Eingabemaske Fotovoltaik

  • Hallo,

    es soll seit der Version 2017 in Wiso Steuer eine "Eingabemaske Fotovoltaik" geben, die die Eingabe sehr einfach machen soll, ich finde diese aber leider in keiner Version meiner Software.

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, wie ich an diese Eingabemaske komme.

    Da die Exceltabelle die ich bisher gekauft hatte leider nicht mehr fortgesetzt wird, würde ich das jetzt gerne in der Buhl-Software direkt erfassen.


    Vielen Dank für jeden hilfreichen Hinweis.

  • es soll seit der Version 2017 in Wiso Steuer eine "Eingabemaske Fotovoltaik" geben, die die Eingabe sehr einfach machen soll, ich finde diese aber leider in keiner Version meiner Software.

    Vielleicht das Stichwort auch einmal in anderer Schreibweise in die Programmhilfe/-suche eingeben. Wobei eigentlich alles zum Ziel führen sollte. ;)


    Da die Exceltabelle die ich bisher gekauft hatte leider nicht mehr fortgesetzt wird, ... .

    Wahrscheinlich deshalb: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz - EStG) - BMF Schreiben vom 17.07.2023


    Insbesondere solltest Du auch einmal die Forumssuche nutzen und z.B. diesen Thread vollständig lesen:
    Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Nein, die Suchfunktion funktioniert leider nicht.

    Ich habe die Eingabemaske gefunden, nachdem ich die aus dem Vorjahr übernommenen Daten gelöscht hatte!

    Diese Datenübernahme scheint mir überhaupt in einigen Bereichen, in denen sich Daten vorausssichtlich nicht ändern, durchaus sinnvoll zu sein, aber es hat sich bei mir der Sinn nicht erschlossen, warum auch Datenbereiche, in denen man quasi Zwangsläufig in jedem Jahr unterschiedliche Eingaben vornehmen muss, hier eine Übernahme stattfindet, und die Bedienung der Software dadurch aus meiner Sicht eher erschwert wird. Hier wäre es m.E.n. vielleicht sinnvoller, wenn die Daten aus dem Vorjahr irgendwie daneben stehen würden, aber eben nicht die Dateneingabe bereits belegen, und dann wie hier die Eingabemaske verhindern.


    Diese Eingabemaske für Fotovoltaik ist dann aber leider im Ergbnis auch nicht hilfreich.

    Ich habe eine PV-Anlage aus dem März 2012 mit Überschusseinspeisung. Hier werden z.B. für die eigenverbrauchten kW/h ein fester Centwert (Einspeisung - fiktiver Rückkauf) angesetzt.

    Die Eingabemaske lässt aber diesen festen Wert (etwa 8Cent) überhaupt nicht zu, sondern fordert den Preis ab, zu dem ich den restlichen Strom vom EVU bezogen habe, um dann hiermit irgendeinen (für mich falschen) Wert zu basteln.


    Es ist schade, dass Buhl dies in all den Jahren nicht hinbekommen hat, diese Eingabemaske, die ja viele in den letzten Jahren benötigt haben, kundenfreundlicher, und enger an den Abrechnungen der Netzbetreiber (bei mir Bayernwerk) zu gestalten.

    Ich werde für meine Abrechnung jetzt eine andere Lösung suchen müssen, da ich keine fehlerhafte (möglicherweise steuerverkürzende) Erklärung an das FA abgeben möchte.


    P.S.: Habe heute Werbung von Buhl bekommen, bzgl. eines neuen "Steuer-Blick" Newsletters. Bin der Anweisung gefolgt, um diesen zu aktivieren, und siehe da, der Punkt fehlt in meinem Konto...!

    Leider ein Erlebnis, welches ich in ähnlicher Art immer wieder mit Buhl habe... ;(

  • Hier wäre es m.E.n. vielleicht sinnvoller, wenn die Daten aus dem Vorjahr irgendwie daneben stehen würden, aber eben nicht die Dateneingabe bereits belegen, und dann wie hier die Eingabemaske verhindern.

    Du wirst bei der Datenübernahme explizit gefragt, ob Du alle Daten übernehmen möchtest oder nur bestimmte/ausgewählte Teilbereiche. Zudem sind die übernommenen Daten immer farblich markiert und müssen/sollten dann geprüft und bestätigt oder korrigiert werden.


    Es ist schade, dass Buhl dies in all den Jahren nicht hinbekommen hat, diese Eingabemaske, die ja viele in den letzten Jahren benötigt haben, kundenfreundlicher, und enger an den Abrechnungen der Netzbetreiber (bei mir Bayernwerk) zu gestalten.

    Das Prozedere ist definitiv einfach und leicht nachvollziehbar. Und über den Belegabruf beigestellte Daten werden dann nochmals farblich anderes dargestellt. Was möchte man mehr?


    Ich werde für meine Abrechnung jetzt eine andere Lösung suchen müssen, da ich keine fehlerhafte (möglicherweise steuerverkürzende) Erklärung an das FA abgeben möchte.

    Im Zweifel ist in den allermeisten Fällen doch überhaupt keine EÜR mehr abzugeben (siehe Links zur Gesetzesänderung). Und die Problematik der USt ist in den verlinkten Beiträgen ebenfalls beschrieben.


    P.S.: Habe heute Werbung von Buhl bekommen, bzgl. eines neuen "Steuer-Blick" Newsletters. Bin der Anweisung gefolgt, um diesen zu aktivieren, und siehe da, der Punkt fehlt in meinem Konto...!

