Steuerfreie Verpflegungszuschüsse, Dienstreisen

  • Hallo,


    ich stehe hier richtig auf dem Schlauch.
    Irgendwie kapiere ich das nicht.


    Zum Problem:


    In Zeile 21 (steuerfreie Verpflegungszuschüsse) ist auf der Lohnsteuerkarte eine Betrag eingetragen.
    Das ist auch vorerst in Ordnung.


    Dieser Betrag erhöht aber mein zu versteuerndes Einkommen.
    Auch das kann ich noch nach voll ziehen.


    Da ich aber im Gegenzug entsprechende Dienstreisen getätigt und komplett abgerechnet habe müsste ich ja das zu versteuernde Einkommen wieder mit der Angabe der Dienstreisen reduzieren können.
    Auch das geht in meine Birne rein.


    Nur wie gebe ich diese Dienstreisen im Wiso-Sparbuch 2008 korrekt an?
    Verständnisprobleme habe ich mit dem Punkt "Steuerfreie Arbeitgebererstattungen und übrige Zuschüsse / Erstattungen, die n
    auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind".
    Ich denke das "n" bedeutet nicht.


    Nach meinem Verständnis kann ich dort den Betrag einsetzen der den "Anzusetzenden Aufwendungen der Dienstreise" entspricht, da ich ja die Beträge bei meiner Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitgeber erstattet worden sind.
    Damit sind als Werbungskosten bei jeder Dienstreise 0,- Euro ansetzbar.


    Das wäre für mich soweit logisch, aber wenn dem so ist bleibe ich doch auf den "steuerfreien Verpflegungszuschüssen" von Zeile 20 sitzen.


    Und das kann es doch nicht sein. Ich hoffe ich mache etwas falsch.


    Was ebenfalls auffällt, dass der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Betrag deutlich niedriger ist, als die Summe aller mit dem AG abgerechneten Reisekosten.


    Das Problem müssen doch mehrere Leute haben, vielleicht kann mir einer helfen.


    Danke.


    Gerd

  • Hallo,


    Stehe vor genau dem gleichen Problem, habe rund 100 Auslandsdienstreisen in 2007 gehabt und alle Aufwendungen wurden vom AG erstattet.
    Mußte nun auch feststellen, dass die in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragene Summe mein zu versteuerndes Einkommen erhöht.
    Habe jetzt einen Teil der Dienstreisen im Programm eingetragen, damit diese Summe gegengerechnet und die vorstehend beschriebene Erhöung vermieden wird.
    Schade, das es bisher keine anderen Antworten auf das Problem gibt.
    Ob das steuerrechtlich so richtig ist, kann ich allerdings auch nicht sagen, halte das vielmehr für einen Fehler in der Software.
    Ich werde diesbezüglich mal an den Support schreiben, mal sehen, ob's eine Erklärung gibt.

  • Wenn alle Kosten vom AG stfrei ersetzt wurden, entweder keine Dienstreisen eintragen und auch die stfreie Erstattung nicht eintragen, oder alle Dienstreisen eintragen und die AGErstattung dagegen rechnen.

  • das geht nicht so einfach, wie oerdiz sich das vorstellt - wundert mich, denn sonst ist er immer so pingeling!


    Sie müssen die Dienstreisen nochmals nachweisen und die vom AG erhaltenen Erstattungen dann abziehen - Saldo =,--!


    Gruß Ulli

  • Hallo,
    stehe diesbezüglich auch auf dem Schlauch.
    Bei Ziffer 20 der Einnahmen als Arbeitnehmer wird zwischen:
    - davon für Dienstreisen und
    - davon für Fahr- und Einsatzwechseltätigkeiten,
    unterschieden.
    Wenn ich jetzt den enstsprechenden Betrag aus meiner Lohnsteuerbescheinigung bei den Einnahmen als Arbeitgeber unter Dienstreisen eingebe (z.B. 500 Euro) und entsprechend die Pauschalbeträge unter Ausgaben als Arbeitnehmer / Dienstreisen / Verpflegungsmehraufwendungen angebe (500 €), dann wird der Betrag in der Steuerberechnung zum versteuernden Einkommen aufaddiert, so dass sich die Steuerlast erhöht. Wenn ich nun stattdessen die erhaltenen Verpflegungsmehraufwendungen unter den Einnahmen als Arbeitnehmer unter Fahr- und Einsatzwechseltätigkeiten eintrage, wird dies zu der Eintragung unter den Ausgaben als Verpflegungsmehraufwendungen gegengerchnet, so dass sich die Steuerlast vermindert, bzw. die Beträge sich saldieren.


    Kann mir dies bitte jemand erklären? Ist dies ein Bug oder verstehe ich den Begriff Dienstreise falsch? Wenn ich auf einer Dienstreise bin bekomme ich durch meinen Arbeitgeber die Mehrverpflegungspauschale ausgezahtl, oder?


    Vielen Dank!

