Neues Notebook (+ Zubehör) als Sofortabschreibung richtig buchen

  • Hallo zusammen,


    ich tue mich mit folgendem Fall schwer:


    Ausgangslage

    Ich habe ein Notebook für ca. 1500 EUR Netto gekauft.

    Hinzukommt eine Dockingstation für ca. 200 EUR Netto

    und ca. 150 EUR Netto für eine Festplatte (die intern eingebaut wird)


    Die Gesamtkosten 1850 EUR (Netto) hängen also direkt mit dem Notebook zusammen.


    Nun heißt es im Netz:

    Zitat

    Für die komplette Abschreibung von Hardware und Software in 2023 gilt keine Kostenobergrenze mehr. Das heißt, der Kaufpreis muss nicht mehr unter 800 Euro liegen. Wer beispielsweise ein Notebook oder einen Computer für 1.500 Euro beschafft, kann diese Kosten im Jahr der Anschaffung komplett absetzen - unabhängig davon, ob das Gerät im Januar oder im Dezember gekauft wird.

    Weiter heißt es:

    Zitat

    In allen Fällen muss das angeschaffte Wirtschaftsgut in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.

    Quelle für beide Zitate: https://www.haustec.de/managem…e-und-software-richtig-ab


    Dies möchte ich nun in WMB richtig abbilden.

    Neu könnte ich also entweder über 1 Jahr abschreiben oder aber sofort abschreiben.


    Laut dem zweiten Zitat gilt aber, dass ich in meiden Fällen "in den Bestand aufnehmen muss".

    Abschreibung über 1 Jahr

    Die Abschreibung über 1 Jahr ist kein Problem.

    --> Neues Anlagegut; Laptop Aufnehmen

    --> Zugang 1: Docking station

    --> Zugang 2: Festplatte

    Abschreibungsdauer: 1 Jahr


    Das sieht dann ca. so aus:




    Sofortabschreibung

    Diesen weg würde ich gerne gehen.

    Laut Zitat muss es ins Verzeichnis.

    Wenn ich beim obigen Beispiel die Nutzungsdauer auf "0 Jahre" ändere beschwert sich WMB.


    Workaround der mir in den Sinn kam: Die Tabelle manuell anpassen.



    Ist dies aber richtig?

    Oder wie kann ich den Vorgang korrekt abbilden?



    Vielen Dank im Voraus?

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Diesen weg würde ich gerne gehen.

    ich arbeite nicht mit WMB von daher kenne ich auch nicht die Buchungs-eigenheiten und die Aktualität der Software bzgl. des BMF-Schreiben vom 22.2.2022

    Warum also nicht nur das Notebook ins Anlageverzeichnis aufnehmen 1 Jahr, und den Rest, da unter 250,-- als normalen Betriebsaufwand (SKR03) 48** buchen?

  • Warum also nicht nur das Notebook ins Anlageverzeichnis aufnehmen 1 Jahr, und den Rest, da unter 250,-- als normalen Betriebsaufwand (SKR03) 48** buchen?

    Vielleicht, weil es nicht richtig wäre? Nicht selbständig nutzbare WG, z.T. sogar eingebaut.

  • z.T. sogar eingebaut.

    Reparatur und Instandhalt?

    Wovon in dem Sachverhalt überhaupt keine Rede ist.

    Ich habe ein Notebook für ca. 1500 EUR Netto gekauft.

    Hinzukommt eine Dockingstation für ca. 200 EUR Netto

    und ca. 150 EUR Netto für eine Festplatte (die intern eingebaut wird)


    Die Gesamtkosten 1850 EUR (Netto) hängen also direkt mit dem Notebook zusammen.

    Neuanschaffung = einheitliches WG

  • Hallo Ihr 2 - danke für Eure Beiträge :)


    Ich bin überhaupt kein Profi was Buchhaltung angeht, aber für mein Verständnis ist es so wie miwe4 schreibt.

    Einheitliches WG.


    miwe4

    kannst Du mir bitte sagen ob ich den Weg wie bei "Workaround" beschrieben gehen kann?


    Lieben Dank für Eure Mühe

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • kannst Du mir bitte sagen ob ich den Weg wie bei "Workaround" beschrieben gehen kann?

    Ich nutze die Software nicht, aber in einer anderen Software hatten wir letztens einen ähnlichen Fall, wo auch die manuelle Anpassung der AfA mit entsprechender Buchung die Lösung war: Als Freiberufler Computer im selben Jahr absetzen

    Müsste Dir also ggf. ein Anwender der Software beantworten.

  • Hallo miwe4


    danke für Deinen Beitrag. Das geht in die Richtung wie ich es mir vorgestellt habe :)


    Jetzt habe ich testweise mal die Erstellung der EÜR laufen lassen.


    Meiner Meinung nach füllt aber WMB das Formular nicht korrekt aus.


    Die Ausgangslage:



    Macht insgesamt 1618,43 netto.

    Anmerkung: Es sind mehrere Rechnungen gewesen. Die erste war für die Hülle.

    Daher ist diese als AfA drin, Notebook etc. dann als zusätzliche Anschaffungen.



    Ganz unabhängig nun vom Programm:


    Für mein Verständnis müsste das Formular doch nun wie folgt ausgefüllt sein:


    Einlagewert: 14,29 EUR (die Hülle)

    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 14,29 EUR (die Hülle)

    Zugänge: 1604,14 EUR (Notebook usw.)

