Abschreibung Anlagegut

  • Hallo zusammen

    Meine PC Anlage, ( PC,Bildschirm;Maus;tastatur, Drucker...), gekauft 2015, habe ich als Anlagegut für 3 Jahre abgeschrieben. Nun möchte ich einen weiteren Bildschirm hinzukaufen.

    Wird der neue Bildschirm in das bestehende Anlagegut mit aufgenommen oder wird ein neues Anlagegut eingerichtet?

    Meine bestehende PC Anlage ist ja mit 3 Jahren bereits abgeschrieben. Danke euch

  • nein - es ist Ersatz eines vorhandenen Wirtschaftsgut und damit Reparatur! Wenn es bislang keinen Bildschirm gegeben hätte, ja zu Hinzubuchung, aber nicht bei Ersatz. Da sind die Einkommensteuerrichtlinien ziemlich deutlich.

  • ooh Gott, jetzt habe ich auch noch einen Streit entfacht,das wollte ich nicht. Mich interessieren nun beide Varianten


    1. Ich behalte meinen alten Bildschirm und kaufe einen neuen Bildschirm hinzu: Meine alte PC Anlage ist ja mit 3 Jahren schon komplett abgeschrieben. Kann ich hier trotzdem meinen neuen Bildschirm in mein bestehendes, abgeschriebenes Anlagegut hinzufügen? Ein neues Anlagegut geht ja nicht , weil mein neuer Bildschirm kein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut ist.


    2. Wenn mein alter Bildschirm kaputt oder unbrauchbar ist und ich einen Ersatz kaufe, kann ich den neuen Bildschirm in einem Jahr abschreiben? ich denke ja, weil Ersatz. Muss ich den alten Bildschirm dann als "Abschaffung" aus dem Bertriebsvermögen herausbuchen? Ich denke nein, weil ja bereits komplett abgeschrieben?


    Ich freue mich über weitere Diskusionen.

    Grüße Thomas

  • Es kommt in beiden Fällen bei dir zum gleichen Ergebnis, weil der Computer schon abgeschrieben ist und mit dem neuen Bildschirm die Nutzungsdauer des Rechners nicht verlängert wird! Beides Mal Aufwand, da auch bei 1. Restnutzungsdauer = 0.

  • in mein bestehendes, abgeschriebenes Anlagegut hinzufügen?

    jaahhaa und im gleichen Jahr kplt. abschreiben.


    aus dem Bertriebsvermögen herausbuchen? Ich denke nein, weil ja bereits komplett abgeschrieben?

    das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

    auch wenn kplt. abgeschrieben, hat das Teil noch einen Marktwert zu dem Du ihn ausbuchen müsstest.

    Also 2 Möglichkeiten. Als Zweitmonitor weiter nutzen, oder verschrotten und eine Vermerk darüber abheften.

  • Ich habe ein Anlagegut ( Kamera mit einigen Zubuchungen, Speicherkarte, Akku, Griff...). Nutzungsdauer von 7 Jahren ist noch nicht abgelaufen.

    Nun ist mein Griff kaputt gegangen und ich möchte eine Abschaffung buchen. Ich gehe in mein Anlageverzeichnis, dann auf "bearbeiten" , suche mir den Griff aus und klicke "Abschaffen". Nun bucht es mir nicht nur den Griff aus, sondern das ganze Anlagegut!" Was mache ich falsch? Ich möchte den Griff abschaffen, nicht das ganze Anlagegut.

  • Das geht nicht - du hast ein Anlagengut Kamera, in dem das ganze Zubehör eingeschlossen ist. Du kannst keines der Zubehörteile "abschaffen", weil die Kamera selbst ja noch funktioniert und vorhanden ist. Ersatz für einzelne Teile fällt unter den Aufwand für Instandsetzung, Reparaturen etc.