Hallo zusammen,
ich tue mich mit folgendem Fall schwer:
Ausgangslage
Ich habe ein Notebook für ca. 1500 EUR Netto gekauft.
Hinzukommt eine Dockingstation für ca. 200 EUR Netto
und ca. 150 EUR Netto für eine Festplatte (die intern eingebaut wird)
Die Gesamtkosten 1850 EUR (Netto) hängen also direkt mit dem Notebook zusammen.
Nun heißt es im Netz:
ZitatFür die komplette Abschreibung von Hardware und Software in 2023 gilt keine Kostenobergrenze mehr. Das heißt, der Kaufpreis muss nicht mehr unter 800 Euro liegen. Wer beispielsweise ein Notebook oder einen Computer für 1.500 Euro beschafft, kann diese Kosten im Jahr der Anschaffung komplett absetzen - unabhängig davon, ob das Gerät im Januar oder im Dezember gekauft wird.
Weiter heißt es:
ZitatIn allen Fällen muss das angeschaffte Wirtschaftsgut in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden.
Quelle für beide Zitate: https://www.haustec.de/managem…e-und-software-richtig-ab
Dies möchte ich nun in WMB richtig abbilden.
Neu könnte ich also entweder über 1 Jahr abschreiben oder aber sofort abschreiben.
Laut dem zweiten Zitat gilt aber, dass ich in meiden Fällen "in den Bestand aufnehmen muss".
Abschreibung über 1 Jahr
Die Abschreibung über 1 Jahr ist kein Problem.
--> Neues Anlagegut; Laptop Aufnehmen
--> Zugang 1: Docking station
--> Zugang 2: Festplatte
Abschreibungsdauer: 1 Jahr
Das sieht dann ca. so aus:
Sofortabschreibung
Diesen weg würde ich gerne gehen.
Laut Zitat muss es ins Verzeichnis.
Wenn ich beim obigen Beispiel die Nutzungsdauer auf "0 Jahre" ändere beschwert sich WMB.
Workaround der mir in den Sinn kam: Die Tabelle manuell anpassen.
Ist dies aber richtig?
Oder wie kann ich den Vorgang korrekt abbilden?
Vielen Dank im Voraus?