Energiepreispauschale (EPP) und Beträge laut Steuerberechnung

  • Hallo in die Runde,

    Gestern wollte ich den Lohnsteuer Jahresausgleich meiner Tochter fertig machen. Bei der Eingabe ist mir Folgendes aufgefallen:

    Wird der korrekte Betrag der Einkünfte eingetragen und der Haken beim Buchstaben E gesetzt ( muss sie ja, sie hat die Prämie im September von ihrem AG bekommen), ergibt sich eine geringe Erstattung. Öffnet man dann die Auflistung für die Erstattung, erkennt man auch dort die korrekte Summe der Einkünfte.


    Wird das E jedoch nicht mit dem Haken markiert, ergibt sich eine höhere Erstattung und der Betrag der Auflistung ist um 300 Euro erhöht.


    Die Epp wurde also im September gezahlt und versteuert.


    Warum muss/Wird sie bei WISO doppelt besteuert, denn die Differenz zwischen der kleinen und größeren Erstattung würde bedeuten, dass von der Epp nur ein 1-stelliger Betrag überbleibt.


    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass zum Beispiel ein Restbetrag von 210,00 Euro nach Versteuerung im September nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt wird, demnach das gesamte Bruttoeinkommen um diesen Restbetrag vermindert wird und dann auf die verbleibende Summe die Steuer für das Jahr 2022 berechnet wird.


    Jetzt wird die Epp aber voll (300,00€) auf das Steuerbrutto aufgesockelt.


    Oder mache ich da einen Denkfehler?


    Grüße Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Gestern wollte ich den Lohnsteuer Jahresausgleich meiner Tochter fertig machen.

    Du meinst die Einkommensteuererklärung. Den Jahresausgleich kann höchstens der AG Deiner Tochter machen

    Die Epp wurde also im September gezahlt und versteuert.

    Die was?

    • Offizieller Beitrag

    Warum muss/Wird sie bei WISO doppelt besteuert, denn die Differenz zwischen der kleinen und größeren Erstattung würde bedeuten, dass von der Epp nur ein 1-stelliger Betrag überbleibt.

    Du hast das System nicht verstanden. Es kann selbst bei Großverdienern nicht nur 1€ übrig bleiben, da wirklich niemand 100% Einkommensteuer zahlt. Und das gilt für Deine Tochter, mit wohl geringem Einkommen, erst recht. Sie bekommt sie nur nicht doppelt ausbezahlt. Also schau Dir einfach mal die detaillierte Steuerberechnung an.


    Das haben wir übrigens schon an anderer Stelle erläutert und sollte sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.


    Ansonsten: FAQ des BMF „Energiepreispauschale (EPP)“ (laufend aktualisiert)

    • Offizieller Beitrag

    epp = Energiepreispauschale

    Warum schreibst Du das nicht? Die Wenigsten werden hier im Forum nach "epp" suchen, wenn sie dazu eine Frage haben. Ich hatte jetzt eher gedacht, es geht um eine App. ;)

    Jetzt wird die Epp aber voll (300,00€) auf das Steuerbrutto aufgesockelt.

    Sie wird normal versteuert und geht ins zu versteuernde Einkommen ein. Wieviel von den 300€ Netto davon übrig bleibt, steht also erst mit der Jahreseinkommensteuererklärung fest und hängt vom jeweiligen Steuersatz ab.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Epp und Beträge“ zu „Energiepreispauschale (EPP) und Beträge laut Steuerberechnung“ geändert.
  • Hallo zusammen,


    ich bin wie viele andere auch schon fleißig dabei die Einkommensteuer zu erledigen.


    Was ich mich die ganze Zeit Frage ist, warum die Energiepreispauschale direkt 1 zu 1 in der Einkommensteuer abgezogen wird. Ich finde im Netz sehr wenig darüber, wieso dies so ist.


    Ich meine, dann hat das doch überhaupt nichts gebracht, wenn am Anfang des Jahres, 300€ pro Person von der Einkommensteuer wieder abgezogen werden. Ergibt für mich keinen Sinn.


    Oder mache ich da etwas falsch?


    mfg


    ma27al

    • Offizieller Beitrag

    Was ich mich die ganze Zeit Frage ist, warum die Energiepreispauschale direkt 1 zu 1 in der Einkommensteuer abgezogen wird.

    Wird sie nicht! Sie wird nur normal versteuert, so dass Besserverdiener weniger Netto haben als Leute mit geringen Einkommen.

    FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ - Bundesfinanzministerium - Service
    Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 22. September…
    www.bundesfinanzministerium.de

    Bitte zukünftig auch die Forumssuche nutzen. Habe Deinen Beitrag in diesem zum Thema bereits bestehenden Thread verschoben.

