Unterschiedliche Steuersätze in Splitbuchungen

  • Wie kann ich unterschiedliche Steuersätze in Splitbuchungen setzen.


    Ich habe eine Rechnung von Strato, welche schon für das nächste Jahr Teilbeträge mit 19% Mehrwertsteuer enthält. Ich muss also Teilbeträge erstellen mit 16% und 19%.


    Gerade in der Übergangszeit ist es wichtig, dass man sowohl 16% als auch 19% wählen kann.


    Außerdem erscheint die Auswahl des Steuersatzes bei einer Buchung erst, wenn man bei den Kategorien auf "Weitere..." klickt und anschließend die Kategorie übernimmt. Das ist umständlich.


    Version 1.0.0.50

    • Offizieller Beitrag

    Hallo TimBeam,


    in der Einnahmeüberschussechnung gilt das Zufluss-Prinzip und Geldfluss bedeutet Buchung. Im Jahr 2006 können daher noch keine Erlöse mit 19% gebucht werden, da es diesen Steuersatz noch nicht gibt. Ergo gibt es auch noch kein Konto für Erlöse 19%.


    Im Jahr 2007 ist dann eine Splittung auf beispielsweise Erlöse 16% und Erlöse 19% möglich.

  • TimBeam spricht nicht von Erlösen sondern von Ausgaben. Und bei Jahreswechsel übergreifenden Rechnungen (bspw. eben von Providern) ist es steuerlich vollkommen korrekt, für die verchiedenen Teilzeiten einmal noch die 16%, einmal die 19% zu berechnen.
    Und TimBeam muß jetzt zahlen ... und entsprechend als Ausgabe buchen. Von daher muß er jetzt tatsächlich mit beiden Sätzen buchen.

  • Es ist zwar sehr ärgerlich, aber durchaus wahr, dass es bereits in 2006 Rechnungen auch mit 19% MwSt. gibt, sowohl bei Einnahmen als auch bei Ausgaben.


    Das gilt vor Allem bei sogenannten Dauerleistungen wie z.B. die Berechnung von Domains und Webspace Pakete. Diese werden an dem Tag ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (Abschnitt 177 Abs. 3 UStR). Sofern also das Ende der Laufzeit in 2007 liegt, so ist der gesamte Zeitraum mit 19% zu besteuern.


    Das hat nun zu Folge, dass viele Rechnungen nochmal geschrieben werden müssen, da gerade bei oben genannten Leistungen der Abrechnungszeitraum meisten bei einem Jahr liegt und somit 2007 endet.


    Ich finde diese Regelung zwar ziemlich unverschämt, aber was soll man machen? Eine Möglichkeit ist, wenn ich das im weiter unten genannten Schreiben des BMF richtig interpretiert habe, die Beträge auf den Rechnungen in Teilbeträge zu splitten - bis 31.12.2006 mit 16% und ab 01.01.2007 mit 19% MwSt, genau das erfordert aber, das das Buchhaltungsprogramm damit umgehen kann ;)


    Da kommen auf jeden Fall jede Menge Arbeit und zusätzliche Kosten auf die Unternehemn zu, und alles muss noch dieses Jahr geschehen, ich weiß nicht was sich das Bundesministerium dabei gedacht hat...


    Link: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_3792/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162.html">http://www.bundesfinanzministerium.de/c ... r/162.html</a><!-- m -->


    Siehe hier auch Punkt 3.3.2 Ausführungen und Abrechnung von Teilleistungen auf Seite 13 der PDF Version des BMF-Schreiben vom 11. August 2006.


    Nun stellt sich die Frage, ob das für Mein Büro 2007 überhaupt relevant ist, denn das ist ja eigentlich für 2007 gedacht. :)

  • Es wäre schon eine große Hilfe, wenn man auch Artikel mit 19% MwSt anlegen könnte, bis jetzt kann man nur 0%, 7% und 16% wählen.
    Dann kann man Splitbuchungen erzeugen indem man die betreffenden Artikel noch ein zweites mal mit 19% anlegt und diesen auf der Rechnung 2x mit Teilbeträgen berechnet: bis 31.12.2006 mit 16% und ab 01.01.2007 mit 19%.


