Abschaffung buchen

  • Hallöchen,


    ich habe mir im Juni 2023 ein Notebook gekauft, dies habe ich auf als Anlagegut für 3 Jahre angelegt.


    Da mir aber nun doch einige Anschlüsse fehlen und es nicht mit meiner Dockingstation funktioniert, wollte ich es jetzt wieder verkaufen.

    Die UStVA wurde für das 2 Quartal schon verschickt.


    Wie buche ich das Notebook denn wieder richtig aus dem Anlageverzeichnis. Im Netz finde ich dazu nichts Konkretes.


    Denn wenn ich auf Abschaffung buchen gehe kommt erst einmal die Frage:

    Falls das Anlagegut verkauft wurde, sollten Sie den Verkauf der entsprechenden Zahlung zuordnen

    Führen Sie diese Funktion dann aus, wenn kein entsprechender Zahlungseingang vorliegt.


    Danach kommt, wenn ich z.B. auf Nein klicke


    Der Restwert zu dem Datum konnte nicht ermittelt werden. Die Ausbuchung ist nicht möglich


    soweit so gut...


    Nun gut... aber das Problem ist ja... wenn ich den Betrag, den der Kunde mir überweist, als Verkauf vom Anlagegut buche. Dann kann ich das ja nicht auf die Rechnung Buchen?


    Wie mache ich das denn? Denn ich muss ja auch die MwSt. abführen etc.



    Beste Grüße

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Abschaffung Buchen“ zu „Abschaffung buchen“ geändert.
  • Juni 2023 ein Notebook gekauft, dies habe ich auf als Anlagegut für 3 Jahre angelegt.

    obwohl da schon die 1 jährige Abschreibung möglich war?


    Der Restwert zu dem Datum konnte nicht ermittelt werden. Die Ausbuchung ist nicht möglich

    da wirst Du wohl erst die anteilige Jahresabschreibung buchen müssen.

    Dann kann ich das ja nicht auf die Rechnung Buchen?

    Ich buche zwar nicht mit WMB, aber wie machst Du das wenn der Kunde eine Rechnung über den Verkauf möchte?

    aha

    und wenn nun das Geld eingeht wie buchst Du dann?

  • obwohl da schon die 1 jährige Abschreibung möglich war?

    Hab ich was verpasst? Über 800 netto geht das doch nicht oder? Weil das Gerät lag bei 1500 netto

    da wirst Du wohl erst die anteilige Jahresabschreibung buchen müssen.

    Dann muss ich mal raussuchen wie das mit WMB geht

    Ich buche zwar nicht mit WMB, aber wie machst Du das wenn der Kunde eine Rechnung über den Verkauf möchte?

    aha

    und wenn nun das Geld eingeht wie buchst Du dann?


    Ja man kann wohl entweder den Betrag auf die Rechnung buchen oder auf das Anlagegut… dann ist die Rechnung aber weiter offen und wenn man die als bezahlt deklariert, zahlt man doppelt

  • Ach interessant, also könnte ich das neu Notebook wie GWG sofort abschreiben?


    Naja jetzt muss ich erst mal schauen wie ich das ausbuchen kann. Geld vom Käufer habe ich schon erhalten.

  • Das Grundproblem ist, dass im Programm kein durchdachte Weg vorhanden ist, deshalb die kryptische Meldung. Sie ist schneller erstellt als das Programm umzuprogrammieren. Wie das Verkehrsschild Vorsicht Unfallgefahr für Gehwege statt den Gehweg zu reparieren.

    Dazu gab es natürlich schon diverse Fragen und Anleitungen hier.Dummerweise kann ich sie mit der Suche nicht finden.


    Das Problem ist schon seit Jahr(zehnt)en bekannt. Mit Google habe ich jetzt das aus 2012 gefunden.


    Es gibt derzeit tatsächlich keine Möglichkeit, den Verkauf von Anlagevermögen mit Rechnung und Anlagegut zu verknüpfen

    Also musst Du Dich entscheiden, ob Du

    a) die Zahlung als Verkauf von AV zuordnest und die Verkaufsrechnung außerhalb von WISO MB erstellst (ich glaube, das hatte ein Nutzer hier so gemacht) oder im Programm als unbezahlt (war das mein Weg damals, mhm?) stehen lässt oder

    b) die Zahlung der Rechnung zuordnest und im AV die Abschaffung buchst.


    Buhl möchte dir mit der Meldung mitteilen, dass dir a) empfiehlt.


    vielleicht auch hilfreich



    Auf jeden Fall musst du prüfen, ob das Programm alles richtig gebucht hat.

  • Ich hab das nun wie folgt gemacht.


    Abschaffungen Buchen

    Dann stand noch ein Restwert…


    Dann eine Rechnung geschrieben.

    Als Einkauf den Betrag genommen und den Verkaufspreis… unten ergibt sich dann ja der Gewinn/Verlust (Rohgewinn)


    Mein Steuerberater sagte so wäre das okay.


    Die 2 Monate Abschreibung sind auch korrekt gebucht in den Bilanzen.


    Das neue Notebook kann ich ja nun auf 1 Jahr abschreiben. Mache ich dann wie bei 3 Jahre, nur das ich 1 Jahr auswähle?!


    VG

  • Also ich habe es jetzt so gemacht .... Den Betrag als Amlage erstellt...


    Art 470

    Kateg. 4830


    Und halt abschreibung afu 1 Jahre gesetzt.

    Dann rechnet er es ja runter in den Details.


    Mein Steuerberater meinte wenn es da probleme gibt, einfach den Passus wegen der Regelung dabei legen.

    Aber sollte das einer prüfen, sehen die das eh meinte er.