Kinderbetreuungskosten

  • Hallo zusammen,


    als Sebständiger kann man seit letztem Jahr auch die Kosten für die Kinderbetreuung als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist, es liegen entsprechende Rechnungen vor. Es dürfen nur 2/3 der Kosten bis maximal 4.000 Euro pro Kind angesetzt werden.


    Frage: Weiß jemand, wie man diese Kinderbetreuungskosten im Rahmen einer EÜR verbucht?

  • Aber das ist doch nicht gewnn- sondern steuermindernd und bezieht sich doch ausschließlich auf die EkSt.-Erklärung ... imho natürlich.

  • Eben doch. Angestellte können es als Werbungskosten geltend machen, Selbständige als Betriebskosten.


    Man findet dazu einiges beim Googeln, Stichworte: Kinderbetreuungskosten und Betriebsausgaben.


    Ich hatte hier in den Foren schon per Suchfunktion geschaut, aber noch nichts gefunden. Daher mein neues Thema. Eigentlich gehöre ich ja zur Mein-Büro-Fraktion, vermute hier bei WK aber mehr Erfahrung in dieser Hinsicht. Oder etwa nicht???

  • Zitat von "vauha"

    Eben doch. Angestellte können es als Werbungskosten geltend machen, Selbständige als Betriebskosten.


    Man findet dazu einiges beim Googeln, Stichworte: Kinderbetreuungskosten und Betriebsausgaben.


    Ich hatte hier in den Foren schon per Suchfunktion geschaut, aber noch nichts gefunden. Daher mein neues Thema. Eigentlich gehöre ich ja zur Mein-Büro-Fraktion, vermute hier bei WK aber mehr Erfahrung in dieser Hinsicht. Oder etwa nicht???


    Hallo vauha,


    4651 Sonstige eingeschränkt abziehbare
    Betriebsausgaben (abziehbarer
    Anteil)
    4652 Sonstige eingeschränkt abziehbare
    Betriebsausgaben (nicht abziehbarer
    Anteil


    sollten es sein fuer SKR03

  • Danke Franco,


    würde Sinn machen. Die abziehbaren Kosten landen dann im EÜR-Formular im Feld 177.


    Habe eben nochmal gegoogelt und eine Empfehlung der IHK Schwaben für Feld 183 gefunden. Das wäre dann Konto 4900 ff.


    Macht es steuerrechtlich einen Unterschied, ob Feld 177 oder 183?