Steuerklasse 0 Finanzamt behält Guthaben ein

  • Hallo,


    ich befinde mich seit einigen Jahren in einem Dauerkrankenstand. Ich bin chronisch erkrankt und habe auch einen GdB 50.

    Ich befinde mich zwar noch in meinem letzten Beschäftigungsverhältnis (nicht gekündigt), bin aber aufgrund der bereits

    erfolgten Aussteuerung, laut Finanzamt, in der Steuerklasse "0".


    Ich gebe nach wie vor jährlich meine Steuererklärung ab.

    Auch wenn ich so gesehen "kein" Einkommen habe, habe ich Kosten für verschiedene Aufwendungen, wie z.B. medizinisch

    erforderliche finanzielle Aufwendungen (Therapien, Klinikaufenthalte, Arztfahrten, Laborkosten, Medikamente), Haftpflicht-Versicherungen,

    Kontoführungsgebühren, Betriebskosten Wohnung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden, u.ä. Mir steht auch eine jährliche Behindertenpauschale zu.


    Ich bekomme aber, aufgrund meiner Steuerklasse "0", nichts erstattet.

    Stattdessen häuft sich ein Guthaben aus meinen Steuererklärungen auf dem Finanzamt an.


    Darf das Finanzamt mein Guthaben wirklich einfach so einbehalten?

    Habe ich, trotz meiner Umstände mit Dauerkrankenstand, Steuerklasse 0, etc. Möglichkeiten an das Geld zu kommen?


    Laut Aussage durch das Finanzamt wird das Guthaben einbehalten, um "eventuell" anfallende Steuerschulden in der Zukunft, damit zu begleichen,

    und wenn nicht "freut sich der Staat" darüber.

    Ist das wirklich so?

  • Ich befinde mich zwar noch in meinem letzten Beschäftigungsverhältnis (nicht gekündigt), bin aber aufgrund der bereits

    erfolgten Aussteuerung, laut Finanzamt, in der Steuerklasse "0".

    Es gibt keine Steuerklasse "0" bzw. nur und ausschließlich für "Grenzgänger". Und diese sind dadurch von der Lohnsteuer in D befreit.


    Ich bekomme aber, aufgrund meiner Steuerklasse "0", nichts erstattet.

    Stattdessen häuft sich ein Guthaben aus meinen Steuererklärungen auf dem Finanzamt an.

    Was soll sich für ein "Guthaben" ansammeln, wenn keine Lohnsteuer/Zinsabschlagsteuer/Einkommensteuer bezahlt wird? Wenn Du keine Steuer gezahlt hast, kannst du grundsätzlich auch nichts erstattet bekommen.


    Laut Aussage durch das Finanzamt wird das Guthaben einbehalten, um "eventuell" anfallende Steuerschulden in der Zukunft, damit zu begleichen,

    und wenn nicht "freut sich der Staat" darüber.

    Ist das wirklich so?

    Wer hat Dir das denn erzählt?

  • Oder er bezieht sich auf eine Auskunft der niederländischen Finanzverwaltung, denn dort gibt es im Rahmen der Steuern vom Einkommen teilweise ganz andere Regeln, die mit unserem EStG aber auch rein gar nichts zu tun haben.

    Z.B.:

    Das Steuerabkommen mit Deutschland - Quelle: belastingdienst.nl

  • Danke, für eure Reaktionen.


    Die Steuerklasse "0" kannte ich bisher auch nur bei beruflicher Betätigung im Ausland bzw. als Grenzgänger.


    Das ich das "Guthaben" nicht erstattet bekomme deswegen und sich das Finanzamt, zwecks etwaiger Steuerschulden, einbehält, war genauso, wie ich es geschrieben habe, von dem Mitarbeiter beim Finanzamt, kommuniziert.


    Ich habe tatsächlich noch ein Guthaben über wenige Tausend Euro aus geleisteten Zuwendungen.


    Ich habe leider auch bei Recherchen im Internet keine eindeutigen Informationen finden können.


    Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, dass die Aussagen durch das Finanzamt so stimmen.

  • Ist es denn wirklich so, dass ich nach Aussteuerung der gesetzl. Krankenversicherung keinerlei Ausgaben und Ansprüche, wie vorher erwähnt, also auch die jährliche Behindertenpauschale und die Förderung zur Riester-Rente (in die ich weiterhin investiere), beim Finanzamt geltend machen kann?

  • Die Steuerklasse "0" kannte ich bisher auch nur bei beruflicher Betätigung im Ausland bzw. als Grenzgänger.

    Ich wüsste auch nicht, in welchem Zusammenhang es diese ansonsten geben würde.


    Das ich das "Guthaben" nicht erstattet bekomme deswegen und sich das Finanzamt, zwecks etwaiger Steuerschulden, einbehält, war genauso, wie ich es geschrieben habe, von dem Mitarbeiter beim Finanzamt, kommuniziert.

    Ein deutsches FA behält Guthaben nur ein, wenn bereits entsprechende verrechenbare Steuerrückstände/-forderungen bestehen. Künftige Veranlagungszeiträume sind da absolut irrelevant. Maßgeblich sind nur bereits bestehende Verwaltungsakte.


    Ist es denn wirklich so, dass ich nach Aussteuerung der gesetzl. Krankenversicherung keinerlei Ausgaben und Ansprüche, wie vorher erwähnt, also auch die jährliche Behindertenpauschale und die Förderung zur Riester-Rente (in die ich weiterhin investiere), beim Finanzamt geltend machen kann?

    Wer hat Dir das denn erzählt?

    Nur weil Du aufgrund Regelungen der Krankenkasse kein Krankengeld mehr bekommst, entfallen doch keine Vorschriften des EStG. Welche Voraussetzungen bei der Riesterförderung gelten bin ich allerdings überfragt und nicht auf dem Laufenden.

  • Stichwort Riesterförderung:

    Ob Du zum geförderten Personenkreis zählst, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Wenn dem so ist, gibt es die Förderung in Form von Zulagen, die direkt in deinen Riestervertrag investiert werden. Für 2023 sollte dein Anbieter eine Bescheinigung nach § 92 EStG erstellt haben, aus der hervorgeht, wieviele Beiträge Du gezahlt hast und wie hoch in 2023 erhaltene und investierte Zulagen für vorangegangene Jahre war. Die Zulage für 2023 würde dann frühestens im Mai 2024 von der ZfA in deinen Vertrag gezahlt. Weitere Riesterförderung ist unwahrscheinlich, da du ja in 2023 keine Steuern gezahlt hast. Also kann im Rahmen der Günstigerprüfung auch nichts erstattet werden, das über die Zulagen hinausgeht.

    Diesbezüglich "behält das Finanzamt ebenfalls nichts ein".

    Viele Grüße

    Rautka