Verständnisfrage zu Überentnahmen / Unterentnahmen

  • Hallo,


    ich überweise mir monatlich einen gewissen Betrag von unserem Privatkonto, um u.a. immer eine sichere Einnahme auf dem Geschäftskonto zu haben. Ich sammle meist die geleisteten Stunden und schreibe so ca. alle 6 Monate meine Rechnungen.

    Gegen Ende des Jahres überweise ich dann nach Gefühl einen Teil meiner Einnahmen zurück auf das private Girokonto.


    Nun ist mir schon seit einer Weile der Posten "Überentnahmen / Unterentnahmen" auf der letzten Seite der EÜR aufgefallen.

    Z.B. "Kumulierte Über-/Unterentnahmen": 8533,- Euro

    D.h. heißt also, ich habe "zu viel" entnommen und auf mein Privatkonto überwiesen?

    Auch die Zeile "Nicht abziebare Schuldzinsen" mit eine Wert von ca. 500 Euro, verstehe ich nicht.

    Ich habe auch schon recherchiert, aber nicht wirklich verstanden, in wie fern das hier für mich relevant ist.


    Muss ich nun oder auf Dauer eine Art Ausgleich durchführen oder welche Relevanz hat dies auch im Hinblick der EÜR und Zahlungen an das Finanzamt?
    Vor allem warum hier "Schuldzinsen" mit 6% erwähnt werden, verstehe ich überhaupt nicht.
    Ich dachte immer, als Freiberufler gäbe es keine strikte Trennung zw. privatem und geschäftlichem Vermögen (außer natürlich, dass die Ein- und Ausgaben für die Gewinnermittlung korrekt erfasst werden müssen).


    Entschuldigt die wahrscheinlich dummen Fragen, aber es wäre toll, wenn mir hier jemand etwas zu sagen könnte.


    Dank und Gruß

    Jürgen

  • ich überweise mir monatlich einen gewissen Betrag von unserem Privatkonto, um u.a. immer eine sichere Einnahme auf dem Geschäftskonto zu haben. Ich sammle meist die geleisteten Stunden und schreibe so ca. alle 6 Monate meine Rechnungen.

    Gegen Ende des Jahres überweise ich dann nach Gefühl einen Teil meiner Einnahmen zurück auf das private Girokonto.

    bist Du Angestellter einer/Deiner Firma?

    Ich dachte immer, als Freiberufler gäbe es keine strikte Trennung zw. privatem und geschäftlichem Vermögen (außer natürlich, dass die Ein- und Ausgaben für die Gewinnermittlung korrekt erfasst werden müssen).

    auch "Freiberufler" müssen zwischen privaten Waschvorgänge Sonntagsausgehanzug und Reinigungskosten Büro unterscheiden

    Man sollte nur Geschäftskonto u. Privatkonto getrennt führen. Sonst kann es passieren dass der Putzeimer oder Roboter für den Privathaushalt als Geschäftsaufwand gebucht wird. Was zu Nachfragen führt.

  • Nein, ich bin kein Angestellter und ich unterscheide wirklich zw. privaten und geschäftlichen Dingen.


    Aber warum ist eine "Einlage" oder "Auslage" mit diesen Konsequenzen verbunden, wenn es quasi nur zur Überbrückung dient? Ich deklariere es ja nicht als Einnahme oder Ausgabe im Sinne, dass es meinen Gewinn oder Verlust beeinflusst.
    Und außerdem mus doch jeder Selbstständige von Zeit zu Zeit Entnahmen tätigen, um das privates Konto aufzufüllen.

    Deshalb verstehe ich nicht, warum das so prominent auf der EÜR ausgewiesen wird und warum hier Schuldzinsen erwähnt werden.
    Wäre klasse, wenn du dazu noch etwas sagen könntest.

  • Aber warum ist eine "Einlage" oder "Auslage" mit diesen Konsequenzen verbunden,

    wenn dem Unternehmen mehr entnommen als zugeführt wird, müssten dafür Zinsen als Aufwand gebucht werden, was gleichzeitig die Nachfrage aufwirft ob diese Zinsen privat o. geschäftlich veranlasst u. auch so gebucht wurden.

    (Oft werden Nutzungsentnahmen nicht als solche gebucht, so dass auch die EÜR nicht übertragen wird)

    Und außerdem mus doch jeder Selbstständige von Zeit zu Zeit Entnahmen tätigen, um das privates Konto aufzufüllen.

    dafür schreibt der Selbständige Rechnungen an seine Kunden (nicht an sich selbst)

    Wenn der Kunde dann zahlt, entnimmt der Unternehmer soviel wie er denkt und bucht das als Privatentnahme auf das entsprechende Konto SKR03 1800 Privatentnahmen allgemein.

