Einkommensteuererklärung 2023 evtl. Fehler in WISO 2024?

  • Hallo,

    ich hab heute eigentlich meine Lohnsteuer für das Steuerjahr 2023 machen wollen und war dann zuerst mal geschockt:

    Nachdem ich meine Lohnsteuerbescheinigung von beiden Arbeitgebern eingetragen habe, sagt mir das Programm das ich 3 € nachzahlen müsste.

    Dachte zuerst ich hab etwas falsch eingegeben, aber nachdem ich es nochmal geprüft und später auch nochmal neu eingegeben habe, kommt das Programm auf 3 € Nachzahlung.

    Das kann eigentlich nicht sein, da ich in diesem Jahr mehr verdient habe als in den letzten Jahren und sonst immer einiges zurückbekommen habe.


    Vielleicht kann sich das jemand mal anschauen und mir sagen ob ich was falsch mache oder es sich um einen Fehler im Programm handelt.

    Hier mal alle Infos:

    Bin Steuerklasse 1, kinderlos und zahle keine Kirchensteuern.

    2023 habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, da ich meinen Arbeitgeber gewechselt habe:


    Arbeitgeber 1:

    dort habe ich von 01.01.23 - 31.8.23 gearbeitet.


    2. Anzahl U: 0 (keine Großbuchstaben)
    3. Bruttoarbeitslohn: 40.027,26 €
    4. Einbehaltene Lohnsteuer: 6.908,65 €
    22a. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 3.736,57 €

    23a. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 3.736,57 €

    25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: 3.110,49 €
    26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 768,60 €

    27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 521,79 €

    Trage ich nur das ins Steuerprogramm ein ohne den zweiten Arbeitgeber hinzuzufügen zeigt mir das Programm 1833 € an (ohne Werbungskosten/Fahrten zur Arbeit)



    Arbeitgeber 2:


    dort arbeite ich seit 01.09.23 - 31.12.23 und erhalte ein höheres Gehalt und bin von daher freiwillig versichert


    2. Anzahl U: 0 (keine Großbuchstaben)

    3. Bruttoarbeitslohn: 25.110,04 €

    4. Einbehaltene Lohnsteuer: 5.194,65 €

    22a. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 2.335,23 €

    23a. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: 2.335,23 €
    24a. Steuerfreie Arbeitgeberzusschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung: 1606,00 €
    24c. Steuerfreie Arbeitgeberzusschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung: 339,16 €

    25. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: 3.211,96 €

    26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 798,00 €

    27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 326,43 €


    Auf der Lohnsteuerbescheinigung von Arbeitgeber 2 gibt es noch einen Absatz wo steht:


    Raum für weitere Angaben:
    FRW./private KV/PV: 4.096,96 €

    Trage ich nur das ins Steuerprogramm ein ohne den zweiten Arbeitgeber hinzuzufügen zeigt mir das Programm 3364 € an (ohne Werbungskosten/Fahrten zur Arbeit)

    Sobald ich beide Arbeitgeber ins Programm eintrage, muss ich 3 € nachzahlen - wie kann das sein?
    Soviel Steuer habe ich noch nie bezahlt und soll dann auch noch nachzahlen...
    Oder müssen diese 4.096,96 € (Raum für weitere Angaben) noch irgendwo angegeben werden? Wenn ja wo?





  • ich hab heute eigentlich meine Lohnsteuer für das Steuerjahr 2023 machen wollen

    Du meinst sicherlich die Einkommensteuererklärung. ;)


    Dachte zuerst ich hab etwas falsch eingegeben, aber nachdem ich es nochmal geprüft und später auch nochmal neu eingegeben habe, kommt das Programm auf 3 € Nachzahlung.

    Warum sollte das nicht stimmen, sofern Du alle Daten zutreffend eigetragen hast. Und ein Programmfehler ist es sicherlich nicht.


    Vielleicht kann sich das jemand mal anschauen und mir sagen ob ich was falsch mache oder es sich um einen Fehler im Programm handelt.

    Wir machen hier keine Steuerberatung und dürften das nach dem Steuerberatungsgesetz auch gar nicht. Du kannst doch alles selber anhand der Steuerberechnung und den detaillierten Erläuterungen nachvollziehen. Ansonsten ist es doch gut, wenn Lohnsteuer annähernd zutreffend einbehalten ist, was durch unterschiedliche Lohnzahlungszeiträume und die Progression nun wirklich nicht immer der Fall ist.


    Ansonsten registriere Dich für den Belegabruf und rufe die Daten ab (vorausgefüllte Erklärung. Da vermeidet man Eintragungsfehler.


    Im Übrigen solltest Du dann aber nicht vergessen, auch noch etwaige Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen einzutragen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Lohnsteuer 2023 evtl. Fehler in Wiso 2024 ?“ zu „Einkommensteuererklärung 2023 evtl. Fehler in WISO 2024 ?“ geändert.
  • Du schreibst, du bist jetzt freiwillig in der GKV versichert. So, wie die Lohnsteuerbescheinigung aussieht, führt der AG die Beiträge ab (sog. Firmenzahler).

    Da kommen dann die 4.096,96 € nicht mehr dazu.

  • Den Steuerabruf habe ich schon beantragt, nur sind die Belege noch nicht abrufbar weil sie wohl dem Finanzamt noch nicht vorliegen.

