Zweitwohnung als Werbungskosten

  • Hallo,


    ich schildere kurz meinen Fall in der Hoffnung, dass mir hier jmd. der Experten weiterhelfen kann.
    Ich habe bis Mitte diesen Jahres in E gewohnt. Dort hatte ich auch meinen Hauptwohnsitz. Diesen habe ich aus privaten Gründen zurück in das Haus meiner Eltern in W zurückverlegt. Dann habe ich einen neuen Job in L gefunden und habe dort eine Zweitwohnung. Mein Lebensmittelpunkt befindet sich in W. Das Haus dort bietet die Möglichkeit, eine eigene Wohnung abzubilden (mit Küche, Bad, aber ohne eigenen Eingang). Miete o.ä. zahle ich dort nicht.
    Wie kann ich im Rahmen der Steuererklärung diese Situation steuerrechtlich optimal abbilden? Kann ich
    -Umzugskosten
    -Kosten der Einrichtung der Nebenwohnung in L
    -wöchentliche Fahrtkosten nach Hause
    -Miete + Mietnebenkosten
    -Zweitwohnsitzsteuer
    mir als Werbungskosten anrechnen lassen und wenn ja, was sind die Vorraussetzungen dafür?


    Vielen Dank für die Hilfe.
    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt würde ein alter Hase aus dem Forum wieder seine Glaskugel reiben.


    Wo hast Du bisher gearbeitetet? Wie sind die jeweiligen Entfernungen E/W/L?


    Das private grund mitspielen hast Du ja schon gesagt. Und was heisst eine "eigene Wohnung abzubilden"? Hast Du eine eigene Wohnung in W oder hast Du sie nicht?


    Bitte mehr und detailliertere Infos.

  • gearbeitet habe ich bisher in E. E ist ca 100km von W entfernt. W ist 190km von der neuen Arbeitsstelle L entfernt.


    Ich habe in W eine eigene Wohnung, aber kein Mietvertrag o.ä. Dort wohne ich in einem großen Haus mit mehreren Etagen und jede Etage ist wie eine eigene Wohnung aufgebaut.

  • Welche Kosten in deiner Wohnung in W hast du denn selbst getragen (Lebensmittel? eigener Telefonanschluss? GEZ?...)? Wenn du schon keine Miete zahlst, musst du wenigstens nachweisen können, dass du deine Haushaltsführung aus eigenen Mitteln bestritten hast.
    Das Hauptproblem dürfte jedoch darin liegen, dass deine Etage keine abgeschlossene Wohnung darstellt. Damit ist sie in den Haushalt deiner Eltern eingegliedert. Im Klartext: keine doppelte Haushaltsführung.


    Bleiben noch die Umzugskosten. Meines Wissens kann man den Auszug aus der elterlichen Wohnung nicht absetzen, aber möglicherweise liegen die Dinge hier anders, weil du vorher schon woanders gearbeitet hast und W nur eine Zwischenstation war. Zur Höhe der möglichen Werbungskosten findet sich hier eine gute Übersicht: [url=http://www.ratgeberrecht.eu/ratgeber/werbungskosten-teil-3-umzug.html]