Hallo,
ich befinde mich seit einigen Jahren in einem Dauerkrankenstand. Ich bin chronisch erkrankt und habe auch einen GdB 50.
Ich befinde mich zwar noch in meinem letzten Beschäftigungsverhältnis (nicht gekündigt), bin aber aufgrund der bereits
erfolgten Aussteuerung, laut Finanzamt, in der Steuerklasse "0".
Ich gebe nach wie vor jährlich meine Steuererklärung ab.
Auch wenn ich so gesehen "kein" Einkommen habe, habe ich Kosten für verschiedene Aufwendungen, wie z.B. medizinisch
erforderliche finanzielle Aufwendungen (Therapien, Klinikaufenthalte, Arztfahrten, Laborkosten, Medikamente), Haftpflicht-Versicherungen,
Kontoführungsgebühren, Betriebskosten Wohnung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden, u.ä. Mir steht auch eine jährliche Behindertenpauschale zu.
Ich bekomme aber, aufgrund meiner Steuerklasse "0", nichts erstattet.
Stattdessen häuft sich ein Guthaben aus meinen Steuererklärungen auf dem Finanzamt an.
Darf das Finanzamt mein Guthaben wirklich einfach so einbehalten?
Habe ich, trotz meiner Umstände mit Dauerkrankenstand, Steuerklasse 0, etc. Möglichkeiten an das Geld zu kommen?
Laut Aussage durch das Finanzamt wird das Guthaben einbehalten, um "eventuell" anfallende Steuerschulden in der Zukunft, damit zu begleichen,
und wenn nicht "freut sich der Staat" darüber.
Ist das wirklich so?