Drucker AfA

  • Hallo allerseits,
    nach stundenlangem Googeln habe ich leider nur Widersprüchliches gefunden. Auch die interne WiSo-Hilfe ist nicht sehr hilfreich gewesen, finde ich, daher mein Versuch hier:


    Ich bin Freiberufler/Selbstständiger.
    Muss ich einen Laserdrucker mit Nettowert über 150,01 Euro (und unter 1.000 Euro) im Pool, also über 5 Jahre, abschreiben oder alleine per Afa (über 3 Jahre)?
    Ein Drucker ist ja nicht selbstständig nutzbar, und in den Pool kommen doch nur Wirtschaftsgüter, die selbstständig nuzbar sind, oder?

    Oder ist es noch ganz anders?:
    Kann es sein, dass der Drucker ein Zugang zum PC ist und mit der Restlaufzeit des PCs abgeschrieben wird, also z. B. über lediglich 2,5 Jahre, wenn das die Rest-Abschreibungszeit des PCs ist, mit dem der Drucker verbunden ist?


    Wenn ich das Diagramm unter http://lexwiki.de/index.php5?title=AfA richtig verstehe, müsste der Drucker eigenständig über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder sehe ich da was falsch?


    Danke im Voraus für jede aussagekräftige Antwort!

  • Wenn ich das Diagramm unter http://lexwiki.de/index.php5?title=AfA richtig verstehe, müsste der Drucker eigenständig über 3 Jahre abgeschrieben werden, oder sehe ich da was falsch?


    Nein, so ist es richtig.


    (Nicht selbstständig nutzbar, aber selbstständig bewertbar)

    • Offizieller Beitrag

    Mal nicht so schnell. Da muss ich g.horn einmal widersprechen.


    M.E. ist der einzeln angeschaffte Drucker unter Umständen eben doch mit in die Pool-Abschreibung einzubeziehen. Je nach Druckermodell sind die Geräte auch durchaus ohne PC zu nutzen (z.B. Bildausdruck von Kamera, Handy, etc.). Und man sollte Bedenken, dass er bei Anschaffung mit einem PC und AK von insgesamt unter 1.000 € ja auch im Pool landen würde. Und im Unternehmensvermögen wird ja auch noch ein PC vorhanden sein. Auch im Lex-Wiki wird im Übrigen ja nur von einem Netzwerkdrucker gesprochen.

  • M.E. ist der einzeln angeschaffte Drucker unter Umständen eben doch mit in die Pool-Abschreibung einzubeziehen. Je nach Druckermodell sind die Geräte auch durchaus ohne PC zu nutzen (z.B. Bildausdruck von Kamera, Handy, etc.).

    Der Drucker ist ein Netzwerkdrucker, wird aber nur von einem PC genutzt. Kann ich mir damit die für mich günstigste Variante frei aussuchen?

    Und man sollte Bedenken, dass er bei Anschaffung mit einem PC und AK von insgesamt unter 1.000 € ja auch im Pool landen würde. Und im Unternehmensvermögen wird ja auch noch ein PC vorhanden sein.

    Richtig, miwe4. Allerdings verstehe ich auch nach längerem Bedenken nicht, was Ihr Hinweis für mich bedeuten könnte. ?( Sorry. Und was hat der PC damit zu tun? (Der stammt aus letztem Jahr und musste wegen der Kosten über 1.000 euro nicht in den Pool.)

    • Offizieller Beitrag

    Das alles bedeutet für Dich, dass Du den Netzwerkdrucker auf die Nutzungsdauer abschreiben kannst. Evtl. könnte man sogar überlegen, diesen zusammen mit dem PC auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben (wenn vorher kein Drucker vorhanden war).