Rechnung für Dienstleistung an Unternehmer in der Schweiz

  • Hallo liebe MB Experten,


    ich konnte leider keine "Anleitung" von MB finden, wie man eine Rechnung in die Schweiz schreibt. Hier im Forum habe ich den folgenden Beitrag gefunden:


    Meine ersten Fragen:

    - Gibt es vielleicht irgendwo eine "richtige" Anleitung?

    - Ist dieser Beitrag aus 2019 noch aktuell?


    Ich habe es schon mal geschafft, den Haken bei "Kund erhält Nettorechnung" zu finden. Bei dem zweiten Screenshot bin ich dann gescheitert. Wenn ich unter "Vorgaben" das Erlöskonto 4024 zuordnen will, bekomme ich dazu in der Suchmaske keine Ergebnisse.


    Dann noch dieser Absatz, ich verstehe nur Bahnhof:



    Kann mir jemand helfen bitte? Ich freue mich über euren Rat.

    Herzliche Grüße

  • Hallo lavender,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ja, diesen Thread hatte ich gelesen, dachte aber dass es nicht zutreffend sei, weil da etwas von "Kleinsendungen" steht. Jetzt habe ich mir den Beitrg noch mal gründlich vorgeknöpft.


    Ist das jetzt richtig, so habe ich es jetzt gelöst:


    - Kunde Vorgaben Erlöskonten 8338 und den Haken bei Nettorechnung

    - In die Rechnung den Satz "Diese sonstigen Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da sich der Ort der Leistung gem. § 3a (2) UStG an dem Ort befindet, von dem aus der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt und das ist die Schweiz." reinschreiben


    Ich kapiere diesen Satz nur leider nicht. Warum ist Ort der Leistung die Schweiz, wenn ich die Leistung am meinem Rechner in D erbracht habe?

  • Warum ist Ort der Leistung die Schweiz, wenn ich die Leistung am meinem Rechner in D erbracht habe?

    lese im Posting von SAMM einmal unter "aus deutscher Sicht" nach

    Zitat

    So ist zum Beispiel auch in der Schweiz der Dienstleistungsempfänger Steuerschuldner für die meisten der an ihn von ausländischen Unternehmern erbrachten sonstigen Leistungen (sogenannte Bezugsteuer).

  • Warum ist Ort der Leistung die Schweiz, wenn ich die Leistung am meinem Rechner in D erbracht habe?

    dann solltest du einmal den § 3a UStG etwas genauer lesen - dort steht beschrieben, wie der Ort der sonstigen Leistung bestimmt wird. Für elektronisch erbrachte Leistungen gelten besondere Regeln.

  • Hallo fortgeschrittener Neuling,


    es handelte sich um technische On-Site SEO für die Internetpräsenz des Unternehmers in der Schweiz.


    Ich kapiere weder diese Rechtsvorschrift noch weiß ich, ob diese Leistung eine "Sonstige Leistung" ist.


    Hatte einfach gehofft, hier eine Anleitung zu finden, wie ich diese Rechnung formal richtig erstelle. Wollte eigentlich kein Studium beginnen ;)


    Ich würde mich SEHR freuen, ob die von mir oben beschriebene Vorgehensweise (also dieses Erlöskonto und dieser Satz) nun richtig ist.


    Vielen Dank!!!!!!!!!!!!

  • On-Site SEO

    kannst du das bitte auf deutsch dagen?

    Wenn du das nicht verstehst, musst du dir steuerlichen Rat einholen. Das dürfen wir hier nicht. Auch Buchungssätze sind nicht erlaubt.

  • Sorry, ich dachte das wäre allgemein bekannt.


    SEO = Search engine optimization = Suchmaschinenoptimierung

    "Onpage SEO (zu deutsch: Suchmaschinenoptimierung auf der Seite) ist die inhaltliche, technische und strukturelle Verbesserung einer Webseite"


    Es ist eben das erste Mal, dass ich eine Rechnung in die Schweiz schreiben muss. Alles andere, also Dienstleistungen in D sowie EU inkl. Reverse Charge klappt prima bisher.