  • Wenn private Entnahmen vom Geschäftskonto entnommen werden,das Konto aber überzogen wird,sind diese Zinsen nicht allein geschäftlich zu begründen,sondern dann u.U. auch durch die privaten (Über) Entnahmen.

  • ich überweise mir monatlich einen gewissen Betrag von unserem Privatkonto, um u.a. immer eine sichere Einnahme auf dem Geschäftskonto zu haben.

    Selbst wenn es nur "vorübergehend" ist macht es überhaupt keinen Sinn. Schliesse das Geschäftskonto oder das Privatkonto und spare die Kosten, das ist sinnvoller.

  • Hallo in die Runde, die letzte Seite der EÜR ist nur interessant, wenn du Kredite für dein Unternehmen hast, so würde es mir erzählt.

    Auch die Zeile "Nicht abziebare Schuldzinsen" mit eine Wert von ca. 500 Euro, verstehe ich nicht.

    Ich habe auch schon recherchiert, aber nicht wirklich verstanden, in wie fern das hier für mich relevant ist.

  • Moin,

    ich füge mal ein Zitat aus Miwe4s Link ein:

    Zitat

    4a1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. 2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. 3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. 4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2.050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. 5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. 6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen

  • Hallo,


    ich überweise mir monatlich einen gewissen Betrag von unserem Privatkonto, um u.a. immer eine sichere Einnahme auf dem Geschäftskonto zu haben. Ich sammle meist die geleisteten Stunden und schreibe so ca. alle 6 Monate meine Rechnungen.

    Gegen Ende des Jahres überweise ich dann nach Gefühl einen Teil meiner Einnahmen zurück auf das private Girokonto.

    Da liegt doch die Ursache! Du weißt, dass du zeitnah Rechnungen zu schreiben hast? Deinen Kunden haben nämlich Anspruch darauf, dass sie die Vorsteuern zeitnah zur erbrachten Leistung auch ziehen können (was nicht der Fall ist, wenn du nur zweimal im Jahr Rechnungen schreibst). Wenn du dir eine monatliche Fakturierung angewöhnen würdest, müsstest du

    a) keine privaten Gelder einlegen und könntest

    b) monatlich deine Bezüge für die Lebenshaltung entnehmen.


    Die Über- und Unterentnahmen werden automatisch gefüllt aus den Konten Privatentnahmen und -einlagen. Diese Felder sind Pflicht über Elster - haben bei der wahrscheinlich aber keine Auswirkung, weil du nur geringe Zinsen zahlst.

  • Danke für eure Beiträge und Meinungen. Das mit den Schuldzinsen klingt für mich als Laie erstmal kompliziert und ich werde es bestimmt noch 3x lesen müssen, um es ganz zu verstehen.


    @Neuling50: Ich habe wenige aber dafür höher bepreiste Projekte, die sich manchmal monatelang hinziehen, deshalb ist eine monatliche Rechnungsstellung nicht immer gegeben. Allerdings verzichte ich bisher auf Teilzahlungen. Vielleicht sollte ich das mal einführen, um regelmäßigere Einnahmen zu haben.


    Ich werde aber zusätzlich auch mal beim Finanzamt anrufen und zudem schriftlich erklären, warum es zu dieser Konstellation in der EÜR gekommen ist.

  • Ich werde aber zusätzlich auch mal beim Finanzamt anrufen und zudem schriftlich erklären, warum es zu dieser Konstellation in der EÜR gekommen ist.

    Das FA interessiert sich nur für die Zahlen und die daraus ggf. resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

  • und auch unabhängig davon, gibt es noch den § 14 UStG wo es heißt:

    Zitat

    ...., ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;

    Wobei bei Teilrechnungen die Leistung ja noch nicht erbracht ist.

  • und auch unabhängig davon, gibt es noch den § 14 UStG wo es heißt:

    Zitat

    ...., ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;

    Wobei bei Teilrechnungen die Leistung ja noch nicht erbracht ist.

    Du hast aber schon gesehen, in welchem sachlichen Zusammenhang dieser Satz im Gesetz steht, oder?

  • Wg. der Rechnungen: Ich habe nur Unternehmer als Kunden und alles mit ihnen abgesprochen, wie es denen auch am besten passt. Oder mischt sich hier der Gesetzgeber auch wieder ein, weil ich nicht pünktlich genug eine Rechnung schreibe? Ich meine, das gilt doch nur für private Endkunden.