Kirchensteuer trotz Austritt weiter berechnet, Einspruchsfrist verpasst - was tun?

  • Hallo,


    ich bin im Sommer 2008 aus der Kirche ausgetreten. Dies habe ich mindestens meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Ob ich auch das zuständige Finanzamt informiert habe, kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen.


    2 Monate nach dem Austritt wurden keine Kirchensteuerbeiträge mehr abgeführt. Meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung hat auch klar aufgeführt, ab wann ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig bin. Das Finanzamt muss also davon Kenntnis gehabt haben. ("Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen")


    Mein Einkommenssteuerbescheid von Mitte August 2009 weist nun einen betrag von mehreren 100 Euro unter "Ausgleich durch Verrechnung" auf. Weiter unten steht dann zu lesen: "Nachweis der Verrechnung - Anrechnung auf demnächst fällige Beiträge Kirchenst.ev 2008"


    Das heißt, ich habe letztlich mehrere 100 Euro zu viel Steuern bezahlt.


    Was kann ich tun? ich muss doch davon ausgehen können, dass das zuständige Finanzamt meinen Kirchenaustritt auch berücksichtigt, wenn er elektronisch an es übermittelt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das Finanzamt "rechnet" die Kirchensteuer so ab, wie sie seitens des Arbeitgebers per el.Lohnsteuerbescheinigung an das FA übermittelt wurde.


    Um endgültige Klarheit zu schaffen würde ich empfehlen, zunächst nochmals Rücksprache mit dem AG und dann evtl. mit dem FA zu nehmen.


    Übrigens: Das FA "kassiert" keine Kirchensteuer, sondern übermittelt diese nach Abrechnung an das Kirchensteueramt.

    • Offizieller Beitrag

    Was kann ich tun? ich muss doch davon ausgehen können, dass das zuständige Finanzamt meinen Kirchenaustritt auch berücksichtigt, wenn er elektronisch an es übermittelt wird.


    Nein.


    Die Lohnsteuerbescheinigung ist "nur" eine voraussichtliche Berechnung der Steuerschuld.


    Für die Einkommensteuererklärung und für die Einspruchsfrist ist jeder selbst verantwortlich.


    Das FA muss sich natürlich nicht nach der Lohnsteuerkarte richten. Das FA entscheidet über Steuern, nicht der Arbeitgeber.


    Aber ich würde mal beim FA anrufen und fragen, ob die das noch ändern können.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort.


    Ich habe doch eine Kopie der elektronischen Steuerbescheinigung hier vorliegen, da steht zu lesen dass ich ab einem bestimmten Datum nicht mehr kirchensteuerpflichtig bin. Rücksprache mit meinem AG würde also wohl leider nichts bringen.


    Rücksprache mit dem FA würde dazu führen, dass ich keine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen kann, wegen verlorenem Steuerbescheid o.Ä. - eine Zwickmühle.


    Ich könnte mir höchstens den Fall des § 173 AO vorstellen:
    "soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen."


    Leider habe ich keine Ahnung, ob das bei mir zutrifft. Edit: eigentlich muss das zutreffen. Siehe elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Rücksprache mit dem FA würde dazu führen, dass ich keine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen kann, wegen verlorenem Steuerbescheid o.Ä.


    Quatsch.


    Die haben den Steuerbescheid dort gespeichert.


    Und Wiedereinsetzung gibt es sowieso nicht und § 173 erst recht nicht.

  • Warum?


    und warum gleich so ungehalten?


    Nur weil die den Steuerbescheid gespeichert haben können sie mir noch lange nicht beweisen dass ich ihn erhalten habe. Wenn es einen neuen Steuerbescheid gibt läuft auch die Einspruchsfrist neu.

    • Offizieller Beitrag

    Nur weil die den Steuerbescheid gespeichert haben können sie mir noch lange nicht beweisen dass ich ihn erhalten habe. Wenn es einen neuen Steuerbescheid gibt läuft auch die Einspruchsfrist neu.


    Doch, können die.


    Wenn du Geld auf dein Konto überwiesen bekommen hast ohne einen Steuerbescheid erhalten zu haben, kannst du davon ausgehen, dass einer rausgeschickt wurde.


    Damit wäre es deine Pflicht gewesen, dich darum zu kümmern, dass dir einer geschickt wird.


    Jetzt ist es zu spät.


    Diese Schiene, auf der du fahren willst, haben schon viele versucht und sind damit auf einem Abstellgleis gelandet.

  • Es ist eine ziemliche Unverschämtheit mich hier in dieser Art und Weise anzugehen. Ich wusste auch nicht dass wir per du sind, Freundchen.


    Ich ziehe fachlich fundierten Rat dann doch vor, danke.

  • Es ist eine ziemliche Unverschämtheit mich hier in dieser Art und Weise anzugehen. Ich wusste auch nicht dass wir per du sind, Freundchen.


    Ich ziehe fachlich fundierten Rat dann doch vor, danke.


    ...fachlicher wie von Petz geht nicht :)


    ...die Wahrheit sollte man schon vertragen können, auch wenn sie nicht deinem Wunschdenken entspricht.


    MfG Günter

  • Zitat

    Quatsch


    (...)


    Und Wiedereinsetzung gibt es sowieso nicht und § 173 erst recht nicht.

    ich kann hier keinerlei Fachlichkeit erkennen. Nur miese Laune, aber die sollte man anderswo auslassen.

