Doppelte Haushaltsführung

  • Hallo,


    dies ist mein erstes mal, dass ich in diesem Forum eine Frage stelle, daher hoffe ich, dass ich hier richtig bin und ihr mir helfen könnt.


    Ende Januar diesem Jahres bin ich in Hamburg mit meinem Studium fertig geworden. In HH hatte ich bisher auch meinen Hauptwohnsitz. Habe gleich im Februar bei einer Firma in Bayern angefangen zu arbeiten. Dort verdiene ich ca. 3050 Euro/Monat in der Probezeit nach der Probezeit ca. 3200 Euro/Monat Brutto. Somit habe ich mir hier in Bayern ein kleines möbliertes Zimmer für 260 Euro/Monat angemietet. Aber meinen Erstwohnsitz habe ich jetzt wieder bei meinen Eltern (in der nähe von Göttingen ) weil in dem Ort auch meine Freundin wohnt. Da wir vorhaben zusammen zu ziehen, sie aber noch studiert, sind wir am überlegen wie wir das machen.


    Daher meine Frage: Wenn ich auf meinen Namen jetzt eine Wohnung in dem Ort meiner Eltern anmiete, jedes Wochenende ca. 400 Km einfache Strecke fahre. Kann ich dieses als doppelte Haushaltsführung geltend machen? Auch wenn ich meinen ersten Wohnsitz die letzten Jahre in Hamburg hatte?
    Ich habe mal gerechnet: Werbungskosten 2007 ca. 8200 Euro
    Lohnsteuer 2007 die ich zahlen werde ca. 6800 Euro.


    Wie wird das jetzt gerechnet im Falle wenn meine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Mit wie viel Geld könnte ich bei der Lohnsteuerrückerstattung rechnen?


    DANKE für die Hilfe


    Philipp

  • Ja, eine doppelte Haushaltsführung wäre möglich.


    Es ist aber auch ohne Anmietung einer Wohnung in Göttingen möglich die wöchentlichen Heimfahrten als Familienheimfahrten mit den Entfernungskilometern anzusetzen.


    Die steuerliche Auswirkung können Sie im WISO Sparbuch im Bereich LOhnsteuerermäßigungsantrag berechnen.

  • Hallo


    Danke Thomas für deine schnelle Antwort.
    Leider habe ich das WISO Steuersparbuch noch nicht, Werde es mir dann jetzt mal anschaffen.


    Muss ich als zweiten Wohnsitz hier in Bayern gemeldet sein ? Oder reicht es aus nur den ersten Wohnsitz in GÖ zu haben und die Leute von der Steuer sehen durch den Arbeitsvertrag und Mietvertrag das ich hier auch wohne ?


    Philipp

  • Zitat

    Ja, eine doppelte Haushaltsführung wäre möglich


    Zu vorschnell. Bei dieser Konstellation, Verlegung des Lebensmittelpunkts bei gleichzeitiger Begründung eines zweiten Haushalts, wird das Finanzamt nicht mitmachen.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Zu vorschnell. Bei dieser Konstellation, Verlegung des Lebensmittelpunkts bei gleichzeitiger Begründung eines zweiten Haushalts, wird das Finanzamt nicht mitmachen.


    sehe ich auch so.