    Leider ein Erlebnis, welches ich in ähnlicher Art immer wieder mit Buhl habe... ;(

    Das hat mit diesem Thema rein gar nichts zu tun. Bitte keine Themen mischen.

  • Was hat das Auffinden einer Eingabemaske damit zu tun, ob der Nutzer Daten aus dem Vorjahr übernimmt!?

    Zeig mir mal den "normalen" Steuerzahler (Berufstätig, Selbstständig u.ä.) der jedes Jahr die gleichen Angaben machen kann!

    Die Datenübernahme sollte daher eher als eine Art Reminder gestaltet sein, um eine Idee zu bekommen was man dort in der Vergangenheit angegeben hat, und eben nicht die Eingabe im jetzigen Jahr vorbelegen, und damit blockieren. Eine neue Dateneingabe mit den richtigen Daten ist regelmäßig nur möglich, wenn die alten Daten erst gelöscht werden, und damit die Funktion als Erinnerung eben nicht mehr erfüllen können.


    Einen Belegabruf gibt es für die Jahreabrechnung des/der Netzbetreiber nicht, also auch keine automatische Übernahme!

    Die Punkte die in der Eingabemaske PV abgefragt werden, kommen auf der Abrechnung der Bayernwerke als solche überwiegend schlicht nicht vor. Hier muss ich mir also bei praktisch jedem Punkt einzeln überlegen, was Buhl hier nun angegeben haben möchte, und wo ich dies in der Abrechnung finden, oder mir selber basteln kann/muss! Dazu kommt, dass das Löschen der Daten aus dem Vorjahr, um an die Eingabemaske überhaupt ersteinmal ran zu kommen, natürlich auch das im Vorjahr angelegte Anlagevermögen löscht (Danke Buhl!), ich hier also auch alles neu eingeben muss!

    Das ist schlichtweg von den Programmierern nicht durchdacht...


    Und die Neuregelung zum Wegfall einer EÜR bei bestimmten Anlagegrößen betrifft erst den Zeitraum ab 01.01.2023, nicht alle die jetzt eine Steuererklärung verfassen wollen, oder müssen, tun dies bereits für das Steuerjahr 2023, da die meisten Unterlagen hierfür ja ohnehin erst in 1-2 Monaten eintrudeln werden!

    Mein Problem bezieht sich also auf den Zeitraum davor, und da muss ich eben eine EÜR erstellen.

    Ach ja, ich werde auch nach der Neuregelung weiter min. eine USt-Erklärung erstellen müssen, da auch diese gesetzliche Neuregelung mit der 0-Steuer eben nur auf einen Teil der Anlagenbetreiber zutrifft, aber bei Weitem nicht auf alle!


    Die Sache mit dem Steuer-Blick hat mit dem Thema zu tun, weil es ein weiteres Mal für mich belegt, wie viele Fehler bei Buhl gemacht werden, und offenbar häufig die Rechte nicht weiß, was die Linke gerade tut!

  • Was hat das Auffinden einer Eingabemaske damit zu tun, ob der Nutzer Daten aus dem Vorjahr übernimmt!?

    Auch die Angaben zur PV-Anlage werden übernommen. Die Darstellung in der Software passt sich wie immer den getätigten Angaben an:


    Einen Belegabruf gibt es für die Jahreabrechnung des/der Netzbetreiber nicht,

    Von dem war auch nie die Rede. Das gab es nie und wird es auch nie geben.


    Und die Neuregelung zum Wegfall einer EÜR bei bestimmten Anlagegrößen betrifft erst den Zeitraum ab 01.01.2023,

    Da irrst Du Dich, denn die gesetzliche Neuregelung gilt ab dem 01.01.2022, also schon für den veranlagungszeitraum 2022.


    Mein Problem bezieht sich also auf den Zeitraum davor, und da muss ich eben eine EÜR erstellen.

    Und genau darum geht es in den verlinkten Beiträgen.


    Ach ja, ich werde auch nach der Neuregelung weiter min. eine USt-Erklärung erstellen müssen, da auch diese gesetzliche Neuregelung mit der 0-Steuer eben nur auf einen Teil der Anlagenbetreiber zutrifft, aber bei Weitem nicht auf alle!

    Und auch die Fragen dazu wurden, wie schon gesagt, in den verlinkten Beiträgen ausführlich behandelt.


    Die Sache mit dem Steuer-Blick hat mit dem Thema zu tun, weil es ein weiteres Mal für mich belegt, wie viele Fehler bei Buhl gemacht werden, und offenbar häufig die Rechte nicht weiß, was die Linke gerade tut!

    Nein, es hat rein gar nichts mit dem Thema laut Startpost und Überschrift zu tun. Also nochmals die Bitte, diese Vermischung zu unterlassen.

  • Selbst wenn die Steuerbefreiung bereits für 2022 gelten sollte, ist dies für mich derzeit völlig irrelevant, da ich mich mit einem Zeitraum davor beschäftige!!


    Darüber hinaus kann ich in diesem Thread nur Links (im Beitrag #6!) finden, die sich auf die Steuerbefreiung beziehen, nicht aber auf die Erstellung der EÜR im Zeitraum davor!

    Diese Links sind für mich, und meine Problematik, nach wie vor völlig irrelevant, und werden es auch bei der dritten und vierten Erwähnung sein!!


    Es gab mal einen Beitrag hier im Forum mit einer ganzen Reihe von wohl relevanten Links, die alle nur noch ins Leere, bzw. auf die Eingangseite von Buhl führen (auch hierfür: Danke Buhl)!


    P.S.: Mich würde einmal brennend interessieren, warum hier im Thread mehrere Beiträge von mir gesperrt wurden!?