Hallo allerseits,
nach stundenlangem Googeln habe ich leider nur Widersprüchliches gefunden. Auch die interne WiSo-Hilfe ist nicht sehr hilfreich gewesen, finde ich, daher mein Versuch hier:
Ich bin Freiberufler/Selbstständiger.
Muss ich einen Laserdrucker mit Nettowert über 150,01 Euro (und unter 1.000 Euro) im Pool, also über 5 Jahre, abschreiben oder alleine per Afa (über 3 Jahre)?
Ein Drucker ist ja nicht selbstständig nutzbar, und in den Pool kommen doch nur Wirtschaftsgüter, die selbstständig nuzbar sind, oder?
Oder ist es noch ganz anders?:
Kann es sein, dass der Drucker ein Zugang zum PC ist und mit der Restlaufzeit des PCs abgeschrieben wird, also z. B. über lediglich 2,5 Jahre, wenn das die Rest-Abschreibungszeit des PCs ist, mit dem der Drucker verbunden ist?
Wenn ich das Diagramm unter http://lexwiki.de/index.php5?title=AfA richtig verstehe, müsste der Drucker eigenständig über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder sehe ich da was falsch?
Danke im Voraus für jede aussagekräftige Antwort!