Hallo zusammen,
als Sebständiger kann man seit letztem Jahr auch die Kosten für die Kinderbetreuung als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung ist, es liegen entsprechende Rechnungen vor. Es dürfen nur 2/3 der Kosten bis maximal 4.000 Euro pro Kind angesetzt werden.
Frage: Weiß jemand, wie man diese Kinderbetreuungskosten im Rahmen einer EÜR verbucht?