Hallo,
ich stehe hier richtig auf dem Schlauch.
Irgendwie kapiere ich das nicht.
Zum Problem:
In Zeile 21 (steuerfreie Verpflegungszuschüsse) ist auf der Lohnsteuerkarte eine Betrag eingetragen.
Das ist auch vorerst in Ordnung.
Dieser Betrag erhöht aber mein zu versteuerndes Einkommen.
Auch das kann ich noch nach voll ziehen.
Da ich aber im Gegenzug entsprechende Dienstreisen getätigt und komplett abgerechnet habe müsste ich ja das zu versteuernde Einkommen wieder mit der Angabe der Dienstreisen reduzieren können.
Auch das geht in meine Birne rein.
Nur wie gebe ich diese Dienstreisen im Wiso-Sparbuch 2008 korrekt an?
Verständnisprobleme habe ich mit dem Punkt "Steuerfreie Arbeitgebererstattungen und übrige Zuschüsse / Erstattungen, die n
auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind".
Ich denke das "n" bedeutet nicht.
Nach meinem Verständnis kann ich dort den Betrag einsetzen der den "Anzusetzenden Aufwendungen der Dienstreise" entspricht, da ich ja die Beträge bei meiner Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitgeber erstattet worden sind.
Damit sind als Werbungskosten bei jeder Dienstreise 0,- Euro ansetzbar.
Das wäre für mich soweit logisch, aber wenn dem so ist bleibe ich doch auf den "steuerfreien Verpflegungszuschüssen" von Zeile 20 sitzen.
Und das kann es doch nicht sein. Ich hoffe ich mache etwas falsch.
Was ebenfalls auffällt, dass der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Betrag deutlich niedriger ist, als die Summe aller mit dem AG abgerechneten Reisekosten.
Das Problem müssen doch mehrere Leute haben, vielleicht kann mir einer helfen.
Danke.
Gerd