Abweichung Steuerbescheid mit Wisoberechnung

  • Hallo!
    Ich habe nun meinen Steuerbescheid erhalten. Leider habe ich eine signifikante Abweichung festgestellt und ich habe rund 377 Euro weniger erstattet bekommen als von WISO errechnet. Beim Vergleich gibt es keine Abweichungen und alle Werte stimmen überein. Allerdings beim Punkt "Abrechung: Erstattung oder Nachzahlung" steht die Differenz. Ich habe heute auch bereits beim Finanzamt angerufen. Die sagen alles stimmt und alle Angaben bei meiner Steuererklärung stimmen und wurden anerkannt. Trotzdem bekomme ich den o.g. Betrag weniger erstattet. Kann mir das jemand erklären? Wie gehe ich nun weiter vor um rauszufinden warum ich diese Differenz zwischen Steuerbescheid und Programm habe?


    Danke u. Gruß,
    bingo1972

  • Steuerrechtliche Dinge sind so vielseitig, dass man Ihnen hier kaum eine Antwort geben kann. Wenn man alles aufzählen würde, woran hier was liegen kann, bräuchte man mehr Zeilen, als man in einem Beitrag zum posten nutzen kann.


    Legen Sie also einfach die Wisoberechnung neben den Steuerbescheid, irgendwo wird sich wohl eine Abweichung ergeben haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "bingo1972"

    Ich habe nun meinen Steuerbescheid erhalten. Leider habe ich eine signifikante Abweichung festgestellt und ich habe rund 377 Euro weniger erstattet bekommen als von WISO errechnet. Beim Vergleich gibt es keine Abweichungen und alle Werte stimmen überein. Allerdings beim Punkt "Abrechung: Erstattung oder Nachzahlung" steht die Differenz.


    Die wird ja - wie schon angemerkt - nicht aus dem Nichts kommen. Im Sparbuch gibt es den Menüpunkt "Nachbearbeitung" (wenn man als Ansicht Baumstruktur ausgewählt hat, so ist das der letzte Punkt im linken Navigationsbaum). Da kann man die Zahlen von Bescheid und Programmzahlen sehr schön miteinander vergleichen. Damit läßt sich wirklich keine Abweichung feststellen?
    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Vermutlich muss in Zeile 66 des Mantelbogens bei beiden eine 1 stehen, er hat aber eine 2 eingetragen.


    Außerdem könnte sein, dass das WISO-Programm auch die Günstiger-Prüfung Rechtslage 2004 und 2006 bei den Vorsorgeaufwendungen falsch berechnet, ein altbekanntes Problem, mit dem die Finanzämter des öfteren zu kämpfen haben.

  • Zitat von "Petz"

    Vermutlich muss in Zeile 66 des Mantelbogens bei beiden eine 1 stehen, er hat aber eine 2 eingetragen.


    Daran habe ich auch gedacht, mich dann aber wegen folgendem nicht weiter damit befasst:


    Zitat von "bingo1972"

    Beim Vergleich gibt es keine Abweichungen und alle Werte stimmen überein. Allerdings beim Punkt "Abrechung: Erstattung oder Nachzahlung" steht die Differenz


    Da ist die Frage, gibt es wirklich keine Abweichung? Oder wurde hier nur etwas im Abrechnungsbereich falsch gesteuert.


    Wer weiß... 8)

  • Zunächst vielen Dank für die Antworten.


    Im Mantelbogen steht die Ziffer 1 in Zeile 66.


    Auch habe ich die Nachbearbeitung gemacht. Dort gibt es wirklich keine Abweichungen zum meinen Ungunsten. Alle Punkte sind mit grünem oder schwarzen Haken. D.h. Werte stimmen überein oder sind zu meinen Gunsten. Nur beim Punkt "Abrechnung -> Erstattung" hat Wiso 6.034,51 Euro errechnet und ich habe vom Finanzamt nur 5.657,54 Euro erstattet bekommen.


    Ich bin nun verunsichert ob es am Wiso-Programm oder am Finanzamt liegt. Ich habe beim Finanzamt angerufen. Alle Angaben stimmen und wurden berücksichtigt. Die können mir aber auch nicht weiterhelfen und sagen, daß die Erstattung so stimmen müßte. Wie kann dann diese Differenz bei der zustande kommen? Wie kann ich weiter vorgehen?


    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
    Gruß,
    Bingo1972

    • Offizieller Beitrag

    Ist denn der Punkt "festgesetzte Einkommensteuer" auch bei beiden gleich ?


    Dann könnte es daran liegen, dass Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, evtl. auch Kapitalertragsteuern falsch erfasst wurden, entweder von dir oder vom Finanzamt.


    Oder du hast Vorauszahlungen eingegeben und du hattest in Wirklichkeit keine.
    Das könnte sein, wenn du die Lohnsteuer bei Vorauszahlungen eingegeben hast, dann wird die von WISO doppelt berücksichtigt, was aber falsch ist.

  • Ja der Punkt "festgesetzte Einkommenssteuer" ist auch gleich.


    Ich habe die Eingaben jetzt mehrmals verglichen und kann keine Fehler meinerseits feststellen. Ich habe auch keine Vorauszahlungen eingegeben.


