Eine Gutschrift ist keine Rechnung!

  • Hallo alle zusammen!


    Vor einigen Wochen habe ich in diesem Forum gelernt, wie man in "Mein Büro 2009" eine Gutschrift erstellt, um die Stornierung einer Rechnung zu "simulieren". Das funktioniert zwar, aber die vom Programm erzeugte Gutschrift wird als Rechnung gespeichert, und erhält auch eine fortlaufende Nummer aus dem Nummernkreis der Rechnungen!


    Eine Recherche meinerseits im Internet hat ergeben, daß Gutschriften eigentlich einen eigenen Nummernkreis haben, was ja eigentlich logisch ist - denn eine Gutschrift ist schließlich keine Rechnung! Die momentane Vorgehensweise, eine Gutschrift als Rechnung abzuspeichern und als solche zu nummerieren, finde ich nicht gerade optimal!


    Dabei bietet es sich geradezu an, unter "Vorgänge" neben "Angebote", "Rechnungen" und "Bestellungen" einfach noch als viertes "Gutschriften" abzuspeichern. Natürlich mit einem eigenen Nummernkreis, ich verstehe nicht, warum das nicht so gemacht wurde?


    Gruß


    Matthias

  • ...., sollte selbstverständlich sein


    So selbstverständlich ist dies eben nicht! Es kommt auf die Sichtweise an.
    Denn wenn mit der Gutschrift eine Rechnung korrigiert oder aufgehoben wird, ist es sehr wohl eine Rechnung, weil die Gutschrift ein Bestandteil der korrigierten Rechnung ist und diese ergänzt.
    Die zweite Form der Gutschrift ist die sogenannte Abrechnungsgutschrift. Mit dieser wird, wie bei einer Rechnung über eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Somit ist dies ebenfalls eine Rechnung. Die Abrechnungsgutschrift stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus.
    Streng genommen, ist die Darstellung in MB also korrekt.


    Der Übersichtlichkeit zu Liebe, sollte aber in diesen Fällen Gutschrift stehen bzw. der Vorschlag von Eisenbart umgesetzt werden.

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  • Ohweia, eine Gutschrift ist eine Rechnung ?( Der Kunde bekommt eine Rg.über 100,--, gibt die Ware nach gewisser Zeit zurück, dann bekommt er über 100,-- noch eine Rg. ? Das wären dann 200,--


    Der Kunde bekommt eine Rg- über 100,--, er gibt Ware in Höhe von 20,-- zurück, dann bekommt er noch eine Rg. über 20,--? Das wären dann 120,--.

  • Lieber H-P,
    die (Korrektur-)Gutschrift ist ein Bestandteil der (Ursprungs-)Rechnung. Bis zum Erhalt der Gutschrift hat die ursprüngliche Rechnung nämlich Bestand, und zwar inklusive Umsatzsteueranteil in voller Höhe! Eine einvernehmliche (Korrektur-)Gutschrift ist nichts anderes als eine Ergänzung der (Ursprungs-)Rechnung und berichtigt unzutreffende Angaben. Letztendlich hat der Rechnungsempfänger auch Anspruch auf eine korrekte Rechnung. Im Falle einer (Korrektur-)Gutschrift besteht die korrekte Rechnung aus zwei Teilen:
    1. Teil = Rechnung
    2. Teil = Gutschrift.

    Der Kunde bekommt eine Rg.über 100,--, gibt die Ware nach gewisser Zeit zurück, dann bekommt er über 100,-- noch eine Rg. ? Das wären dann 200,--

    In diesem Fall hebt die Gutschrift als 2. Teil der Rechnung die (Ursprungs-)Rechnung in ihrer Gesamtheit auf.

    Der Kunde bekommt eine Rg- über 100,--, er gibt Ware in Höhe von 20,-- zurück, dann bekommt er noch eine Rg. über 20,--? Das wären dann 120,--.

    In diesem Fall mindert die Gutschrift als 2. Teil der Rechnung den Rechnungsbetrag um 20,00 Euro.


    Daher gilt:

    Zitat von khmcologne

    Streng genommen, ist die Darstellung in MB also korrekt.


    Der Übersichtlichkeit zu Liebe, sollte aber in diesen Fällen Gutschrift stehen bzw. der Vorschlag von Eisenbart umgesetzt werden.

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