Möglicherweise kann mir jemand bei dieser Frage helfen.
Ich habe einen Verlustvortrag aus vergangenen Veranlagungsjahren in der Steuererklärung 2007 geltend gemacht. Nach Abzug aller Werbungskosten und dem Verlustvortrag liege ich mit meinem Einkommen 700 ,- € unter dem Grundfreibetrag von 7.664,- €. Das FA hat mein zu versteuerndes Einkommen nun mit 6.964,- € festgestellt und den Verlustvortrag auf 0,- € gesetzt.
Müsste der Verlustvortrag nicht nur in der Höhe bis zur Grenze des Grundfreibetrages angerechnet werden und der Rest von 700,- € erneut als Verlustvortrag für kommende Veranlagungszeiträume festgestellt werden? Das FA direkt mit dieser Frage konfrontiert behauptet „nein“. Liegt dass FA da richtig?
Vielen Dank in Voraus für Eure Hilfe