Nießbrauch

  • Hallo,


    meine Frau und ich besitzen Wohneigentum und wohnen auch dort. Meine Eltern haben mir vor 15 Jahren ein anderes Haus übertragen und haben sich lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.


    Kann ich für das Haus, in dem meine Eltern wohnen (und ich ja keine Einnahmen erziele) wenigestens Handwerkerrechnungen wie bei selbstgenutzem Wohnraum absetzen ?


    Danke für Antworten.

  • Nun wird es sich bei den Eltern mangels Steuerpflicht wohl nicht mehr "lohnen".


    Es ist richtig, § 35a EStG verlangt "den eigenen Haushalt" und nicht den Haushalt der Eltern oder Nachbarn.