Ratenkauf ohne Zinsen buchen. GWG bei dem sofort die Vorsteuer geltend gemacht werden soll.

  • Guten Tag zusammen,


    ich schon wieder das Rechengenie ;)


    Folgendes Problem:
    Ich habe ein Mobiltelefon gekauft bei dem ich von vorn herein 20% Privatnutzung ansetzte.
    Preis 504,94 Brutto inklusive Porto+ Zubehör
    -20%= 403,96€


    Darüber habe ich eine Rechnung.
    Es ist nun so dass ich das Handy aber Zinslos direkt an den Händler(Provider) abzahle in 24 Monatsraten + einmalig 1 Euro Kaufpreis
    also einmal 21 Eüro und dann 23 Monatsraten zu 20 Euro.
    Das ganze will ich als GWG bis 410€ buchen.


    Wie buche ich das nun am geschicktesten?


    Ich habe es mal so angefangen dass ich auf dem Verrechnungskonto den vollen Betrag abzgl Eigenanteil Buche um erst einmal die volle Vorsteuer diesen Monat zu bekommen.
    Die monatlichen Raten die auf meinem Onlinebanking Konto könnte ich als nicht Betriebsrelevant buchen und damit mein Kontostand auf dem Verrechnungskonto stimmt könnte ich dort den abgezogenen vollen Betrag auch wieder als nicht Betriebsrelevant hinzubuchen.


    Das kommt mir aber echt unschön vor. Außerdem könnte ich mir Vorstellen dass das FA da was dagegen hat.


    EDIT: Dieser Handyrechnung liegen übrigens 3 Rechnungen und Buchungen zu Grunde.
    1- Handpreis (Buchung Rate 21€ bzw 20€)
    2- Versandkosten extra
    3- Handyzubehör extra (was ja auch dem selbstständig nutzbaren Artikel zugeschrieben werden muss)



    Ich nutze übrigens den kleinen Kontenrahmen von mein Büro.


    Hoffe ihr habt mal wieder die Glühbirne die mir den Weg ausleuchtet.


    Schon jetzt vielen Dank an alle.


    MfG CodeB

  • Das kommt mir aber echt unschön vor. Außerdem könnte ich mir Vorstellen dass das FA da was dagegen hat.


    Unschön gibt es nicht, es gibt Gesetze, an die man sich halten muß. Du machst doch EÜR kannst nur das buchen, was du auch als Zahlungsausgang hast.
    MfG Günter

  • Ich habe überall immer gelesen dass die gesammte Vorsteuer direkt geltend gemacht werden kann. Wobei da immer der Bezug zur AfA gegeben war. Also kann ich dann tatsächlich nur die einzelnen Raten zur Vorsteuer ranziehen?

    einmalig 1 Euro Kaufpreis


    ...kaufst du das Handy vielleicht für ein Euro, und das andere sind Telefongebühren :?: ...oder wie soll man das verstehen :?:
    MfG Günter

  • Hast Du schon unter Erste Hilfe Steuern/Buchhaltung das Kapitel Darlehen. Das sollte dann Klarheit bringen.


    Bei der Privatnutzung wäre zu prüfen, ob auf diese nicht Umsatzsteuer zu zahlen ist. Denn meiner Meinung nach, kann man nicht nur den betrieblichen Teil des Handys in den Betrieb einbringen.

  • So richtig trifft das Kapitel leider nicht auf mich zu. Weil ich ja kein Darlehen von der Bank erhalte. Sondern einfach direkt an den Mobilfunkanbieter abbezahlt wird (Zinslos) und nicht an die Bank wie bei einem Klassischen Kredit bzw. einer Finanzierung.
    Mehrwertssteuer muss ich für den Privatanteil abgeben, das weiß ich bereits.

  • So richtig trifft das Kapitel leider nicht auf mich zu. Weil ich ja kein Darlehen von der Bank erhalte.


