Bescheinigung über Kapitalerträge erfassen

  • Hallo zusammen,
    erstmalig habe ich eine Bescheinigung über Kapitalerträge erhalten und möchte diese in die Steuererklärung einarbeiten.
    Zu meiner Überraschung ist mir aufgefallen, dass dies nicht in der gewohnten Leichtigkeit durchzuführen zu sein schein bzw. die Eingabemaske doch recht kryptisch ist.


    Insbesondere weiß ich nicht, wo ich "Kapitalerträge im Sinne des
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG" zu erfassen habe. Aber auch sonst erschliesst sich mir die Eingabemaske leider nicht.

    Gibt es ein Tutorial/eine Anleitung, wie solche Bescheinigungen zu erfassen sind? Oder benötige ich hierzu eine eigene Software?


    Vielen Dank für jeden Hinweis / Tipp im Voraus!

    Beste Grüße!


  • Unsere Banken geben in den Steuerbescheinigungen die Zeilennummern der Anlage KAP mit an, da ist das dann recht einfach und so ist die Eingabemaske

    auch aufgebaut. Eine spezielle Software braucht man für die Erfassung von Kapitalerträgen sicher nicht.


    Inländische Kapitalerträge im Sinne des 
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören in die Zeile 7 der Anlage KAP, falls man die Kapitalerträge überhaupt erklären

    will oder muss, was keineswegs immer notwendig oder sinnvoll ist.

  • Hab vielen Dank für die Antwort. Ich musste bisher noch nie die Anlage KAP ausfüllen und habe die Steuerbescheinigung, die ich von (m)einer Umweltstromgenossenschaft erhalten habe, zum Anlass genommen, mich mit dem Thema einmal auseinanderzusetzen. Der einbehaltene Betrag ist allerdings sehr klein (unter 5 Euro) und ich habe nur etwas abgezogen bekommen, weil ich versäumt hatte, einen Freistellungsauftrag zu stellen.


    Den letzten Satz finde ich spannend

    Zitat

    falls man die Kapitalerträge überhaupt erklären will oder muss, was keineswegs immer notwendig oder sinnvoll ist.

    - was meinst Du denn damit?

  • - was meinst Du denn damit?

    Wenn wir 3.000,00 € Kapitalerträge im Jahr haben, der Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 € für uns als Ehegatten richtig verteilt war und vollständig

    ausgeschöpft wurde und das zu versteuernde Einkommen über 40.000,00 € liegt, es nicht sinnvoll, die Anlage KAP auszufüllen. Die Günstigerprüfung

    ist nicht erfolgversprechend und an den Steuern ändert sich auch nichts.


    Wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast und Steuern abgeführt wurden, macht es natürlich schon Sinn, die Kapitaleinkünfte

    zu erklären.

  • verstehe. Dann bleibt es bei dieser 25% Besteuerung, richtig?

    Das ist ein toller Hinweis, weil das ja u.U. ganz schön viel Arbeit spart! Ich war tatsächlich davon ausgegangen, dass ich verpflichtend Kapitalerkünfte erklären muss, sobald ich den Pauschbetrag überschreite. Danke für den Hinweis!!

  • Dann bleibt es bei dieser 25% Besteuerung, richtig?

    Genauso ist das ! Für Singles sind die Einkommensgrenzen bis ein Grenzsteuersatz von 25% erreicht wird ja nur halb so hoch. Ohne Anspruch

    auf den Altersentlastungsbetrag sind das 2022 gerade mal 18.000 €. Der Wert steigt zwar mit jeder Anhebung des Grundfreibetrags, aber die

    Günstigerprüfung greift halt schon bei mittlerem Einkommen nicht mehr.

  • Solche Artikel kann und soll man natürlich lesen, aber wenn es da heißt:


    Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent? Und wurden dir Kapitalertragsteuern abgezogen? Dann raten wir dir,

    eine Einkommensteuererklärung abzugeben und deine sämtlichen Kapitalerträge darin zu erklären. Liegt dein zu versteuerndes

    Einkommen unter dem Grundfreibetrag, erhältst du die abgeführten Kapitalertragsteuern wieder. Ist dein Steuersatz geringer als

    25 Prozent, bekommst du die Differenz wieder.


    Ist das leider unpräzise, denn daraus ist nicht ersichtlich, dass der Grenzsteuersatz gemeint ist. Unser Durchschnittssteuersatz

    liegt knapp unter 20%, das bringt aber nichts.

  • Wenn wir 3.000,00 € Kapitalerträge im Jahr haben, der Sparer-Pauschbetrag von 1.602,00 € für uns als Ehegatten richtig verteilt war und vollständig

    ausgeschöpft wurde und das zu versteuernde Einkommen über 40.000,00 € liegt, es nicht sinnvoll, die Anlage KAP auszufüllen. Die Günstigerprüfung

    ist nicht erfolgversprechend und an den Steuern ändert sich auch nichts.

    Und was ist mit anderen Steuertatbeständen, die sich auf den progressiven Einkommensteuersatz auswirken?


    Wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast und Steuern abgeführt wurden, macht es natürlich schon Sinn, die Kapitaleinkünfte

    zu erklären.

    Es geht doch erst einmal nicht um die Abgabe der Anlage KAP, sondern um den Erhalt der Programmunterstützung in diesem Zusammenhang. Und dazu sollte m.E. jeder diesbezüglich vollständige Angaben im Programm machen, damit die Software ihn ggf. entsprechend anleiten kann. Sonst kann er ja gleich alles blind und kostenlos bei Elster eingeben.

  • Und was ist mit anderen Steuertatbeständen, die sich auf den progressiven Einkommensteuersatz auswirken?

    Was soll sich denn auf das zu versteuernde Einkommen noch auswirken ? Ich erstelle unsere Einkommensteuererklärung generell zunächst

    ohne die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wenn die fertig ist, rufe ich die Steuerberechnung auf. Die zeigt mir zumindest in jedem Steuerprogramm

    auch den Grenzsteuersatz an, sogar mit 4 Stellen hinterm Komma. Wenn der über 30% liegt, warum sollte ich mir dann die Mühe machen, auch noch

    alle Steuerbescheinigungen abzutippen ? Das macht doch nur Arbeit und bringt unterm Strich nichts.

    Die Programme können auch nicht zaubern und die Anleitungen ändern daran nichts.

  • Ich erstelle unsere Einkommensteuererklärung generell zunächst ohne die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wenn die fertig ist, rufe ich die Steuerberechnung auf. Die zeigt mir zumindest in jedem Steuerprogramm auch den Grenzsteuersatz an, sogar mit 4 Stellen hinterm Komma.

    Du gehst mit einer gewissen Systematik vor, ich mache das vielleicht nach einer anderen und andere steuerliche erfahrene Anwender wieder ganz anders. Hier sollen aber steuerliche Laien an ein richtiges Ergebnis geführt werden. Und das geht nun einmal anders. Nämlich ein Schritt nach dem anderen und bestenfalls Zeile für Zeile. Du unterstellst hier Dinge als bekannt und leicht erkennbar, die dies für sehr viele Anwender eben gerade nicht sind. Und das ist der Grund, warum wir hier vor einer Antwort erst einmal den Sachverhalt ermitteln und immer raten, alle Besteuerungsgrundlagen einzugeben, damit das Programm die Unterstützung leisten kann, für die es programmiert wurde.