    Nächster Beratungstermin beim Steuerberater ist erst im Januar, bis dahin kann ich mit der Rechnung nicht warten...

    PS Buchungssätze? Das macht doch alles die Software? Ich ordne nur über den Assistenten die Umsätze richtig zu. Musste bisher noch nie einen Buchungssatz verfassen...

  • Und genau das Zuordnen eines Umsatzes ist eine Buchung (du siehst nur den Buchungssatz nicht, der im Hintergrund erzeugt wird). Und um die richtige Zuordnung des Umsatzes machen zu können, ist nun einmal die Ortsbestimmung eminent wichtig.

    Ich wage mich jetzt einmal sehr weit vor (kann von einem Moderator gesperrt werden):

    a) Generalnorm § 3a Abs. 1 UStG wäre Deutschland, wenn keine der folgenden Ausnahmen gilt.

    b) Empfänger ist ein Unternehmer, damit zunächst Schweiz, wenn nicht die genannten Regeln gelten

    c) Ausnahmen in Abs. 3 Nr. 1 und 2 passen sicher nicht

    d) Ausnahme in Abs. 3 Nr. 3 a passt m. E. nach auch nicht, musst du aber prüfen (und solltest du dann dokumentieren)

    e) Ausnahmen in Abs. 4 passen wohl auch nicht mMn

    f) Ausnahmen in Abs 5 prüfen, da hier der Satz 1 sehr wichtig ist

    g) die übrigen genannten Ausnahmen greifen mMn nicht

    Das Fazit musst du treffen und dokumentieren. Weiter darf ich hier beim besten Willen nicht helfen.

  • Zitat

    Da steh' ich nun, ich armer Tor,

    Und bin so klug als wie zuvor!


    Nochmals danke für deine ausführliche Antwort und ich habe mich wirklich bemüht, diese ganzen Absätze durchzukauen. Muss ich jetzt mein Abitur zurückgeben, weil ich das alles echt nicht kapiere?


    Zitat

    Und um die richtige Zuordnung des Umsatzes machen zu können, ist nun einmal die Ortsbestimmung eminent wichtig.


    Ortsbestimmung von was? Dass ich in D arbeite und mein Kunde in CH sitzt ist doch klar. Das Hosting ist bei einem Anbieter in A. Wo der Webserver tatsächlich herumsteht auf dem ich die Dateien ändere entzieht sich meiner Kenntnis.


    Diese Ausnahmen wie z.B. "kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen" sehe ich nicht als zutreffend an.


    Zitat

    Das Fazit musst du treffen und dokumentieren


    Ich komme über das Fazit "Ich bin in D und mein Kunde ist in CH" nicht drüber hinaus.


    Muss dann wohl auf die Rechnung verzichten und bis Januar warten, bis ich den Termin beim Steuerberater habe...


    Trotzdem danke für eure Zeit und die Hilfestellung!!!!!!!!

  • Kenne mich leider auch nicht mit dem Fall aus, aber habe was passendes gefunden und zur Not rufst mal bei der IHK an und fragst nach.


    Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen
    Die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs bringt es mit sich, dass immer häufiger Dienstleistungen nicht nur im Inland, sondern…
    www.ihk.de


    Aber eine email oder ein Telefonat mit Deinem Steuerberater sollte doch eigentlich auch mal möglich sein.

  • Hallo Michael, vielen Dank.


    Ich habe von meinem Steuerberater Antwort per Mail erhalten:



    "Registrierung in der Schweiz für umsatzsteuerliche Zwecke" klingt kompliziert....

  • Dein Steuerberater schreibt zur Registrierung in der Schweiz nicht umsonst "ggf.".

    Mit ein ganz klein wenig googlen kannst Du schnell selbst herausfinden, ob das in Deinem Fall erforderlich ist. Schau mal insbesondere auf den Mindestumsatz, den Du jährlich haben müsstest, um Dich dort registrieren zu müssen.

    Und vielleicht gibt ja auch in der Schweiz ein Reverse-Charge-System, das ähnlich dem innerhalb der EU funktioniert? Googel doch mal ein bisschen auch auf schweizer Webseiten, das könnte sehr hilfreich sein...

  • ja, wird oft verwechselt