    Du erhälst ein zinsloses Darlehn vom Lieferanten.
    MfG Günter

  • Ich bin der Meinung, dass Dein Ansatz grundlegend falsch ist. Denn Du kannst das Handy im Wert von € 504,94 nicht als GWG bis € 410,00 aufzeichnen. Der Nettowert des Handys beträgt nämlich € 424,32. Mit diesem Betrag ist das Handy meiner Meinung nach als Anlage aufzuzeichnen. Die Privatentnahme von 20% muss aus meiner Sicht von € 424,32 berechnet werden und beträgt somit insgesamt 84,86 zzgl. MwSt. Die Privatentnahme mindert meiner Meinung nach aber keinesfalls den Wert des Handys, der Grundlage für die Bewertung des Geschäftsvorfalles ist.


    Es stellt sich daher zuerst die Frage, ob Du das Handy aktivieren möchtest oder in den Sammelpool einstellen möchtest. Dazu lies bitte unter ->Hilfe ->Erste Hilfe Steuern/Buchhaltung das Kapitel Abschreibung.


    Wie Du dann weiter vorgehen kannst, wird in diesem Thread behandelt.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Ich bin der Meinung, dass Dein Ansatz grundlegend falsch ist.


    ...und ich bin sogar der Meinung, dass da noch mehr falsch gedacht wird.
    Ich kenne CodeB und seine Firma nicht, aber ein Firmenhandy für über 400 €, wo normale Handys für 50 € zu haben sind, da taucht natürlich die Frage der Verhältnismässigkeit auf.
    Für einen Kleinunternehmer dürfte es eng werden, die Notwendigkeit eines solchen Handys nachzuweisen.
    Ein kleiner Handwerker bekommt seinen Ferrari oder Porsche auch nicht als Firmenfahrzeug anerkannt :thumbsup:
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Nach lesen der Beiträge vermute ich mal, dass es sich um ein Palm Pre von O² handelt. Und die haben ein von anderen Anbietern abweichendes Konzept:

    • Der Kunde bekommt das Handy für einen Euro Anzahlung, der Rest wird in Raten von 20 Euro abgezahlt, letztendlich also der schon angesprochene Kredit/Darlehen. Die Höhe der Anschaffungskosten gehen m. E. in Ordnung, auch das iPhone ist unsubventioniert erheblich teurer.
      Das Palm Pre wird dem Kunden ohne Vertragsbindung verkauft, ist also letztendlich nicht (direkt) subventioniert. Die Ersparnis kommt sicherlich durch die 0 % Finanzierung zustande.
    • Die Telefonkosten werden unabhängig vom Gerät in Rechnung gestellt, es handelt sich m.E. also um 2 unabhängige Vorgänge und sollte auch so behandelt werden.

    Der Grund ist, das O² bei Kauf des Gerätes keine Mindestvertragslaufzeit des Telefonvertrages verlangt. So kann der Kunde ggf. bei Unzufriedenheit mit dem Netzbetreiber nach einem halben Jahr den Anbieter wechseln und das Handy trotzdem ohne Problem verwenden.
    Eine entsprechende Erläuterung seitens CodeB hätte die Diskussion sicherlich erleichtert, ich hoffe nur, dass ich mit meiner Vermutung richtig liege.

  • Genau so ist es Burki.


    Ich glaube schon dass ich den Privatanteil herausrechnen kann um den Nettowert um diesen bereinigt direkt abzuschreiben. Es ist ja so dass nur der übrig gebliebene Teil steuerlich geltend gemacht werden kann und demnach auch nur dieser eine Rolle spielt.
    Ich denke dass Handy sollte sich ohne weiteres rechtfertigen lassen da ich Hauptberuflich viel unterwegs bin und das Gewerbe vorerst Nebenher betreibe und auch dies wenn ich denn Aufträge habe mit hoher Reisetätigkeit verbunden ist.


    Die Darlehensgeschichte muss ich mir dann nochmal anschauen, vielleicht machts ja klick.

  • Ich glaube schon dass ich den Privatanteil herausrechnen kann um den Nettowert um diesen bereinigt direkt abzuschreiben. Es ist ja so dass nur der übrig gebliebene Teil steuerlich geltend gemacht werden kann und demnach auch nur dieser eine Rolle spielt.
    Ich denke dass Handy sollte sich ohne weiteres rechtfertigen lassen da ich Hauptberuflich viel unterwegs bin und das Gewerbe vorerst Nebenher betreibe und auch dies wenn ich denn Aufträge habe mit hoher Reisetätigkeit verbunden ist.


