Hallo liebe Community,
folgende Situation: Ich bin für das Jahr 2021 aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit steuerpflichtig. Ich habe einen Antrag auf Fristverlängerung bis 31.01. gestattet bekommen.
Ich möchte bis dahin gerne die Erklärungen aus dem Jahr 2019 und 2020 (nicht abgabepflichtig) machen, um einen Verlustvortrag aus meinem Masterstudium anzuführen.
Nun habe ich die Erklärung für 2019 abgegeben aber finde im HV keine entsprechende Angabe zum Verlustvortrag. Müsste das dort nicht stehen? Oder muss ich jetzt den Bescheid abwarten und kann dann den Verlustvortrag bei 2020 angeben? Und dann das gleich Spiel nochmal für 2021?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Lieben Gruß