  • Hallo,
    ich bin beruflich viel unterwegs (international) und habe das selbe Problem. Unter Punkt 20 auf der Lohnsteuerkarte ist ein (>1000€) Wert eingetragen.
    Als ich heute unserer Sekretärin sagte, ich benötige alle Unterlagen, bei denen Verpflegungspauschalen angefallen sind, ist sie mir gelinde gesagt mit dem nackten Hinteren ins Gesicht gesprungen und hat mich an unsere Perso verwiesen.


    Die Personalabteilung sagte mir, der Wert sein nur informativ und ich brauche ihn gar nicht bei meiner Steuererklärung angeben (alle Anderen hätten es so gemacht).


    Fragen:


    1) Muss ich Zeile 20 angeben?
    2) Wenn ja, muß ich wirklich jeden Euro aufführen, um den Betrag nicht doch versteuern zu müssen?
    3) Wenn nein, wird der Wert also nicht ans Finanzamt gemeldet? Warum steht er dann auf der Lohnsteuerkarte?


    Handelt es sich hier um einen Programmierfehler????


    Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus


    (PS: Liebe Buhl Programmierer das ist sehr schwer zu verstehen, bitte nächstes mal mehr Infos zu diesem Punkt)

  • Hallo


    Eigentlich sind die AG verpflichtet alle stfr. Zahlungen in der LSt.-Bescheinigung einzutragen. Das FA rechnet die stfr. erstatteten Beträge von den geltend gemachten WK ab. Der Rest sind entweder WK, oder (wenn die Erstattung höher ist) muss nachträglich versteuert werden.


    Wenn jedoch sehr viele Reisen durchgeführt wurden und der einzelne Nachweis schwierig ist, akzeptiert das FA aber auch die Aussage: "Es werden keine WK geltend gemacht, da bis zum gesetzl. Höchstbetrag vom AG stfr. erstattet." o.s.ä.
    Oft erhöhen die FA sonst den Bruttolohn weil eben keine WK-Angaben gemacht wurden.


    Viele Grüße

  • Und wie gebe ich dies in das Programm ein??? Oder ist das Programm für mich ungeeignet?


    Kann ich darauf hinweisen, dass die Dienstreisen im Detail beim AG einsehbar sind?

  • Steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Dienstreisen


    Hallo,
    vielen Dank für die hier im Forum veröffentlichten Beiträge. Zu oben genannten Thema treiben mich jedoch einige weitere Fragen an, die nicht unerheblich sind und die letztendlich einen deutlichen Einfluss auf die Rückerstattung haben


    - Was genau wird denn durch den AG in der Spalte 20 eingetragen; handelt es sich um die steuerfreien Verpflegungspauschalen für die der AG keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat oder werden hier noch andere Kosten zusammen gefasst?
    - Trage ich die Kosten im Programm "WISO Sparbuch" ein, ist es erforderlich, dass die Dienstreisen separat gelistet werden, jedoch ergibt sich dann schon das nächste Problem; der AG erstattet bei mir die Dienstreisen inkl. Verpflegungspauschale. Trage ich diese Kosten kpl. ein, entsteht bei den Dienstreisen sogar ein negativer Betrag - wurden innerhalb des Jahres Aufwendungen für eine Dienstreise durch mich privat getragen und nicht durch den AG erstattet erhalte ich diese Kosten solange nicht retour bis der Betrag in der Spalte 20 kpl. abgeschmolzen ist. Das kann eigentlich nicht gewollt sein und benachteiligt mich als Arbeitnehmer und Steuerzahler.


    Vielleicht mache ich auch was falsch - Tipps und Hinweise sind herzlichst willkommen.
    Vielen Dank und angenehme Woche

  • Zitat

    - Was genau wird denn durch den AG in der Spalte 20 eingetragen; handelt es sich um die steuerfreien Verpflegungspauschalen für die der AG keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat oder werden hier noch andere Kosten zusammen gefasst?
    - Trage ich die Kosten im Programm "WISO Sparbuch" ein, ist es erforderlich, dass die Dienstreisen separat gelistet werden, jedoch ergibt sich dann schon das nächste Problem; der AG erstattet bei mir die Dienstreisen inkl. Verpflegungspauschale. Trage ich diese Kosten kpl. ein, entsteht bei den Dienstreisen sogar ein negativer Betrag - wurden innerhalb des Jahres Aufwendungen für eine Dienstreise durch mich privat getragen und nicht durch den AG erstattet erhalte ich diese Kosten solange nicht retour bis der Betrag in der Spalte 20 kpl. abgeschmolzen ist. Das kann eigentlich nicht gewollt sein und benachteiligt mich als Arbeitnehmer und Steuerzahler.



    Das sind alles superfragen, die ich auch gerne wüsste, weil ich mein Problem ebenfalls das Gleich ist.

  • Hat denn Niemand eine Idee wie das nun korrekt zu lösen ist.


