Unterstützung Bedürftiger

  • Aufgrund ihres hohen Alters benötigt meine Mutter, die nicht bei mir im Haushalt lebt, immer öfter meine Unterstützung. Es handelt sich hierbei um bspw. Begleitung zu Arztbesuchen, Einkaufen, Bank, aber auch Hilfe im Haushalt, bei der Kehrwoche etc. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest einen Teil der mir dadurch entstehenden Kosten steuerlich abzusetzen? Sicher fordert das FA eine entsprechende Bescheinigung? Gibt es evtl. ein Musterschreiben im WISO Sparbuch 2010?
    Danke für Ihre Hilfe.

  • •Steuerpflichtige, die einen hilflosen Angehörigen in ihrer oder in der Wohnung des Hilflosen persönlich pflegen, erhalten einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro jährlich, wenn sie dafür keine Einnahmen erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    •Steuerpflichtige, die einen hilflosen Angehörigen in ihrer oder in der Wohnung des Hilflosen persönlich pflegen, erhalten einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro jährlich, wenn sie dafür keine Einnahmen erhalten.

    Beachte aber: hohes Alter ist nicht gleich zu setzen mit Hilflosigkeit i.S. des EStG!


    Wie heißt es so schön im § 33 Absatz 1 Satz 1 EStG:
    "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird."


    Der hier geschilderte Sachverhalt lässt nur den Schluss zu, dass die Aufwendungen nicht abziehbar sind.


    Es gibt aber sicherlich Gestaltungsmöglichkeiten, die hier allerdings nicht genannt werden können, da es sich insoweit um Steuerberatung handeln würde. Es kann daher nur an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe verwiesen werden.