    Ich vermute, daß da kein Betriebsprüfer mitspielt.
    Von den gesamten Kosten dieses ? Handys ? wirst du den größten Teil über Privat ausbuchen müssen. Das ist gefundenes Fressen für einen Betriebsprüfer :!: Wenn es nicht so sein sollte, dann sei froh, aber schlimmstenfalls rechne damit.
    MfG Günter


    ZITAT
    Grundsätzlich können Sie Aufwendungen nur als Werbungskosten absetzen soweit sie angemessen sind. Die Frage, was angemessen und was Luxus ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Es finden sich sowohl freundliche als auch relativ strenge Urteile. Ihre Chancen auf Anerkennung steigen, falls Sie eine berufliche Notwendigkeit der Ausstattung nachweisen können. Dies wäre z.B. denkbar, falls eine geeignete Umgebung für Vertragsverhandlungen oder wichtige berufliche Gespräche geschaffen werden soll. Angeben sollten Sie die Kosten auf jeden Fall, denn Sie können Ihnen nur gestrichen werden

  • Stehe aktuell vor der gleichen Fragestellung bezüglich Handykaufes bei O2 auf Raten. Bei der oberen Diskussion habe ich keine endgültige Lösung herauslesen können. Hier die Rechnung:


    Netto 511,76€


    Mwst. 97,23€


    Gesamtbetrag 608,99€


    Zahlung 24 Raten - fällig am 1. des Folgemonats.


    Habe eigentlich erwartet, dass die Rate einfach mit auf der monatlichen Telefonrechnung erscheint. Ich gehe jetzt trotzdem davon aus, dass ich einfach die monatliche Rate in Höhe von 25,37€ (inkl. Mwst) als Ausgabe ansetze und daher keine Abschreibung machen muss, oder? Ansonsten hätte ich mir das Handy nämlich woanders billiger kaufen können (es wäre aber immernoch über 410€ netto gewesen).


    Nachtrag:


    Habe jetzt nochmal diverse andere Beiträge gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich das Handy doch abschreiben muss und demzufolge gleich die komplette Mwst. als Vorsteuer ansetzen kann - schon komisch, da ich ja noch nichts gezahlt habe. Siehe z.B. hier:
    [Buchführung] Wie wird ein geleastes Notebook korrekt verbucht?


    Wie wäre dies, wenn der Betrag monatlich in der Telefonrechnung auftauchen würde (müsste vermutlich beim Tarif O2 on Business mit Handy so sein)?

    • Offizieller Beitrag

    Habe jetzt nochmal diverse andere Beiträge gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich das Handy doch abschreiben muss und demzufolge gleich die komplette Mwst. als Vorsteuer ansetzen kann - schon komisch, da ich ja noch nichts gezahlt habe.

    Was ich bei einem Handykauf, zumindest bis zum Beweis des Gegenteils, zu bezweifeln wage. Du brauchst ja immer noch einen ordnungsgemäßen und vollständigen Vorsteuerausweis.


    Das kommt also immer auf den Vertrag an. Wenn Du Dich auf etwas berufst und es verlinkst, dann solltest du es auch vollständig gelesen haben.

  • Auf der Rechnung steht das was ich oben geschrieben habe. Die Mwst. ist also mit 97,23€ seperat aufgeführt. Zusätzlich steht auf der Rechnung, dass ich eben 24 Raten zu zahlen habe und diese von meinem Konto abgebucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Rechnung steht das was ich oben geschrieben habe. Die Mwst. ist also mit 97,23€ seperat aufgeführt. Zusätzlich steht auf der Rechnung, dass ich eben 24 Raten zu zahlen habe und diese von meinem Konto abgebucht werden.

    =unechter Leasingvertrag = Raten-/Abzahlungskauf

    Habe jetzt nochmal diverse andere Beiträge gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich das Handy doch abschreiben muss und demzufolge gleich die komplette Mwst. als Vorsteuer ansetzen kann.

    Das wäre m.E. die zutreffende rechtliche Würdigung.