Warenrücklieferung eines Endkunden

  • Ich habe 2020 einen Kopter verkauft an einen Endkunden. Jetzt 2023 möchte ich den Kopter des Kunden mit einem Abschlag von 55% zurückkaufen und er kauft einen neuen.

    Wie stelle ich die Rechnung jetzt richtig.

    1. Gebe ich in der Rechnung einen Nachlass von 3500 Euro?
    2. Erstelle ich die Rechnung normal und eine Gutschrift im Wert von 3500€ auf die zurückgekauften Artikel mit 0% MwSt.
    3. oder eine andere Variante?

    Es ist sozusagen eine Rücklieferung der Ware. Hoffe ihr könnt mir helfen und ich habe mich verständlich ausgedrückt.


    Viele Grüße

    Jürgen

  • Moin!

    Wenn Du eine Gutschrift erstellst, darf die aber nicht mit 0% MwSt sein! (Ich setze voraus, dass der Kunde in D sitzt) Aber eine Gutschrift nach 3 Jahren?
    Wenn der Kunde Dir eine Rechnung stellt - Du also vom Privatmann ankaufst, dann stellt er eine Rechnung ohne ausgewiesene MwSt. Du darfst das nicht.


    Nach 3 Jahren ist das keine Rücklieferung mehr, höchstens eine Inzahlungnahme eines gebrauchten Artikels.

    Der eleganteste Weg wäre also Dein Punkt 1, aber nicht einfach nur als Nachlass, sondern Du listet dort auf, dass Artikel XY (Kopter aus 2020) zum Wert von xx€ in Zahlung genommen wird. Die Endsumme natürlich mit MwSt.

    Gruß

    Chris

  • Gutschriften nach mehreren Jahren sind üblich bei Reklamationen wo kein Ersatz mehr geliefert werden kann.

    Dann wird die Nutzung abgezogen und der Rest gutgeschrieben.


    Gutschrift natürlich zu den alten Steuersätzen etc. aber mit heutigem Datum.

  • Ich würde das ganz normal als Wareneinkauf sehen, mit dem Kunden einen Kaufvertrag über den Ankauf des gebrauchten Kopters anfertigen und Geld auszahlen. Für den neuen ganz normal ne Rechnung erstellen. ggf auch den Ankauf über Verrechnung mit dem neuen machen, aber bei solchen Summen würde ich das trennen.