    Afa / Auflösungsbetrag: 1617,43 EUR (Hülle + Notebook + Zubehör - 1 EUR)

    Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums: 1 EUR


    WMB für es wie folgt aus:


    Kannst Du mir bitte sagen was richtig ist?


    Vielen Dank im Voraus.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Warum bucht Ihr das Notebook und Zubehör nicht direkt auf ein Aufwandskonto (sonstige betriebliche Aufwände etc.)? Der Umweg über Einbuchen in Anlagen und danach Abschreibung ist von hinten durch die Brust ins Auge.

  • Warum bucht Ihr das Notebook und Zubehör nicht direkt auf ein Aufwandskonto (sonstige betriebliche Aufwände etc.)?

    Anlageverzeichnis? ?(

    Ich habe ein Notebook für ca. 1500 EUR Netto gekauft. Hinzukommt eine Dockingstation für ca. 200 EUR Netto und ca. 150 EUR Netto für eine Festplatte (die intern eingebaut wird)


    Die Gesamtkosten 1850 EUR (Netto) ...

  • Warum bucht Ihr das Notebook und Zubehör nicht direkt auf ein Aufwandskonto (sonstige betriebliche Aufwände etc.)? Der Umweg über Einbuchen in Anlagen und danach Abschreibung ist von hinten durch die Brust ins Auge.

    Würde ich auch so machen, halte mich aber raus aus der Diskussion, das soll ein Steuerberater entscheiden.

    Nach meinen Recherchen handelt es sich um die Erlaubnis zur sofortigen Abschreibung eben gerade nicht um eine Abschreibung, sondern nur um eine Ankündigung/Erlaubnis dass angeschaffte zB Computerhardware wenn sie eben nicht länger abgeschrieben wird, entsprechend nicht beanstandet wird, aber es gibt keine Garantie dass das jedes Finanzamt auch so sieht. Deswegen weil das keine richtige Steuerregel ist, gibt es auch nirgends verbindliche Buchungsanleitungen wie das gebucht werden muss.

  • Nach meinen Recherchen handelt es sich um die Erlaubnis zur sofortigen Abschreibung eben gerade nicht um eine Abschreibung, sondern nur um eine Ankündigung/Erlaubnis dass angeschaffte zB Computerhardware wenn sie eben nicht länger abgeschrieben wird, entsprechend nicht beanstandet wird, aber es gibt keine Garantie dass das jedes Finanzamt auch so sieht.

    Das habe ich anderes gelesen und würde es auch anders handhaben, weil eben auch nicht komplizierter mit Softwareunterstützung. Und es heißt überall, es "kann" eine "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Zumal sich eben die Überwachung anbietet, da bei Veräußerung auch hier stille Reserven aufzulösen sind. Nur, weil die Abschreibung in einem Jahr erfolgen darf, erübrigen sich ja nicht etwaige Entnahme- oder Veräußerungsgewinne.


    Klarer wird es vielleicht, weil man ja eben nicht auf ein Jahr abschreiben muss, wenn es wirtschaftlicher günstiger ist, es bei der bisherigen Regelung zur Nutzungsdauer zu belassen.


    Im Übrigen wurde es mittlerweile vom BMF sogar geklärt und ist schwarz auf weiß im entsprechenden Erlass nachzulesen:

    2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf

  • ok danke für das verlinken. Daraus würde ich ablesen, dass man die Geräte auf ein Jahr Nutzungsdauer abschreibt, wenn man es erst im Dezember gekauft hat, kann man es damit nicht mehr im gleichen Jahr voll abschreiben, seh ich das richtig?

  • ... wenn man es erst im Dezember gekauft hat, kann man es damit nicht mehr im gleichen Jahr voll abschreiben, seh ich das richtig?

    Nein, das tust Du nicht. Immer auch bis zum Ende lesen. ;)

    Zitat

    1.4 Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.

  • ... wenn man es erst im Dezember gekauft hat, kann man es damit nicht mehr im gleichen Jahr voll abschreiben, seh ich das richtig?

    Nein, das tust Du nicht. Immer auch bis zum Ende lesen. ;)

    Zitat

    1.4 Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.

    Das hab ich gelesen, aber wie soll das gehen, wenn man auf ein Jahr abschreibt und das im Dezember eingibt, wird nur noch der Dezember gerechnet, mit 0 Jahren kann man nicht abschreiben.

    Nachtrag mit 0 Jahren Nutzungsdauer akzeptiert das Mein Büro

  • mit 0 Jahren Nutzungsdauer akzeptiert das Mein Büro

    Und bei den anderen Programmen kann man den AfA-Verlauf händisch ändern. Zudem erscheint eine Abfrage bzgl. der neuen AfA

    Dein Bild stammt aus Wiso Steuer, das ist nicht gleich wie in Mein Büro. Kann man die "Sofortabschreibung" also die Abschreibung vollständig im Anschaffungsjahr buchen indem man die Nutzungsdauer 0 Jahre einstellt?

  • Dein Bild stammt aus Wiso Steuer,

    deswegen hab ich ja auch geschrieben:

    Und bei den anderen Programmen kann man

    gibt es in MB keinen Hinweis zu AfA Computer u. Software?

    indem man die Nutzungsdauer 0 Jahre einstellt?

    am 30.12. aktiviert und am 31.12. vollständig abgeschrieben. (Normal lasse ich immer 1,-- Erinnerungswert

    Dauer in Jahre kann man ja nur 1 eingeben. Aber diese kann man nachträglich auf 0 verkürzen. Wahrscheinlich steuert das auch die AfA-Abfrage