Guten Tag. Ich bin braver Steuerzahler und neu hier. Aber wer Steuern zahlt, hat auch das Recht, Steuern zu sparen. Nun zum Problem:
Ich kaufe gerade eine sagen wir 89 qm große 3-Zimmer Eigentumswohnung. Darin wohne ich im Sinne einer Wohngemeinschaft mit einer anderen Person selbst. Wir sind nicht verwand oder verschwägert. Von ihr erhalte ich monatlich 250 € Warmmiete und schließe einen Mietvertrag für die Nutzung eines der 3 Zimmer zu alleinigen Nutzung durch sie (ihr eigenes Zimmer). Alle übrigen Räume werden gemeinsam genutzt, was auch so im Vertrag steht. Ihr Zimmer hat 16 qm, mein eigenes Zimmer hat 9 qm. Bleiben 64 qm zur gemeinsamen Nutzung...
Die Mieteinnahmen, die ich von ihr erhalte (3.000 € im Jahr) muß ich sicher versteuern. Aber wieviel % der normalerweise bei vollständiger Vermietung absetzbaren Kosten (2% AfA linear, Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühren, Umlagen etc.) darf ich nun auf der Kostenseite in der Anlage V geltend machen? Ich würde von 50% der gemeinsam genutzen Fläche von 64 qm plus 100% der explizit vermieteten Raumes ausgehen. Ergo würde ich 54% aller Kosten, die mit meiner Gewinnerzielungsabsicht in Übereinklang stehen, als zutreffend ansetzen. Das macht dann in etwa folgende Rechnung:
Einnahmen aus Vermietung: 3.000 €
54% der grundsätzlich absetzbaren Kosten für die Vermietung (AfA, Notar, Grundbuchamt, Umlage...): ca. 6.500 € im ersten Jahr
Saldo: - 3.500 € Verlust aus Vermietung und Verpachtung
Ist das so richtig?