Steuererklärung 2021 Photovoltaikanlage

  • Hallo an alle,



    habe diese Woche noch Zeit durch Fristverlängerung meine Steuererklärung zu erledigen. Habe versucht über einen Steuerberater Hilfe zu bekommen aber sind alle ausgebucht.

    Seid August 2021 habe ich eine PV Anlage mit 13kwp, habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet. Ob das so gut war bin ich mir auch nicht mehr so sicher.

    Bei mir geht es um die Steuererklärung 2021. In denUsatzsteuervoranmeldungen habe ich beim Umsatz immer 0€ angegebnen weil ich noch keine Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber erhalten habe im Jahr 2021 außer die Vorsteuer (3054€) von der Anlagenrechnung (19131,00€) habe ich im vierten Quartal angegeben. Diese wurde am 21.1.2022 auf mein Konto überwiesen.Auch die Gutschrift von den Pfalzwerken am 24.02.2022 mit 401€.

    Meine Frage ist, kann ich diese Gutschriften noch angeben für das Jahr 2021 weil die Buchung im Jahr 2022 war? Oder erst mit der Steuererklärung 2022.



    Vielen Dank im vorraus.



    Grüße Thomas

  • Der 24.2.2022 ist aber weit jenseits der 10-Tage-Regel des § 11 EStG! Es gilt das Zahlungsdatum. Die Erstattung der Vorsteuer musst du auch im Jahr 2022 erfassen als Geldeingang (wird dann als Einnahme in die EÜR gerechnet, Umsatzsteuererstattung).


    Ein Hinweis noch: durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung hast du optiert und bist 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden.

  • Danke für die Antwort, wenn ich das richtig verstanden habe dann kann ich die gebuchten Erstattungen erst mit der Erklärung 2022 angeben. Für 2021 hbe ich dann eigentlich keine Beiträge zum Eintragen ,außer die Bezahlung der PV Anlage im August 2021.

  • richtig - lies dir einmal den § 11 EStG durch, damit du auch wegen UStVA-Vorauszahlungen (Q4) richtig erfasst.

  • Danke, das ist ja die 10Tage Regelung. Bei mir war aber der erste Geldeingang am 21.01.2022, somit liege ich außerhalb der Regel.

    Auch die erste Vergütungsrechnung für 2021 kam am 24.02.2022.

    Zusammengefasst bedeutet das ich eigentlich noch keine Umsatz und Steuererklärung für PV Anlagefür 2021 machen kann ,sonder erst 2022. Deshalb such ich mir einen Steuerberater,bevor ich noch Fehler mache.Obwohl das ein interressantes Thema ist.

  • Hab noch was vergessen, die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von 2021 das kann ich noch in der Erklärung 2021 angeben oder reicht das 2022 aus. Da ich erst 2022 geneaue Zahlen vom Netzbetreiber erhalten habe konnte ich erst ab 2022 die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch übermitteln.


    Grüße

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuererklärung 2021 PV“ zu „Steuererklärung 2021 Photovoltaikanlage“ geändert.
  • Hallo an alle, bin jetzt gerade dabei in Wiso den Abschnitt Gewerbebetriebe das Tool PV Anlage auszufüllen.

    Muss ich hier in den hervorgehobenen Abschnitt nochmal die Mehrwertsteuer bzw, die Vorsteuer eintragen ,obwohl diese Mitte Januar 2022 schon wieder vom Finanzamt mir ersattet worden ist?

    Vielen DAnk und Grüße

  • Warum willst du auf die Vorsteuer verzichten? Sie gehört doch in die EÜR - ebenso wie die Erstattung im nächsten Jahr als Einnahme.

  • Warum willst du auf die Vorsteuer verzichten? Sie gehört doch in die EÜR - ebenso wie die Erstattung im nächsten Jahr als Einnahme.

    Habe es mit eingetragen die Vorsteuer, jetzt muss ich noch schauen wo der Eintrag ist für die Umsatzsteuer Eigenverbrauch 2021.

    Das Programm ist nicht schlecht und gut erklärt für Neulinge. :)

  • Mercy für die Antworten. Bin soweit fertig mit der Steuererklärung ,habe aber noch zwei Fragen:

    Da meine Anlage am 20.07.21 in Betrieb gegangen ist muß ich für das ganze Jahr oder nur ab Juli hier den Arbeitspreis einsetzen?


    und kann ich die Sonderabschreibung nutzen? Anlage ist seid Juli 21 in Betrieb, habe 4566kwh eingespeist, habe davon 1251kwh selber verbraucht. Ich glaube nicht weil ich die Vorrausetzng nicht erfülle. Oder?