    Die 19% müssen sowieso in die Artikel rein, bitte lasst die 16% auch noch drin. :!:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    eben hier bin ich anderer Meinung. Hierzu einmal der entsprechende Passus aus dem BFA Schreiben:

    Zitat

    2.2 Behandlung bei der Istversteuerung


    Hat der Unternehmer in den Fällen der Istversteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, Buchst. b, § 13b Abs. 1 Satz 3, § 20 UStG) vor dem 1. Januar 2007 Entgelte oder Teilentgelte (Anzahlungen usw.) für Lieferungen und sonstige Leistungen bzw. Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt werden und der Besteuerung nach dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, ist auch auf diese Be-träge nachträglich der ab dem 1. Januar 2007 geltende Steuersatz von 19 % anzuwen-den (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG). Nach § 27 Abs. 1 Satz 3 UStG ist die für die vor dem 1. Januar 2007 vereinnahmten Entgelte und Teilentgelte geschuldete weitere Umsatz-steuer für den Voranmeldungszeitraum zu berechnen und zu entrichten, in dem die Leistung bzw. Teilleistung ausgeführt wird. Darüber hinaus wird zur Vereinfachung zugelassen, dass die für die vor dem 1. Januar 2007 vereinnahmten Teilentgelte ge-schuldete weitere Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum berechnet und ent-richtet wird, in dem das restliche Entgelt vereinnahmt wird. Vereinnahmt der Unter-nehmer das restliche Entgelt nach dem 31. Dezember 2006 in mehreren Teilbeträgen, kann er die Umsatzsteuer, soweit sie noch auf die vor dem 1. Januar 2007 verein-nahmten Teilentgelte entfällt, für den Voranmeldungszeitraum berechnen und ent-richten, in dem der letzte Teilbetrag vereinnahmt wird. Werden nach dem 31. Dezember 2006 Entgelte oder Teilentgelte für Leistungen bzw. Teilleistungen vereinnahmt, die der Unternehmer vor dem 1. Januar 2007 ausgeführt hat und auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, ist die auf diese Beträge entfallende Umsatzsteuer nach dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Steuersatz von 16 % zu berechnen.


    Meiner Meinung nach wird nach eben diesem Passus bei einer Ist-Versteuerung und einer Leistungserbringung in 2007 der Umsatzsteuerbetrag im Zeitraum der letzten Leistungserbringung veranschlagt. Liegt dieser in 2007, wird auch mit diesem Datum gebucht.


    Wenn doch bereits in 2006 Umsatzsteuerbeträge mit 19% auftreten und jemand diese bereits jetzt buchen möchte, so ist die Buchung manuell anzulegen und Betrag zu splitten. In 2006 wird Umsatzsteuer mit 19% als Umsatzsteuer zu anderen Sätzen in die UStVA übernommen.

  • Das ist richtig, was Du schreibst. Nur -- noch einmal -- wenn Du Dir den Eingangspost von TimBeam richtig anschaust, siehst Du, daß es nicht um Einnahmen eines Ist-Versteuerers, sondern um die Ausgaben eines Istversteuerers wg. der Rechnung eines Sollversteuerers geht.
    Und da liegt die Sache eben anders. Von daher ist sein Wunsch, daß entsprechend konform buchen zu können, verständlich und richtig.

  • Das scheint ein schwieriges Thema zu sein und wird unterschiedlich interpretiert.


    Meine Domain Registrare berechnen mir jedenfalls noch in diesem Jahr sämtliche Domains nachträglich komplett mit 19% MwSt. und ich denke nicht, dass die schlecht informiert sind. Domains haben generell eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, werden also erst im nächsten Jahr ausgeführt. Da das Geld aber bereits dieses Jahr dafür bezahlt worden ist, muss das rein buchungstechnisch auch schon dieses Jahr mit 19% versteuert werden.


    Genau das Gleiche gilt für meine eigenen Kunden, deswegen bin ich gezwungen, sämtliche Rechnungen für Laufzeiten nochmal neu zu schreiben, sonst gibt es mit Sicherheit Ärger mit dem Finanzamt. Da ich ja das Geld dafür bereits (mit 16% MwSt) vereinnahmt habe kann ich keine Teilbetragsrechnungen mit Datum vom nächsten Jahr schreiben.


    Wäre das denn so ein großer Aufwand, für Artikel die 19% bereits dieses Jahr zusätzlich zu ermöglichen?

  • Oh je, da kann ich ja wieder meine Rechnungsvorlagen in Staroffice herauskramen und die Rechnungen damit nochmal schreiben...


    Sehe ich das richtig, dass ich bei manuellen Buchungen die 19% MwSt. als separaten Betrag vorher ausrechnen und mit Buchungskonto "Umsatzsteuer" eintragen muss? Es ist anscheinend nicht möglich im Kontenrahmen (Buchungskonten) ein neues Buchungskonto mit 19% Umsatzsteuer anzulegen, die Umsatz- oder Vorsteuer kann man da nirgends angeben. Deswegen kann man auch keinem Betrag die 19% verpassen.