  • ich kann hier keinerlei Fachlichkeit erkennen. Nur miese Laune, aber die sollte man anderswo auslassen.


    ...bitte mal den $ 173 AO richtig lesen, aber das kann eben nicht jeder. Ich verstehe deine Aufregung nicht, wenn du anderer Meinung bist, so versuch es doch einfach.
    MfG Günter


    Nachtrag zur INFO
    In Deutschland erfolgen Bemessung und Einzug der Kirchensteuern für die evangelische (EKD) und römisch-katholische Kirche direkt über die staatlichen Finanzämter, dasselbe gilt auch für einige kleinere christliche Gemeinschaften sowie die Kultussteuern der jüdischen Gemeinden. Bemessungsgrundlage sind Lohn- und Einkommensteuer sowie die Grundsteuer. Geregelt wird dies auf Landesebene: Jedes Bundesland hat eigene Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerordnungen (KiStO) erlassen.


    Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe (bzw. dem Kircheneintritt) und endet mit dem Kirchenaustritt. Der gesetzliche Kirchensteuersatz für die evangelischen und katholischen Kirchen beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8% der Lohn- und Einkommenssteuer. In den anderen Bundesländern sind es 9%. Die Kirchensteuern entfallen ab dem Folgemonat (teilweise auch erst im 2. Folgemonat) des Austritts. Der beim Kirchenaustritt entfallende Kirchensteuerbetrag gelangt jedoch nicht in voller Höhe in die Hände des Steuerpflichtigen, einen Teil davon behält der Staat: Durch die Einsparung der Kirchensteuern erhöht sich nämlich das zu versteuernde Bruttoeinkommen genau um den Einsparbetrag.
    Beträgt die persönliche jährliche Kirchensteuerersparnis beispielsweise 1.000 EUR und der eigene Grenzsteuersatz für die Einkommenssteuer 25%, verbleiben von den eingesparten 1.000 EUR "nur" 750 EUR als zusätzliches Nettoeinkommen, das Finanzamt bekommt 250 EUR.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist eine ziemliche Unverschämtheit mich hier in dieser Art und Weise anzugehen.


    Ich gehe keinen an, ich schildere die rechtliche Lage.


    Zitat

    Freundchen.


    Freundchen ?


    Ich wusste nicht, dass wir Freunde sind.


    Zitat

    Ich ziehe fachlich fundierten Rat dann doch vor, danke.


    jaja. Pampigkeit lenkt von eigenen Unfähigkeiten ab, das stellen wir, die wir hier andauernd Hilfe leisten, immer wieder fest, wenn die Antworten nicht zur Zufriedenheit ausfallen.


    Insbesondere dann, wenn man mal wieder alle anderen Schuld haben, nur man selber vermeintlich nicht.

  • so, erstaunlicherweise hat sich alles in 10 Minuten mit einem kurzen Anruf geklärt. Der Steuerbescheid wird nachträglich geändert - ganz ohne dass ich auf irgendwelche Paragraphen hinweisen musste. Es geschehen also noch Zeichen und Wunder.:-)


    Vielen Dank an alle für die kompetente Hilfe.


    Mein besonderer Dank geht an den user "petz" für seine überaus kompetente, freundliche und zutreffende Hilfe.


    Weiter so!

    • Offizieller Beitrag

    so, erstaunlicherweise hat sich alles in 10 Minuten mit einem kurzen Anruf geklärt. Der Steuerbescheid wird nachträglich geändert - ganz ohne dass ich auf irgendwelche Paragraphen hinweisen musste. Es geschehen also noch Zeichen und Wunder.:-)

    Aber bestimmt nicht wegen "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" oder "neue Tatsachen i.S. § 173 AO".


    Und mit einem "nicht erhaltenen Steuerbescheid" zu kokettieren: das machst Du mit dem FA nur einmal (Folgejahre dann nur 100%iges erklären). Mal ganz abgesehen davon, dass eine solche Täuschung nicht ins Forum gehört.



    Mein besonderer Dank geht an den user "petz" für seine überaus kompetente, freundliche und zutreffende Hilfe.

    Das war sie anfangs auch. Aber wie man reinruft .............. .

  • Das

    Quatsch.


    Die haben den Steuerbescheid dort gespeichert.


    Und Wiedereinsetzung gibt es sowieso nicht und § 173 erst recht nicht.

    versteht man hier also unter freundlich? na ich dank recht herzlich, da war mein DFinanzamt weitaus freundlicher, höflicher, auskuftswilliger und hilfsbereiter.

    • Offizieller Beitrag

    Wieder mal Schwachsinn, ehrlich.


    Mein erster Beitrag war außerst freundlich, zudem habe ich empfohlen, dort mal anzurufen.


    Und genau dieser Tipp hat zum Erfolg geführt.


    Aber ich bin ja unfreundlich, aha.


    Nun gut, werde ich eben nicht mehr auf Fragen dieses Herrn antworten, der zwar vermeintlich alles besser weiß, aber im Gegenzug andere dafür anpampt.


    Unglaublich.

    • Offizieller Beitrag

    na ich dank recht herzlich, da war mein DFinanzamt weitaus freundlicher, höflicher, auskuftswilliger und hilfsbereiter.

    Wäre mal interessant zu wissen, wie freundlich die zu Dir noch wären, wenn sie wissen würden, dass Du eine Steueränderung durch Vorspielung falscher Tatsachen erreichen wolltest.