wäre, dann würde aus dem kompletten Pott des Verlustvortrages für 2021 weniger verbraucht oder ?

  • miwe4 hat es ja schon geschrieben - es wird (ganz grob) gerechnet

    Einnahmen abzüglich Werbungskosten - Summe über alle Tätigkeiten = Gesamtbetrag der Einkünfte

    davon wird der Verlustvortrag abgezogen, bis er aufgebraucht ist, wobei es keine negativen Einkünfte geben kann, Abzug immer bis Null. Damit werden dann unter Umständen keine Sonderausgaben (wie Versicherungen) oder außergewöhnliche Aufwendungen etc. nicht mehr steuerlich wirksam, weil von einem Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Verlustvorträgen = Summe Null nichts mehr abgezogen werden kann.

    Sieh dir einmal das Berechnungsschema in § 2 EStG an, für die Verlustverrechnung gilt § 10d EStG.

    Einmal editiert, zuletzt von Neuling50 ()