    Ich habe in den letzten Jahren mit der WISO Buchhaltung V 1.00.04 gearbeitet - wenn man damit auch keine komplette Buchhaltung mit Rechnungen schreiben und so machen konnte - die Konterahmen waren da auch dank den bearbeitbaren Steuercodes sehr flexibel anpassbar. Vielleicht ein Vorschlag für ein kommendes Release...

  • habe ich das jetzt richtig verstanden. Ich soll splitten, was ich schon gemacht habe, und dann einfach 2007 dem entsprechenden Teilbetrag 19% zuweisen, die dann auswählbar sind? Oder muss ich 2007 eine neue Buchung für den Teilbetrag anlegen? Aber wo, damit er der entsprechenden Kontenbuchung zugewiesen wird?

  • Das ist es ja gerade: wenn du dieses Jahr die Rechnung bezahlst musst du auch die Ausgabe für dieses Jahr samt Steuern verbuchen, nicht erst nächstes Jahr. Bei den Einnahmen ist es genauso.


    Ich habe wegen diesem Schwachsinn schon an die Finanzbehörde geschrieben, bringt wahrscheinlich sowieso nix, aber hoffentlich war ich ja nicht der Einzige.


    Alles könnte so einfach sein und wäre vom gesunden Menschenverstand her logisch wenn die Steuer relevant wäre, die bei Rechnungslegung aktuell ist - aber nein, das muss wie üblich alles ungemein verkompliziert werden. Schließlich wird jeder Umsatz dann gebucht wenn er entsteht, nicht erst wenn die Laufzeit beendet ist. :x


    Tja, was nun tun? Ich bin auch kein Buchhalter und weiß nun echt nicht, wie ich das ganze verbuchen soll, wenn die Software da nicht mitspielt :cry:

  • Das geht auf jeden Fall, bei Datum ab 2007 wird automatisch die MwSt. auf 19% umgestellt, und 16% ist auch noch wählbar. Wenn das für 2006 auch schon so wählbar wäre, nur eben als Defaultwert 16%, dann wären alle Probleme aus der Welt.


    Wahrscheinlich wußten das die Programmentwickler auch nicht vorher, dass es nun doch schon 2006 Rechnungen mit 19% gibt. Sozusagen eine vorgezogene Steuererhöhung für Dauerleistungen, meine Domainseller splitten das nämlich nicht, ich bekomme auch schon für 2006 die vollen 19% aufgebrummt.

  • Das Problem setzt sich aber fort: Ich habe nun heute eine Abbuchung einer Rechnung, die Ende Dezember ausgestellt und geliefert, aber eben im neuen Jahr abgebucht wurde. Nun kann ich die aber in der Kategorienzuweisung (ich muss die Rechnung auch noch in Wareneingang und Betriebsbedarf splitten) nur noch 19% MwSt auf den Bruttobetrag auswählen. Das ist aber falsch. Es sind ja nur 16% - ich weiß nicht, wie locker das Finanzamt das sieht... ansonsten wären es ja 3% für mich ;)


    Übrigens: beim Betriebsbedarf kann ich noch zwischen 19, 16 und 7% wählen, das geht aber beim Konto Wareneingang 19% nicht.

  • In jedem Fall kann man durch kurzzeitiges Ändern des Onlinekontos in den Offlinebetrieb Buchungen manuell ändern oder anlegen und löschen. So kannst Du Buchungen rückdatieren um z.B. von 19 auf 16 zu wechseln. Allerdings bekommst du die Buchungen von der Bank erneut. Entweder auf Zuordnung Keine stellen oder wieder auf Offline > Buchung löschen > Online. Zumindest bei meiner Bank kommt die Originalbuchung dann irgendwann nicht mehr und alles ist wieder im Lot.


    Ich brauchte das, um die Sollversteuerung zu realisieren und Buchungen von 2007 nach 2006 zu verlegen. Ansonsten hätten die Steuerformulare falsche Daten erzeugt.

  • Bei Einnahmen scheint das überhaupt nicht machbar zu sein. Da werden dieses Jahr ausschließlich 19% berechnet. Ist ja auch gut so, wenn man keine Rechnungen hat, die nicht 2006 von MB erzeugt wurden und erst dieses Jahr beglichen wurden.


    Ich verstehe nicht, wieso man Buchungskonten anlegen, aber dazu keine Mehrwertsteuer festlegen kann. Das verhindert rigeros z.B. die Anlage eines Einnahmekontos mit anderen Sätzen als 19%.