Verbuchen von Software

  • Hallo,


    ich habe bei Ebay das Grafikprogramm Adobe Photoshop 6.0 als OEM-Version für 52,90 Euro erworben.


    Wie soll ich dies nun verbuchen? Als Sofortabschreibung oder wie und wo?


    Viele Grüße
    Andy

  • Hallo Siegi,


    die Software kann ich aber dennoch steuerlich absetzen oder? Werde die Software dann mal als Büromaterial verbuchen oder darf man dass nicht? Kann das Finanzamt meckern?


    Viele Grüße
    Andy

  • Hallo Andy,
    ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Wenn Sie die 52,90 als Büromaterial verbuchen, dann haben Sie es doch steuerlich abgesetzt, und zwar in Ihrer Einnahme/Überschussrechnung.
    Na klar, können Sie die Rechnung als Büromaterial verbuchen, erst bei Beträgen über € 51,13 netto sollte man es als Geringwertiges Wirtschaftsgut erfassen.
    Gruß Siegi

  • hallo,


    wer kann mir helfen?


    wenn ich meinem wiso sw darlehen angebe sehe ich es vor stapelbuchung als minus betrag. wenn ich es aber verbuche wird dies plus. wieso?


    wo finde ich kontorahmen tabelle?


    Gruß

  • Hi Sigi, Andy meint sicher die Frage, ob er
    die MwSt. abziehen kann, obwohl auf der Rechnung
    von eBay diese wahrscheinlich nicht ausgewiesen ist!
    Richtig Andy?