Reisekosten als Selbstständiger - wo eintragen? Bei Betriebsausgaben?

  • Hallo zusammen,


    ich muss am 31.10. meine Steuererklärung abgeben und nutze die Wiso Steuersoftware. Ich war letztes Jahr schon teilweise selbstständig und habe meine Reisekosten einfach im Bereich Reisekosten unter Werbungskosten im Arbeitnehmerbereich eingetragen. Dort habe ich jede einzelne Auswärtsfahrt aufgeführt. Außerdem habe ich eine feste Tätigkeitsstelle, die ich an 40-45 Tagen im Jahr ansteuere. Diese habe ich diesmal im Bereich "Betriebsausgaben Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" angegeben. Ist das richtig?


    Und sollte ich nun die anderen Reisekosten weiter in Werbungskosten beibehalten (habe dort jede einzelne der rund 30 Fahrten schon reingeschrieben) oder sollte ich alle wieder löschen und unter

    Betriebsausgaben im Bereich "Geschäftsfahrten mit dem privaten PKW" eintragen?

    Dort wird ja keine Verpflegungspauschale genannt, vermutlich muss ich diese dann irgendwo anders noch eintragen. Und die Frage ist auch, ob ich wieder jede einzelne Fahrt reinschreibe oder die Gesamtsumme. Denke aber einzelne Fahrten sind im Sinne der Transparenz besser.


    Ich habe zu diesem Thema auch schon im Forum gesucht und das gefunden


    aber die entsprechenden verlinkten Artikel existieren irgendwie nicht mehr, man wird in dem Beitrag des Threads ganz unten dann auf buhl.de weitergeleitet

    Danke schon mal für eure Hilfe :)

  • Ich war letztes Jahr schon teilweise selbstständig und habe meine Reisekosten einfach im Bereich Reisekosten unter Werbungskosten im Arbeitnehmerbereich eingetragen.

    Wo diese im Falle einer Selbständigkeit nun rein gar nichts zu suchen haben.


    Außerdem habe ich eine feste Tätigkeitsstelle, die ich an 40-45 Tagen im Jahr ansteuere. Diese habe ich diesmal im Bereich "Betriebsausgaben Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" angegeben. Ist das richtig?

    Nein, denn es ist ja wohl keine "Betriebstätte", die Du angemietet hast.


    aber die entsprechenden verlinkten Artikel existieren irgendwie nicht mehr, man wird in dem Beitrag des Threads ganz unten dann auf buhl.de weitergeleitet

    Weil das alte Beiträge aus Zeiten vor dem Umstellen der Forumssoftware sind. Dann nimmt man eben die da ersichtlichen Such-/Stichwörter und nutzt selber die erweiterte Forumssuche bzw. sucht auf den Buhl-Seiten mit entsprechenden Stichworten.

  • Danke für die Antwort. Wo trage ich dann die 40-45 Tage ein? Auch im Bereich "Übrige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ? Auf die Reisekosten-Maske "Geschäftsfahrten mit dem privaten PKW" wird man ja ohnehin von den übrig beschränkten hingeleitet. Nach meinem Verständnis müsste ich dort dann alle ~45 Tage dort einzeln reinschreiben oder die Gesamtsumme.

  • Ich musste den Begriff notwendiges Betriebsvermögen erst einmal googeln. Soweit ich es verstanden habe, handelt es sich schon um ein notwendiges Betriebsvermögen, denn ich nutze das Auto, das ich vor 5 Jahren gekauft habe, quasi nur noch beruflich.

  • Ich musste den Begriff notwendiges Betriebsvermögen erst einmal googeln.

    Und warum nicht in der Programmhilfe/-suche? ?(


    Soweit ich es verstanden habe, handelt es sich schon um ein notwendiges Betriebsvermögen, denn ich nutze das Auto, das ich vor 5 Jahren gekauft habe, quasi nur noch beruflich.

    Beruflich oder betrieblich?


    Du solltest einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe überdenken.

  • Zugegeben stressen mich diese ganzen Begrifflichkeiten. Also ich fahre mit meinem Auto quer durchs Land, um dann vor Ort eine Dienstleistung zu erbringen. Danach schreibe ich an meinen "Auftraggeber" (keine Ahnung ob das der richtige Begriff ist) eine Rechnung und erhalte für die Dienstleistung dann Geld. Neben diesen Dienstleistungen nutze ich das Auto so gut wie gar nicht.


    Dann ist es wohl der Begriff betrieblich?!

  • Dann ist es wohl der Begriff betrieblich?!

    Betrieblich sind begrifflich die Gewinneinkunftsarten §§ 13, 15, 18 EStG.


    Und da gibt es eben die Unterscheidungen zu (zwingendem) Privatvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen und notwendigem Betriebsvermögen. Und spätestens mit Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit und Nutzung eines Wirtschaftsgutes muss man sich Gedanken über dessen steuerliche Behandlung machen. Nach bald anderthalb Jahren und für die Erklärung/en zum Vorjahr mit Fristablauf 31.10. und sicherlich bald ergehender Mahnung ist das der denkbar ungünstigste Zeitpunkt.

  • Dann nimmt man eben die da ersichtlichen Such-/Stichwörter und nutzt selber die erweiterte Forumssuche bzw. sucht auf den Buhl-Seiten mit entsprechenden Stichworten.

    Oder einfach nach dem Threadtitel insgesamt, da kommt man direkt zu den Artikeln:

  • Zugegeben stressen mich diese ganzen Begrifflichkeiten. Also ich fahre mit meinem Auto quer durchs Land, um dann vor Ort eine Dienstleistung zu erbringen. Danach schreibe ich an meinen "Auftraggeber" (keine Ahnung ob das der richtige Begriff ist) eine Rechnung und erhalte für die Dienstleistung dann Geld. Neben diesen Dienstleistungen nutze ich das Auto so gut wie gar nicht.


    Dann ist es wohl der Begriff betrieblich?!

    alter Schwede.

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    oder doch eher Buhl Unternehmensberatung?