230 Tage im Jahr werden von FA bei 5-Tagen Arbeitswoche anerkannt.
Ist diese Zahl als Pauschale für Pendlerfahrten im Jahr zu verstehen, wo seitens FA keine Prüfung von tatsächlich
geleisteten Arbeitstagen im Kalenderjahr (Urlaubstage) stattfindet?
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Nein. Wer mehr Fahrten angibt als er tatsächlich hatte begeht grundsätzlich Steuerhinterziehung.
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@kaweka
Es ist durchaus vorstellbar, dass einzelne FÄs nach dem Gerichtsurteil zur Pendlerpauschale sehr genau hinschauen. Denn bei einer 5-Tagewoche (abzüglich der Urlaubs- und evtl. Krankheitstage) sind 230 "gefahrene Tage" im Jahr als weit übertrieben anzusehen. Ansonsten siehe miwe4.
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Waren es auch nicht eher 220 Tage bei einer 5-Tage-Woche!?
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Bis 2006 akzeptierten die FÄs bei einer 5-Tagewoche allgemein 220 bis 230 Tage/Jahr und bei einer 6-Tagewoche entsprechend mehr.
Kann mir aber, wie schon gesagt, gut vorstellen, dass einige FÄs inzwischen sehr genau hinschauen und diesbezüglich entsprechende Abstriche machen.
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Was ja auch deren Recht und sogar Pflicht ist.
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Oops, fällt mir gerade ein - das Unterforum nicht korrekt gewählt für diese Diskussion.
Kann ich es nun nach "Werbungskosten als Arbeitnehmer" selber schieben?Danke für eure Antworten.
Das heisst, fürs abgelaufene Kalenderjahr in St.-Erklärung alles schön durchrechnen.
Problem für mich, da ich schnell vergesse, selbst wie Stand meines aktuellen Urlaubskontos ist.
Von Kenntniss, wie es für jeden KJ aus den letzten 5 Jahren war, ganz zu schweigen.
Protokolle dazu führe ich keineswegs. Ob die welchen Wert für FÄ haben würden, ist auch zweifelhaft.Protokolle zu Arbeits- und Urlaubstagen habe ich nur am Arbeitsplatz - Papierform, später elektronisch.
Die werden vom Arbeitgeber zur monatlichen Kontroller der Stundensaldos erstellt.
Diese Protokolle sind also Eigentum des Arbeitgebers. Für meine Privatzwecke - Steuererklärung - muss er die mir nicht überlassen.Wie kann man denn tatsächliche Anzahl von Arbeitwegetagen im Kalenderjahr glaubhaft beweisen,
wenn es schön und genau angegeben sein soll? Wie lange muss man diese Belege dann aufbewahren? -
Protokolle zu Arbeits- und Urlaubstagen habe ich nur am Arbeitsplatz - Papierform, später elektronisch.
Die werden vom Arbeitgeber zur monatlichen Kontroller der Stundensaldos erstellt.
Diese Protokolle sind also Eigentum des Arbeitgebers. Für meine Privatzwecke - Steuererklärung - muss er die mir nicht überlassen.Solange Sie die Daten aus diesen Protokollen benutzen und es dem FA glaubhaft erscheint, wird man nicht nachhaken. Ich musste noch nie solche Protokolle beifügen.
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Jetzt mach bloß keine "Philosophie" aus dem Ganzen. Wie willst Du im Nachhinein jeden Tag schriftlich nachweisen, an welchem Du gearbeitet hast oder nicht? Das FA verlangt dies in der Form auch gar nicht.
Setze die Urlaubs- und Krankheitstage z.B mit 30 an und die "gefahrenen Tage" mit 220 oder 230. Es obliegt aber dem FA, hier evtl. Abstriche vorzunehmen, was Du später im Steuerbescheid erfährst.
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Wie kann man denn tatsächliche Anzahl von Arbeitwegetagen im Kalenderjahr glaubhaft beweisen,
wenn es schön und genau angegeben sein soll? Wie lange muss man diese Belege dann aufbewahren?Also, so einen peniblen Finanzbeamten hab ich noch nicht angetroffen. Einfach angeben was der Wahrheit entspricht, und fertig.
MfG Günter
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Denn bei einer 5-Tagewoche (abzüglich der Urlaubs- und evtl. Krankheitstage) sind 230 "gefahrene Tage" im Jahr als weit übertrieben anzusehen.
Wieso das denn?
365 Tage : 7 Tage/Woche = 52,14
52,14 x 5 Tage/Woche = 260,70 Tage
260,70 ./. 30 Tage Urlaub/Krankheit = 230 Tage
Was ist denn daran übertrieben?
Das BUrlG geht von 24 Werktagen Mindesturlaub aus (= 4 Wochen)...
Gruß, die Catja
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Naja die gesetzlichen Feiertage sind ebenfalls abzuziehen. In NRW kommen wir nach Abzug der Feiertage (die auf einen Wochentag fallen) auf 253 Arbeitstage in 2009. Davon den Urlaub von z.B. 30 Tagen abziehen, sind wir bei 223 Arbeitstagen (229 ATg bei 24 Tg Urlaub)in 2009. Eventuelle Krankheitstage sind da noch gar nicht eingerechnet.
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Naja, sagen wir 25 Tage Urlaub, bleiben 5 Tage für Krankheit und Feiertage.
Bayern hat 2009 9 Feiertage, die nicht auf ein Wochenende fallen.
Edit: Hat sich mit khmcologne überschnitten....
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Und dann fällt mir aber gleich noch ein, dass es heutzutage gar nicht mehr selbstverständlich ist, dass ein AN alle seine Urlaubstage auch wirklich nimmt. Mir sind da etliche Fälle bekannt, in denen die AN (u.a. aus Angst um den Job) sich Urlaubstage "abkaufen" lassen (über die rechtliche Möglichkeit oder Unmöglichkeit sage ich da mal nix).
=> Fazit: spätestetns ab einer mittleren Führungsebene wird doch so mancher Samstag gearbeitet und nicht jeder Urlaubstag genommen.
Grüße, die Catja
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Womit wir wieder da wären, wo wir schon waren! *grins*