Hallo zusammen,
bei meiner Steuererklärung sind 2 Fragen aufgekommen, die ich in einem Beitrag formulieren würde. Sollte das nicht gewollt sein, kann ich gerne einen 2. Beitrag erstellen.
1) Ich habe den Sparerpausch-Betrag von 1000€ nicht ausgeschöpft, bei einer deutschen Bank habe ich lediglich 82€ durch den Freistellungsbeitrag in Anspruch genommen. Bei einer ausländischen Bank habe ich Steuern auf Kapitalerträge durch Dividenden bezahlt, und würde mir diese gerne zurückerstatten lassen, bzw. den Sparerpauschbetrag darauf anwenden. Ich habe diese Angaben bei "Kapitalerträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben" angegeben, lt Programm werden hier insgesamt noch anzurechnende ausländische Steuern von 124€ berechnet. Allerdings ändert sich durch die Angabe die Erstattungssumme oben rechts überhaupt nicht. Das erscheint mir komisch. Muss ich das anders angeben? Ich habe angeklickt, dass eine Günstigerprüfung durchgeführt werden soll.
2) zudem würde ich gerne Aktienverluste aus dem Jahr 2023 am Liebsten als Verlustrücktrag angeben. Vorab: es handelt sich um Aktien bei einer ausländischen Bank, die also auch nicht dem deutschen Steuergesetz unterliegen. Konkret hatte ich durch Aktienverkäufe im Jahr 2022 einen deutlichen Gewinn, hierfür wurde nach Angabe in der Steuererklärung eine Nachzahlung der Steuern fällig. Nun habe ich im Jahr 2023 Verluste aus Aktienverkäufe und würde diese gerne mit den Gewinnen aus 2022 verrechnen. Soweit ich bisher verstanden habe, sollte dies möglich sein. Möchte ich einen Verlustrücktrag im Wiso-Steuerprogramm beantragen, kann ich hier jedoch nur einen "Verlustrücktrag aus den Jahren 2024 und 2025 in das Steuerjahr 2023" übertragen. (Das überschreitet ehrlicherweise meine Intelligenz, da ich nicht verstehe, wie man jetzt schon Verluste aus dem Jahr 2025 genau vorhersehen kann ). Einen Verlust-Vortrag kann ich allerdings nur für 2022 eintragen. Wie sollte man in diesem Fall vorgehen?
Ich habe aktuell beides unter "Kapitalerträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben -Übrige in- und ausländische Kapitalerträge (Zeilen 18 - 33 Anlage KAP)" angegeben. Vielleicht verrechnet sich das auch? Allerdings sollte es ja schon möglich sein, im Ausland gezahlte Zinsen auf Erträge unterhalb des Sparerpausch-Betrages zurückzubekommen. Mir ist bewusst, dass man nicht alle Zinsen zurückbekommt, ich habe teils mehr als 25 % gezahlt und konnte auch max 25 % angeben. Dass sich aber gar nichts in der Ertragssumme ändert, macht mich stutzig.
Ich hoffe, die Fragestellung ist einigermaßen verständlich formuliert. Vielen Dank im Voraus!
Grüße!