    • Offizieller Beitrag

    Ergibt für mich keinen Sinn.


    Oder mache ich da etwas falsch?

    Steht doch alles oben schon beschrieben und auch verlinkt:

    epp - Forumssuche

    Energiepreispauschale - Forumssuche

  • Hallo miwe4, leider habe das Prinzip auch nicht verstanden und die FAQS vom BMF haben mich auch nicht erhellt.

    Für mich stellt sich die Sachlage so dar:

    Eine große Werbekampagne wurde veranstaltet - 300 Euro (Brutto/Lohnsteuerabzug) wurde an Millionen anspruchsberechtigte Arbeitnehmer überwiesen. Mit dem setzen des Häkchen bei "E" in der Einkommensteuererklärung für 2022 wird durch das Finanzamt festgestellt/festgelegt ob man EPP berechtigt ist und in welcher Höhe. Die festgesetzte EPP wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Als Beispiel: Ich habe durch die Wegstreckenentschädigung meinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1200 Euro überschritten und eigentlich würde ich 800 Euro erstattet bekommen. ABER jetzt zieht man den festgelegten EPP ab. Oder wenn ich nachzahlen müsste wird der EPP dazuaddiert.

    Habe ich dies richtig erläutert bzw. verstanden??

  • Für mich stellt sich die Sachlage so dar:

    Eine große Werbekampagne wurde veranstaltet - 300 Euro (Brutto/Lohnsteuerabzug) wurde an Millionen anspruchsberechtigte Arbeitnehmer überwiesen.

    Wut ist selten ein guter Berater. Da hier eher Nutzer einer Steuersoftware als Politiker unterwegs sind, wird Dir Polemik nicht helfen.


    Mit dem setzen des Häkchen bei "E" in der Einkommensteuererklärung für 2022 wird durch das Finanzamt festgestellt/festgelegt ob man EPP berechtigt ist und in welcher Höhe. Die festgesetzte EPP wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

    Wo hast Du diese Erkenntnis her? Das ist schlicht falsch.


    In dem von miwe4 geposteten Such-Link findest Du auch folgendes:

    Doppelbesteuerung der Energiepreispauschale?


    Viele Grüße

    Rautka

  • Ich verstehe da auch nichts wirklich 🤣 habe immer 300 bis 400 Euro zurückbekommen seit Jahren Steuerklasse

    1 . Dieses Jahr sogar mehr verdient etwas ...aber Ergebnis war Lohnsteuerausgleich = -7 Euro . Aber nur durch das Setzen des E .

  • Eine große Werbekampagne wurde veranstaltet - 300 Euro (Brutto/Lohnsteuerabzug) wurde an Millionen anspruchsberechtigte Arbeitnehmer überwiesen. Mit dem setzen des Häkchen bei "E" in der Einkommensteuererklärung für 2022 wird durch das Finanzamt festgestellt/festgelegt ob man EPP berechtigt ist und in welcher Höhe. Die festgesetzte EPP wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Als Beispiel: Ich habe durch die Wegstreckenentschädigung meinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1200 Euro überschritten und eigentlich würde ich 800 Euro erstattet bekommen. ABER jetzt zieht man den festgelegten EPP ab. Oder wenn ich nachzahlen müsste wird der EPP dazuaddiert.

    Habe ich dies richtig erläutert bzw. verstanden??

    Einmal abgesehen von deiner Wortwahl:

    du hast das Prinzip der Ermittlung der Einkommensteuer nicht verstanden. Der AN-Freibetrag (1.000 Euro 2022, nicht 1.200 Euro) ist in die Steuertabellen beim Lohnabzug ja schon berücksichtigt, insofern hast du schon weniger Lohnsteuer gezahlt. Das kann also zu keiner Erstattung führen. Dann: jeder Euro darüber kürzt deine zu zahlende Einkommensteuer nicht zu 100%, sondern nur zu deinem Grenzsteuersatz (steht unter dem letzten Steuerbescheid). Wenn dort also ein Grenzsteuersatz von 30% steht, reduziert 1 Euro Werbungskosten über den AN-Freibetrag deine Steuerschuld um 30 Eurocent.

    Die Energiepreispauschale (EPP) wurde deinem Einkommen hinzugerechnet, damit sie versteuert werden kann. Du hast sie aber schon ausbezahlt bekommen vom Arbeitgeber, also darf sie dir nicht noch einmal gezahlt werden, indem deine Steuerlast reduziert wird (im Gegensatz zu Personen, die die EPP nicht ausbezahlt bekommen haben, sondern erst mit der Steuer verrechnen können).