Entgeltersatzleistungen Riester 2020

  • Hallo zusammen,


    dieses Thema gab es schon mehrfach im Forum, wurde aber nie wirklich erklärt. Auch die WISO Erläuterungen helfen mir in keinster Weise weiter. Ich bin an der Steuer 2021 dran.


    Wie so viele habe ich im Coronajahr 2020 Kurzarbeitergeld bekommen. Die Daten in den Zeilen Entgeltersatzleistungen und Tatsächliches Entgelt wurden beide aus der automatisch abgerufenen Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Der Betrag, der in der Zeile "Beitragspflichtige Einnahmen" steht, habe ich aus der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung übernommen. Mich irritieren zum Einen die Warnmeldungen, zum Anderen irritiert mich die untenstehende Summe von 93.438 €. Die ist natürlich totaler Unsinn und viel zu hoch. In der Lohnsteuerbescheinigung steht unter 3. Bruttoarbeitslohn 40.649 € und unter 15. Kurzarbeitergeld 14.555 €.


    Ich würde nun (damit die Summe unten ungefähr stimmt) die 64.328 € um 2x 14.555 € kürzen auf dann 35.218 €. Macht das Sinn oder ist das völliger Blödsinn? Falls ich falsch liege, dann wäre eine Erklärung nett, WARUM ich falsch liege.



    Danke und Grüße

    Heike

    WISO Mein Geld Professional 365 (Version 29.3.0.97)

    Betriebssystem Windows 10 (64 Bit)

  • Ich würde nun (damit die Summe unten ungefähr stimmt)

    Ich habe keine Ahnung von dem Problem ... aber das die Summe unten ungefähr stimmt ????

    Ein bißchen falsch ist nicht schlimm ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Ich würde nun (damit die Summe unten ungefähr stimmt)

    Ich habe keine Ahnung von dem Problem ... aber das die Summe unten ungefähr stimmt ????

    Ein bißchen falsch ist nicht schlimm ?


    Gruß Kuddel

    ok, ich gebe es zu, dass die Formulierung im Zusammenhang mit der Steuererklärung mehr als unglücklich ist. Das Problem ist, dass wenn ich die Beträge nach der Anleitung von WISO eingebe, eine Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag von 94 TEUR rauskommt, was definitiv falsch und zu hoch ist.


    Hätte ich kein Kurzarbeitergeld bekommen, würde ich einfach die 64 TEUR im ersten Feld aus der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung eintragen und gut ist.


    Da ich aber Kurzarbeitergeld bekommen habe, wird dies offensichtlich durch das Programm zwei Mal hinzugerechnet (die Beträge im zweiten und dritten Feld kommen aus der automatischen Belegübernahme). Gleichzeitig erscheint in beiden Feldern eine Warnung, dass ich darauf achten soll, dass die Entgeltersatzleistungen nicht doppelt enthalten sind. Offensichtlich sind sie nach Adam Riese in den (falschen) 94 TEUR sogar drei Mal enthalten.

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  • Da ich aber Kurzarbeitergeld bekommen habe, wird dies offensichtlich durch das Programm zwei Mal hinzugerechnet (die Beträge im zweiten und dritten Feld kommen aus der automatischen Belegübernahme). Gleichzeitig erscheint in beiden Feldern eine Warnung, dass ich darauf achten soll, dass die Entgeltersatzleistungen nicht doppelt enthalten sind.

    Das Kurzarbeitergeld darf natürlich nur einmal zum Einsatz kommen. Damit sollte es mindestens unter Ersatzgeldleistungen entfernt werden. Und wenn es ggf. auch schon in dem Betrag der Beitragspflichtigen Einnahmen ... enthalten ist (kannst Du ggf. mittels Lohnzettel prüfen), dann müssen beide Beträge über 14555 entfernt werden. Und danach sieht es mir hier aus.

  • Offensichtlich sind sie nach Adam Riese in den (falschen) 94 TEUR sogar drei Mal enthalten.

    Das siehst du m. E. richtig, das KUG ist in den bescheinigten beitragspflichtigen Einnahmen für die RV bereits enthalten. Die Angaben dienen zur Berechnung

    des Mindesteigenbeitrags, ansonsten haben die keine Bedeutung.

  • Ein bißchen falsch ist nicht schlimm ?

    Ist jetzt nicht Dein Ernst, oder? :whistling:

    Nein, seiner nicht. ;)


    ok, ich gebe es zu, dass die Formulierung im Zusammenhang mit der Steuererklärung mehr als unglücklich ist.

    Eben. Und nur darauf hat meine ironisch gemeinte Antwort abgezielt.


    Da ich aber Kurzarbeitergeld bekommen habe, wird dies offensichtlich durch das Programm zwei Mal hinzugerechnet (die Beträge im zweiten und dritten Feld kommen aus der automatischen Belegübernahme). Gleichzeitig erscheint in beiden Feldern eine Warnung, dass ich darauf achten soll, dass die Entgeltersatzleistungen nicht doppelt enthalten sind. Offensichtlich sind sie nach Adam Riese in den (falschen) 94 TEUR sogar drei Mal enthalten.

    Und genau diese Problematik der möglichen Doppelerfassung erläutern doch auch die rechtsseitigen, bzw. auch mit dem vorstehenden kleinen Fragezeichen anklickbaren, Erläuterungen der Software. Die Software kann ja nicht wissen, was in den anderen Positionen bereits enthalten ist.

  • Da ich aber Kurzarbeitergeld bekommen habe, wird dies offensichtlich durch das Programm zwei Mal hinzugerechnet (die Beträge im zweiten und dritten Feld kommen aus der automatischen Belegübernahme). Gleichzeitig erscheint in beiden Feldern eine Warnung, dass ich darauf achten soll, dass die Entgeltersatzleistungen nicht doppelt enthalten sind.

    Das Kurzarbeitergeld darf natürlich nur einmal zum Einsatz kommen. Damit sollte es mindestens unter Ersatzgeldleistungen entfernt werden. Und wenn es ggf. auch schon in dem Betrag der Beitragspflichtigen Einnahmen ... enthalten ist (kannst Du ggf. mittels Lohnzettel prüfen), dann müssen beide Beträge über 14555 entfernt werden. Und danach sieht es mir hier aus.

    Danke Billy, das hilft mir sehr weiter!

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  • Und genau diese Problematik der möglichen Doppelerfassung erläutern doch auch die rechtsseitigen, bzw. auch mit dem vorstehenden kleinen Fragezeichen anklickbaren, Erläuterungen der Software. Die Software kann ja nicht wissen, was in den anderen Positionen bereits enthalten ist.

    Natürlich habe ich alle Erläuterungen gelesen. Und genau das war für mich nicht verständlich formuliert. Aber Billy konnte mir ja weiterhelfen.

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