Reverse Charge

  • Leider habe ich trotz langer Beschäftigung mit dem Thema Reverse Charge immer noch einen rauchenden Kopf... und würde mich über Hilfe / Aufklärung freuen.
    Fall 1: Während eines Aufenthalts in Frankreich habe ich online einen Mobilfunktarif von einem schwedischen Anbieter erworben für BusinessCalls und mir wurden 6 Euro abgebucht. Die Rechnung ist korrekt gestellt mit dem Reverse Charge Hinweis. Frage: Ist dann die Buchung so wie folgt korrekt: Bei "Steuer" in der Buchungsmaske mit "EU Steuer 19% mit VSt-Abzug 19%?
    Fall 2: Beim selben Unternehmen habe ich später nochmals eine Datenpaket gekauft und leider fehlt die Rechnung. Frage: Kann ich einen Eigenbeleg schreiben und den Kontoauszug dazulegen um die Transaktion gegenüber der Steuerbehörde zu belegen? Müsste ich dann buchen, 6+1,14 Euro als Betriebsausgaben, da ich die Vorsteuer nicht abziehen kann?
    Fall 3: Ein Unternehmen aus Hongkong bei dem ich ebenfalls ein Datenpaket gekauft habe hat mir eine Rechnung gestellt ohne Hinweis auf Reverse Charge. Dort gibt es ja gar keine Umsatzsteuer, daher ist vermutlich auch der Hinweis nicht dabei. Kann ich es dennoch wie im ersten Beispiel buchen oder muss ich auf den Betrag die 19% Umsatzsteuer rechnen und alles als Betriebsausgaben buchen?

  • Das ist die mMn einzig mögliche Vorgehensweise. Als Deutscher in Frankreich von einem Schweden eine Dienstleistung erwerben (in Frankreich vervendet?), dann in Deutschland noch einmal - hier ist zunächst einmal genau zu klären, wo Ort der Dienstleistung ist, bevor man an die Buchungen und den Steuersatz geht.

    • Offizieller Beitrag

    ich denke, da wird Dir Dein/ein Steuerberater sicher rechtssichere Auskunft geben können.

    In der Tat ist, angesichts der Menge der sich anscheinend stellenden Probleme, der Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe der einzige sinnvolle Weg. Zumal dem Forum eine weitergehende Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet wäre. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.