    Wie kann ich nun vorgehen? Einspruch einlegen? Wenn ja - worauf soll ich mich beziehen? Es wurde alles anerkannt nur die Berechnung ist anders!
    Oder sollte ich direkt auf den Ansprechpartner zugehen und ihm den von Wiso errechneten Steuerbescheid zeigen und um Erklärung bitten?


    Danke und Gruß,
    bingo1972

    • Offizieller Beitrag

    Einspruch einlegen geht rechtlich noch nicht.


    Den kann man nur gegen die festgesetzte Steuer einlegen, aber wenn bei beiden Berechnungen gleich ist.....


    So muss man erst einen Abrechnungsbescheid verlangen, gegen den kann man Einspruch einlegen.


    Am besten aber Termin vereinbaren und mal an Ort und Stelle durchsprechen.


    Das sollte sich doch irgendwie klären lassen.....

  • Ein Abrechnungsbescheid??????


    Wozu denn das. Es dürfte ja wohl eine Anrechnung durchgeführt worden sein.


    Ich kann mir hier beim besten Willen nicht erklären, wo das Problem steckne soll. Ich denke mal das ist wesentlich harmloser als man denkt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Wozu denn das. Es dürfte ja wohl eine Anrechnung durchgeführt worden sein.


    Eine Abrechnung aj, aber kein Abrechnungsbescheid.


    Obendrüber steht nämlich Bescheid über Einkomensteuer, Soli, etc....


    Von Abrechnungsbescheid ist da nicht die Rede.


    Aber das Thema Abrechnung ist ja sowieso Ihr Problem.

  • Ach Petz, Ihr ewiges Problem ist das, nicht meins. Wenn hier irgendwas vergessen wurde, anzurechnen, dann brauche ich keinen Abrechnungsbescheid, um dagegen vorzugehen. Dann teile ich das dem Finanzamt einfach mit und die ändern das dann.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Wenn hier irgendwas vergessen wurde, anzurechnen, dann brauche ich keinen Abrechnungsbescheid, um dagegen vorzugehen. Dann teile ich das dem Finanzamt einfach mit und die ändern das dann.


    Ach ja ?


    Und wenn das FA das nicht macht ?


    Was machen Sie dann ?


    Sie verstehen die Problematik rund um Abrechnungsbescheide einfach nicht.

  • @ Petz


    ich verstehe die Problematik ganz gut. Auch hier bei wikipedia wird das für Laien erklärt.


    Die Frage, die sich stellt ist doch, was wurde hier übersehen. Vielleicht wurde einfach Zinsabschlag aus der Anlage KAP nicht vom Finanzamt übernommen.


    Und wozu brauche ich da einen Abrechnungsbescheid? Zuerst sollte der Fragende doch mal darstellen, wo genau der Unterschied ist. Da er das aber nicht kann, warum auch immer, kommen wir hier nicht weiter. Es dürfte doch aber nicht zu schwer sein, den Unterschied zwischen der WISO Berechnung und dem Steuerbescheid zu erkennen, da stehen doch überall Zahlen.

  • Ich glaube jetzt hab ich des Rätsels Lösung. Die Differenz muß die Kirchensteuer sein. Die ist auf dem Vergleich ja gar nicht mit ausgewiesen. Für den Differenzbetrag müßte ich ja demnächst noch den Kirchensteuerbescheid bekommen. So muß es sein oder?


    Grüße,
    bingo1972

  • So muß es wohl sein. Hab mal in meinen Unterlagen gekramt und hab für die Kirchensteuer immer einen separaten Bescheid vom kath. Kirchensteueramt erhalten (Bayern). Hab auch noch einmal auf'm Finanzamt nachgefragt und die haben mir das auch bestätigt, daß dieser Bescheid immer erst ein paar Wochen nach dem Einkommenssteuerbescheid kommt und der Differenz entspricht.


    Naja, eigentlich hätte ich früher drauf kommen können aber mich hat der Vergleich so verwirrt. Ich finde es etwas schwach von dem Programm dass nicht zumindest ein Hinweis bzgl. der Kirchensteuer angezeigt wird.


    Viele Grüße,
    bingo1972

  • Na sehen Sie, die Lösung ist einfacher als gedacht. Es ist nun leider so, dass in einigen Bundesländern für die Erhebung und Festsetzung von Kirchensteuer sogenannten Kirchensteuerämter angesiedelt sind. In anderen Bundesländern übernehmen das die Finanzbehörden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "bingo1972"

    Ich finde es etwas schwach von dem Programm dass nicht zumindest ein Hinweis bzgl. der Kirchensteuer angezeigt wird.


    Es gibt ja auch das kostenlose Elster-Programm, hier:
    <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.elster.de">http://www.elster.de</a><!-- w -->


    Wie das aber die Kirchensteuer in Bayern ausrechnet, weiß ich auch nicht.


    Ich wohne auf der entgegengesetzten Seite Deutschlands :lol:


    Ich musste aber auch schon mal drei Jahre in Bayern wohnen, aber die Zeit habe ich auch überstanden.... :lol: