Als eifriger Nutzer von Banking Soft ist der Kauf von Mein Geld wegen der jährlichen ABO Zahlungen kaum zu empfehlen. Ich hörte allerdings, daß Wiso die Kontonummern und BLZ der Banken von Gutschriften überträgt. Für mich wäre interessant, da man dann die Kontonummer säumiger Kunden kennt.
Seht doch mal nach, ob dies stimmt, Danke
Übertragung von Bankverbindung bei Umsatzabfrage
- hdk11
- Erledigt
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Zitat von "hdk11"
Ich hörte allerdings, daß Wiso die Kontonummern und BLZ der Banken von Gutschriften überträgt. Für mich wäre interessant, da man dann die Kontonummer säumiger Kunden kennt.
Wie meinst Du das? Daß MG die Kontoverbindungen bei den Umsatzabfrage vom z.B. dem Girokonto mitabholt? Das ist doch normal, sofern die Bank ein dafür brauchbares Zugangsverfahren ermöglicht und diese Daten liefert. Oder verstehe ich Dich da falsch?
Wenn nicht, kannst Du ja noch sagen, um welche Bank es geht, da könnte man (=Kunden Deiner Bank und MG-user) noch einmal konkret schauen, was der Stand der Dinge ist.
Gruß
Dirk -
Ganz einfach, die Höhe der Überweisungen und auch den Namen der Person mit Verwendungszweck kann ich bei jeder Banking Soft erkennen, speichern, sortieren, usw. oder bei Kontoauszügen erkennen. Ich bin jedoch besonders an der Kontonummer mit BLZ des Kunden oder Mieter interessiert, der mir etwas überweist. Kommt da eine Zahlung einmal nicht, kenne ich das Konto des Schuldners zumindestens schon einmal. Diese Daten des Einzahlers sollen bankunabhängig bei Wiso mitübertragen werden.
viele Grüße ko. -
Zitat von "hdk11"
Ich bin jedoch besonders an der Kontonummer mit BLZ des Kunden oder Mieter interessiert, der mir etwas überweist. Kommt da eine Zahlung einmal nicht, kenne ich das Konto des Schuldners zumindestens schon einmal.
Aber etwas besonderes anfangen kannst Du damit nicht. Es sei denn, Du willst ihm dann etwas überweisen oder die Zahlung einer bestimmten Person zuordnen, wenn der VWZ nicht eindeutig ist.ZitatDiese Daten des Einzahlers sollen bankunabhängig bei Wiso mitübertragen werden.
Das ist eine normale Funktion einer Standard-Bankingsoftware und wie gesagt abhängig davon, ob die Bank diese Daten in brauchbarer Form liefert.Gruß
DirkP.S.: Ich habe Deine Frage mal vom vorherigen Thread abgetrennt, weil Deine Frage mit den dort diskutierten Thema nichts zu tun hat.
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Die Datenübertragung der Kontonummer und BLZ der Absenderbank ist ein Pluspunkt für Wiso Software. Bei Quicken, T-Online Banking geht dies nicht, ich habe nichts gefunden.
Denkbar ist, dass ich bei Schuldnern Pfändung- und Überweisungsbeschlüsse jetzt schneller an die entsprechende Bank übersenden lassen kann.
Viele Grüsse ko. -
Zitat von "hdk11"
Die Datenübertragung der Kontonummer und BLZ der Absenderbank ist ein Pluspunkt für Wiso Software. Bei Quicken, T-Online Banking geht dies nicht, ich habe nichts gefunden.
Denkbar ist, dass ich bei Schuldnern Pfändung- und Überweisungsbeschlüsse jetzt schneller an die entsprechende Bank übersenden lassen kann.
Viele Grüsse ko.
STOP: ich wiederhole noch einmal: wichtig sind die Bank und die von ihr zur Verfügung gestellten Daten. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß dies bei Quicken zumindest anders sein sollte.
Also wenn Du in der Richtung umstellen möchtest: auf jeden Fall vorher mit der Demo von MG prüfen, ob das so läuft wie von Dir gewünscht.Gruß
Dirk -
Zitat von "Billy1963"
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß dies bei Quicken zumindest anders sein sollte.
Hi Dirk,in Quicken ist die Anzeige der Bankdaten tatsächlich nicht möglich.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lexware.de/support/foren/06830/455582">http://www.lexware.de/support/foren/06830/455582</a><!-- m -->
Was dort zwischen "Schnipp und Schnapp" steht ist allerdings Unfug. :wink:
Gruß
Jürgen -
Zitat von "Jürgen"
in Quicken ist die Anzeige der Bankdaten tatsächlich nicht möglich.
:shock: Sieh an, sieh an, hätte ich nicht gedacht. Das zeigt mal wieder deutlich, daß das, was für den einen selbstverständlich ist, für den anderen durchaus etwas Besonderes darstellen kann.ZitatWas dort zwischen "Schnipp und Schnapp" steht ist allerdings Unfug. :wink:
Das gehört schnip/schnapp!
Gruß
Dirk -
Ich habe mich dusslig gesucht bei Quicken oder T-Online-Banking. Mein Geld habe ich jetzt installiert, die letzten 500 Überweisungen gesichert, Konten mit BLZ sind da. Mein erster Eindruck, umfangreiches Programm. Auch andere Programme von Buhl gefallen, das ABO kaum. Es ist bei Mitbewerbern nicht üblich, wirkt abschreckend. Man ist gewöhnt ab und zu ein neues Programm oder up zu kaufen, im ABO aber nicht.
Gruß ko. -
Zitat von "hdk11"
Es ist bei Mitbewerbern nicht üblich, wirkt abschreckend.
Dort sind aber auch so umfangreiche Service Packs nicht üblich.
Grüße
Sandro
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Zitat von "Billy1963"
Das gehört schnip/schnapp!
Das Zitat bezieht sich übrigens auf eine Vorlage des Hessischen Landtags aus dem Jahre 2000. Nach meinen Recherchen ist die landesübergreifende Gesetzeslage aber in § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Abs. 1 Nr. 1 und 2 geregelt.<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html">http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html</a><!-- m -->
Jedenfalls nach meinem Verständnis - kann mich aber auch irren - ist die Übermittlung der Kontodaten demnach erlaubt, wenn zwischen zwei Parteien eine Geschäftbeziehung besteht. Diese ist zwischen Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger praktisch in jedem Fall gegeben.
Gruß
Jürgen -
Zitat von "hdk11"
Auch andere Programme von Buhl gefallen, das ABO kaum. Es ist bei Mitbewerbern nicht üblich, wirkt abschreckend.
"Nicht üblich" kann man so nicht sagen. Jeder fünfte Kunde eines Mitbewerbers wünscht sich sogar ein solches Abo. :wink:<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.starfinanz.de/index.php?id=2732&no_cache=1">http://www.starfinanz.de/index.php?id=2732&no_cache=1</a><!-- m -->
Gruß
Jürgen -
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Interessant ist auch Punkt 22.3 dieser Quelle ...
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.datenschutz.rlp.de/materialien/berichte/sparkassen_tb18.html">http://www.datenschutz.rlp.de/materiali ... _tb18.html</a><!-- m -->
Gruß
Jürgen