    Habe deshalb alles so 1:1 eingetragen wie ich die Lohnsteuerbescheinigung von meinen beiden Arbeitgebern erhalten habe und komme dann auf Nachzahlung. Kann es vielleicht sein, dass das Steuerbüro von meinen Arbeitgebern etwas falsch gemacht hat?



    Charlie49


    Auf meiner Monatsabrechnung sehe ich, dass von meinem Nettogehalt folgendes abgezogen wird:

    - Pflegeversicherung (199,50 €)
    - Freiwillige KV (802,99 €)

    und folgendes dazu addiert wird

    - Pflegeversicherung Arbeitgeber ( 84,79 €)

    - Freiwillige KV Arbeitgeber (401,50 €)

    Das ergibt dann den eigentlichen Nettoverdienst den ich ausbezahlt bekomme.


    D.h. also es gibt an keiner anderen Stelle mehr die Möglichkeit wo ich noch was eintragen könnte?




  • Oder müssen diese 4.096,96 € (Raum für weitere Angaben) noch irgendwo angegeben werden?

    Nein. Aber bist Du sicher, daß die Zahlen so stimmen? Denn das sollte ja nur einfach die Summe aus 25 und 26 sein.

    D.h. also es gibt an keiner anderen Stelle mehr die Möglichkeit wo ich noch was eintragen könnte?

    Im Übrigen solltest Du dann aber nicht vergessen, auch noch etwaige Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen einzutragen.

  • Dachte zuerst ich hab etwas falsch eingegeben, aber nachdem ich es nochmal geprüft und später auch nochmal neu eingegeben habe, kommt das Programm auf 3 € Nachzahlung.

    Kann es vielleicht sein, dass das Steuerbüro von meinen Arbeitgebern etwas falsch gemacht hat?

    Das liegt vollkommen im Rahmen. Idealfall Null, durch Progression halt meist Differenzen.

  • Hallo,


    danke für die Rückmeldungen.


    Das mit den Werbungskosten, Sonderausgaben usw. den Schritt werde ich nicht vergessen zu machen.


    Aber bevor ich da weitermache wollt ich erst mal herausfinden wie es sein kann das man Nachzahlen

    muss nur weil man den Arbeitgeber unter dem Jahr gewechselt hat. Kann mir sowas mal jemand erklären?

    Habe im Anhang nochmal die Lohnsteuerbescheinigung von meinem alten (01.01.2023 -31.08.2023)

    und den aktuellen Arbeitgeber (01.09.2023 -31.12.2023) hochgeladen.


    Außerdem mal noch die Lohnabrechnung von Dezember 2023, damit man besser erkennen kann was ich weiter oben geschrieben habe.

  • Aber bevor ich da weitermache wollt ich erst mal herausfinden wie es sein kann das man Nachzahlen

    muss nur weil man den Arbeitgeber unter dem Jahr gewechselt hat. Kann mir sowas mal jemand erklären?

    Wird der Arbeitgeber gewechselt, liegt kein volles Abrechnungsjahr mehr vor, so dass der sog. interne Lohnsteuerjahresausgleich vom neuen Arbeitgeber nicht mehr durchgeführt werden darf. Aus diesem Grunde kann es in der Gesamtjahresbetrachtung zu Abweichungen durch den Progressionsunterschied kommen. Nur wenn der neue Arbeitgeber, die alte Lohnsteuerwerte vollständig in seine Lohnabrechnungssystem übernimmt, darf ein interner Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden. Das wird aber in den aller seltensten Fällen gemacht.


    Gruß Achilleus

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuererklärung 2023 evtl. Fehler in WISO 2024 ?“ zu „Einkommensteuererklärung 2023 evtl. Fehler in WISO 2024?“ geändert.
  • Ok danke für die Rückmeldung und Infos.

    Achilleus

    Gibt es eine Möglichkeit in Wiso das an anderer Stelle gültig zu machen?

    Immerhin habe ich das ganze Jahr mehr als sonst Steuern einbezahlt...

    Oder wäre die einzige Möglichkeit mit meinem neuen Arbeitgeber zu sprechen, das er die alten Lohnsteuerwerte vollständig übernimmt?


    Hätte das nicht den Nachteil für den neuen Arbeitgeber, dass er die Steuern die mein alter Arbeitgeber einbezahlt hat auch nochmal einzahlen müsste?

    Oder wäre das nur ein geringer Aufwand für ihn oder irgendwelche kosten?

    Gruß

    christ0815

  • Oder wäre die einzige Möglichkeit mit meinem neuen Arbeitgeber zu sprechen, das er die alten Lohnsteuerwerte vollständig übernimmt?

    Das geht zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.


    Hätte das nicht den Nachteil für den neuen Arbeitgeber, dass er die Steuern die mein alter Arbeitgeber einbezahlt hat auch nochmal einzahlen müsste?

    Der neue AG hat sowieso keinen Nachteil, da Deine Steuerlast (Lohnsteuer) immer von Deinem Lohn/Gehalt abgezogen wird. Du zahlst selbstverständlich Deine Steuern selber, der AG haftet ggf. nur.


    Der Lohnsteuerabzug ist doch bei der ESt-Veranlagung vollkommen irrelevant. Deine einkommensteuerpflichtigen Einnahmen sind zu berücksichtigen und entsprechend die Einkünfte zu ermitteln. Auf die festgesetzte ESt laut maßgeblicher Steuertabelle (Einzelveranlagung/Splitting) werden dann die einbehaltenen Lohnabzugsbeträge angerechnet.