    Ich habe hier aktuell das gleiche Problem:


    Die Beträge in Zeile 20 bzw. 21 sind dabei deutlich geringer als die entstandenen und jedesmal vollständig erstatteten Kosten für Dienstreisen und doppelte Haushaltsführung. Würde ich also die Dienstreise bzw. den doppelten Haushalt korrekt angeben so würde dort ein Fehlbetrag entstehen, den man mir erstatten könnte, obwohl ich ihn bereits vom AG steuerfrei erhalten habe.


    Ist es rechtens, wenn ich nun für jede Zeile nur jeweils genug Dienstreisen bzw. Haushaltskosten eintrage und nachweise, die die dort genannten Zahlen überschreiten und den Differenzbetrag jeweils als Erstatttung, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist eintrage?


    Vielen Dank für Hilfe.



    E nachweise für Zeile 21 und
    Reicht es wenn ich gerade soviele Aufwendungen/Dienstreisen Summen in 20 und 21 zu decken und

  • Die Beträge in Zeile 20 bzw. 21 sind dabei deutlich geringer als die entstandenen und jedesmal vollständig erstatteten Kosten für Dienstreisen und doppelte Haushaltsführung. Würde ich also die Dienstreise bzw. den doppelten Haushalt korrekt angeben so würde dort ein Fehlbetrag entstehen, den man mir erstatten könnte, obwohl ich ihn bereits vom AG steuerfrei erhalten habe.


    Ist es rechtens, wenn ich nun für jede Zeile nur jeweils genug Dienstreisen bzw. Haushaltskosten eintrage und nachweise, die die dort genannten Zahlen überschreiten und den Differenzbetrag jeweils als Erstatttung, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist eintrage?


    Was ist daran unklar??
    Du erfasst alle deine Dienstreisen mit den ges. Beträgen.
    In Zeile 20 und 21 kommt das was in der Bescheinigung steht.
    Die Differenz musst du evtl. nachversteuern oder dieser Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen.
    ?( MfG Günter


    Übrigens war das Thema mit der Antwort von Clematis erkedigt.

  • Es ist ein Programmfehler. Sowohl bei Wiso als auch bei Tax werden die Werte der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung nur bei Einsatzwechseltätigkeit gegengerechnet, nicht aber bei Dienstreisen.



    Bei den Herrschaften Programmentwicklern hat sich bis jetzt noch nicht rumgesprochen, dass es eigentlich nur noch Auswärtstätigkeiten als Oberbegriff gibt. Das Jahr ist bald rum...



    Letztendlich ist das aber rein rechnerisch nicht so schlimm, weil einerseits der Bruttolohn erhöht wird aber andererseits die Werbungskosten nicht gekürzt werden.

  • Es ist ein Programmfehler. Sowohl bei Wiso als auch bei Tax werden die Werte der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung nur bei Einsatzwechseltätigkeit gegengerechnet, nicht aber bei Dienstreisen.


    ...und das ist richtig so, bei Dienstreisen kannst und musst du innerhalb der Erfassungsmasken steuerfreie Erstattungsleistungen einzeln eintragen.
    Es gibt dort sogar extra den Hinweis auf Beträge die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen sondern vom Arbeitgeber einzeln abgerecnet und erstattet werden. Du scheinst mit dem Thema nicht so vertraut zu sein, denn das Programm macht alles richtig.


    MfG Günter

  • Ich bin aktuell ebenfalls der Meinung das es hier einen Programmfehler gibt:


    Der Wert aus Zeile 20 enhält in meinem Fall zu ca. 80% Verpflegungsmehraufwendungen die im Rahmn einer doppelten Haushaltsführung entstanden sind. Gebe ich diese allerdings im Rahmen der doppelten Haushaltsführung an so wird der Betrag aus Zeile 20 nicht angerechnet. Wohl aber wenn ich eine seperate Dienstreise eingebe für den entsprechenden Zeitraum. Die Kosten die mir für die Wohnungsmiete entstanden und erstattet worden sind werden vom Programm aus Zeile 21 hier richtig verrechnet.


    Da das ganze unterm Strich ein Nullsummenspiel ist wird sich mein Sachbearbeiter hoffentlich so damit zufrieden geben.


    Gruß,


    Mort

  • Der Wert aus Zeile 20 enhält in meinem Fall zu ca. 80% Verpflegungsmehraufwendungen die im Rahmn einer doppelten Haushaltsführung entstanden sind.


    ...diese gehören ja auch in Zeile 21


    MfG Günter

  • Mein Arbeitgeber hat sie aber in 20 eingetragen.


    ...dann gehe zu deinem Arbeitgeber und verlange eine richtige Bescheinigung.
    Du kannst das Programm nicht für die Fehler anderer verantwortlich machen.
    MfG Günter


    Nochmals kontrolliert:
    Bei richtiger Erfassung der Beträge macht Sparbuch auch alles richtig.