Probleme mit Buchung einer Rechnung

  • Hallo zus@mmen,


    zunächst möchte ich erwähnen, dass ich eigentlich wunderbar zufrieden mit Mein Büro bin.
    Es gibt nur ein Problem was mich seit geraumer Zeit beschäftigt und ziemlich viel Zeit kostet:


    Wenn ich einen Kundenauftrag erledige bei dem ich Parkgebühren in Rechnung stelle, will
    der Großteil meiner Kunden diese nicht in der Hauptrechnung angegeben, sondern einfach nach einer Zwischensumme ausgewiesen haben.


    Einer meiner Kunden schrieb mir dazu folgendes:


    ""Die Parkquittung bitte einfach im Original Ihrer Rechnung beiheften und auf Ihre Rechnung aufschlagen. Buchhalterisch korrekt schaut das so aus, dass der Bruttobetrag dem Bruttobetrag aufaddiert wird und dannach dann nochmal die Endsumme gezogen wird - bitte keine Netto-Ausweisung der Parkkosten!""


    So....wie das mit mein Büro gehen soll??? Keine Ahnung.


    Eine normale Rechnung in MB dieht so aus (Beispiel):



    Ursprünglich hätte ich die Parkkosten einfach Netto geschrieben, sodass sie Brutto in der Endsumme korrekt wären. Da das die Kunden ja nicht wollen, hab ich nun (bitte nicht lachen) die Rechnung anschließend mit Photoshop bearbeitet, sodass sie buchhalterisch korrekt so aussieht:



    Dies haben die Kunden sofort akzeptiert.


    Ich habe jedoch keine Lust jedesmal Photoshop benutzen zu müssen. Das muss doch auch irgendwie in mein büro gehen, aber WIE?????


    Bitte um Hilfe.


    Viele Grüße,
    Philadou

  • In dem vorliegenden Fall sollen die Parkgebühren wohl als "Durchlaufender Posten" behandelt werden. In MB Standard können durchlaufende Posten auf der Rechnung in der von Dir gewünschten Form nicht dargestellt werden. Dies ist nur ab den höherwertigen Versionen möglich. Bei diesen ist der Vorlagendesigner im Leistungsumfang enthalten. Mit dem Vorlagendesigner kann man sich dann eine entsprechende Vorlage gestalten. In der MB Standard Version besteht nur die Möglichkeit die durchlaufenden Posten im Schlusstext mit aufzunehmen.

  • In dem vorliegenden Fall sollen die Parkgebühren wohl als "Durchlaufender Posten" behandelt werden.


    ...ist das nicht vielleicht falsch?
    Auslagen wie Porto, Versand, Parkgebühren usw. sind doch bei Weiterberechnung auch mehrwertsteuerpflichtig.
    MfG Günter

  • @ khmcologne


    Hmmm, das ist natürlich doof.
    Wegen dieser einen Funktion auf die höherwertige Version umzusteigen ist natürlich nicht wirklich rentabel, aber okay.


    Deine idee mit durchlaufenden Posten im Schlusstext mit aufzunehmen ist nicht schlecht, aber dann fehlen mir natürlich die ganzen Grafiken und die weitere Ausrechnung/Schlussrechnung der Beträge, sodass ich wieder zu Photoshop greifen muss.


    Tja, schade....trotzdem danke für die Antwort!


    Falls noch jemand eine andere Idee hat wäre ich überglücklich ;)
    _____________________________________________________________


    g.horn


    Hmm, wäre interessant zu wissen ob das falsch ist.
    Kennt sich da jemand aus?

  • Also ICH habe das nicht mit meinem Steuerberater abgeklärt.
    Da jedoch meine Kunden darauf bestehen, gehe ich davon aus, dass diese
    das abgeklärt haben, zumal die das seit Jahren bei all ihren Kunden so handhaben.


    Es bleibt mir auch keine andere Wahl. Wenn ich das nicht so abrechne wie die es wünschen,
    dann müsste ich die Kosten selber tragen, was ja auch nicht Sinn der Sache ist.

  • Das kann aber zu Deinem Problem werden. Weil du bist für Deine Steuererklärungen verantwortlich und nicht Deine Kunden. Bei einer Betriebsprüfung könnte dies zu einer Beanstandung und im schlimmsten Fall zu einer Nachforderung des FA führen.


    Auf welches Konto bzw. Buchungskategorie buchst Du denn die Parkgebühren?

  • Hmmm....ich buche die Parkgebühren garnicht.
    Beim Parkautomat bezahl ich die Parkgebühren natürlich brutto von meinem Privatgeld.
    Die Original-Quittung hefte ich dann der Rechnung an, addiere in meiner Rechnung den Bruttobetrag der Parkgebühren einfach dem Bruttobetrag der Rechung auf und bekomme vom
    Kunden die Parkgebühren einfach zu meiner Rechnung mit überwiesen.

  • Ich kann Dir nur empfehlen dein Vorgehen mit einem Steuerberater zu besprechen. Denn Rechnungsposten die nicht in der Buchhaltung, aber auf einer Rechnung erscheinen, werden vom Betriebsprüfer mit Sicherheit beanstandet und hinterfragt werden. Das kann Dich teuerer kommen, als die Beratungskosten des StB.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hmmm, also ich benutze zwar MB als Buchhaltungsprogramm, lasse aber meine Jahressteuer vom Steuerberater machen, von daher muss DER das ja dann sehen und wissen. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass wegen insgesamt vielleicht 100 € Parkgebühren, die ja eh schon beim Automat korrekt versteuert worden sind und von mir nur 1:1 weiter gegeben werden, irgendwelche Beanstandungen mit Strafgebühren zu erwarten sind.


    So mies sind die Finanzämter dann auch nicht drauf. Mein FA akzeptiert zum Beispiel sogar Excel Fahrtenbücher. Von daher "keep ich mal cool" ;)


    Aber trotzdem Danke für den Tip. Wenn ich meinen Steuerberater das nächste Mal sehe frag ich ihn natürlich ;)

  • Jahressteuer vom Steuerberater machen, von daher muss DER das ja dann sehen und wissen.


    ...noch eine bescheidene Farge:
    Wie und welchen Betrag buchst du eigentlich als Zahlungseingang ??? ?(


    der Großteil meiner Kunden diese nicht in der Hauptrechnung angegeben
    ...bist du dir da sicher, oder ist das nur ein Kunde? Ist eigentlich unwahrscheinlich, dass mehrere deiner Kunden so eine krumme Buchführung bevorzugen.


    MfG Günter