Geschäftlichen Anteil aus privater Rechnung buchen

  • Hallo und ein Frohes Neues Jahr!


    ich würde gerne bescheidene 20% meiner DSL/Festnetzkosten, die ich privat zahle, d.h. von meinem Privatkonto abgebucht werden, geschäftlich absetzen.

    Habe dazu auch schon einige Hinweise in anderen Posts gelesen und dazu am 31.12. eine manuelle Buchung erstellt.


    Was ich mich noch Frage: Ist es falsch / nachteilig, wenn der Buchung kein hinterlegtes Geschäftskonto gegenübersteht?
    Sonst buche ich als Laie ja einfach per Rechtsklick wenn es Ausgaben oder Einnahmen auf meinem verbundenen Konto gibt und fertig.

    Ich habe die monatlichen Rechnungen natürlich zum Nachweis archiviert.


    Hier ein Screenshot:



    Würdet ihr sagen, dass das so richtig ist?


    Dank und Gruß

    Jürgen

  • Es sieht zumindest richtig aus.

    Ein Tipp: um keine Rückfragen des Finanzamtes bei der UStE zu bekommen, solltest du die Kosten laufend aufteilen, du zahlst ja auch monatlich. Der Vorsteuerabzug ist nämlich eigentlich im Nachhinein nicht mehr möglich, sondern gehört zum Monat der Leistungserbringung.

  • Achso, danke für den Hinweis. Dass das im nachhinein nicht möglich ist, wusste ich nicht.

    Ich hatte mich beim Prinzip an der Absetzung am Beispiel im Handbuch orientiert, wo am Ende des Jahres private Telefonkosten von den übers Jahr angefallenen Telefonkosten auf dem Geschäftskonto abgezogen werden.

    So mache ich es tatsächlich ebenfalls mit den Kosten des Mobilfunks, die monatlich vom geschäftlichen Konto abgehen.

    Ich habe aber gelesen, dass es ja so eine Voreinstellung gibt, wo automatisch immer 80% berücksichtigt werden, jeden Monat bei Buchung.
    Dachte nur, dass sei sogar etwas undurchsichtiger als eine Zusammenfassende Buchung am Ende des Jahres.

  • Es ist möglich, aber nicht richtig! Das Handbuch beschreibt leider nicht immer entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für die Umsatzsteuer. Die zusammenfassende Buchung am Jahresende kann zu Rückfragen führen, da die Summe der Vorsteuern aus den einzelnen Voranmeldungen eben niedriger ist die in der Erklärung ausgewiesene. Und so etwas ist bei Finanzämtern häufig ein Grund für Rückfragen.

    Beim Telefon dürfte sich das Ganze über das Jahr gesehen von der Höhe bei dir nicht groß auswirken, aber es gibt eben auch Erklärungen, da sind die Vorsteuern aus Telefonkosten schon einmal in Höhe von mehr als 100 Euro. Aber du verzichtest auf mögliche Zahlungen des Finanzamtes (bzw. niedrigere Zahlungen an das Finanzamt), wenn du es nicht regelmäßig machst.

  • Du machst also bewusst eine falsche Anmeldung im Dezember? Die Vorsteuern aus den Vormonaten dürfen nicht im Dezember abgezogen werden. Erst in der Erklärung - aber du weißt ja immer alles besser.

  • Ohje, dann habe ich das bei den Arbeitszimmer Kosten auch falsch gemacht. Mir wurde hier irgendwann mal erklärt, dass man das einmal im Jahr im Dezember machen soll.


    Dann habe ich das auch so gemacht und drei Posten Arbeitszimmer gebucht, einmal die Posten ohne Steuer (Gebäudeversicherung usw), dann den Posten mit 7% Steuer (Trinkwasseranteil) und mit 19% (Strom, Heizöl).


    Richtiger wäre es also, den Arbeitszimmer Anteil tatsächlich zu buchen, wenn der Abschlag vom Konto abgezogen wird?


    Ist das jetzt für 2022 "schlimm" wenn ich das noch ein letztes Mal falsch mache? Ich kann es ja nicht mehr korrigieren fürs letzte Jahr.

  • Mach ich auch so, hat auch mein Steuerberater so abgenickt

  • Danke, ich werde es ab jetzt also richtig machen und gleich die Abschläge in dem Monat buchen, in dem sie tatsächlich vom Konto gehen.


    Beispiel


    Abschlag für Wasser vierteljährlich 301 Euro

    Arbeitszimmer Anteil an Wohnfläche beträgt 9%

    27,09 Euro (=9%) wäre dann beruflich


    Der Trinkwasser Anteil im Abschlag beträgt 30,9%


    Split Buchung:

    8,37 Euro Trinkwasser mit 7% Steuer auf Konto 4288

    18,72 Euro Abwasser mit 0% Steuer ebenfalls auf Konto 4288

    273,91 Euro Privatentnahme


    Was mir bei dieser Vorgehensweise nicht klar ist:

    Was passiert wenn man zu viel Abschläge gezahlt hat und dann in der nächsten Abrechnung ein Guthaben erstattet wird?

  • Was mir bei dieser Vorgehensweise nicht klar ist:

    dann buchst Du die möglichen Gutschriften im Folgejahr wieder auf die jeweiligen Konten zurück.

    EÜR kennt keine Abgrenzungen von Betriebsausgaben


    Danke!


    Also die Erstattung genauso rechnerisch aufteilen wie oben aufgeführt und auf die gleichen Konten buchen?


    Und in der Splitbuchung dann einfach ein "Plus" vor dem Betrag setzen statt ein "Minus" wie man es bei den Ausgaben macht?

  • Wozu gibt es eigentlich ein gesondertes Konto für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers? Die Konten für Raumkosten /4230, 4240 etc. gelten für angeimetete Räume, nicht für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie werden doch im Formular EÜR anders zugeordnet.

    Das Arbeitszimmer ist ja auch im Anlagenspiegel (Anlage AVEÜR) gesondert auszuweisen - da sollte dann schon auch in der EÜR die entsprechenden Felder verwendet werden.

  • Die Konten für Raumkosten /4230, 4240 etc. gelten für angeimetete Räume, nicht für ein häusliches Arbeitszimmer.

    Und wenn die ganze Wohnung angemietet ist?

    Das Arbeitszimmer ist ja auch im Anlagenspiegel (Anlage AVEÜR) gesondert auszuweisen

    Geht doch garnicht wenn angemietet.

    da sollte dann schon auch in der EÜR die entsprechenden Felder verwendet werden.

    Ob so oder anders, ob Konto 4240 Strom oder 4288 (Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) wird es in der EÜR gleich in Zeile 70 als betriebliche Aufwendungen eingetragen.

  • Wozu gibt es eigentlich ein gesondertes Konto für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers? Die Konten für Raumkosten /4230, 4240 etc. gelten für angeimetete Räume, nicht für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie werden doch im Formular EÜR anders zugeordnet.

    Das Arbeitszimmer ist ja auch im Anlagenspiegel (Anlage AVEÜR) gesondert auszuweisen - da sollte dann schon auch in der EÜR die entsprechenden Felder verwendet werden.

    Wieso "Raumkosten"? Ich nehme das Konto 4288, das wird in MB "Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer" genannt, siehe Anlage. Was ist daran falsch?

    Das Arbeitszimmer soll ich nach Rücksprache mit dem Steuerberater NICHT aktivieren, daher muss es auch nicht in diese Anlage rein. Ich hatte mal beim FA die Ausnahme in Anspruch genommen und habe darüber auch einen Bescheid in den Akten.