steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

  • Hallo,


    ich möchte das erste Mal eine Steuererklärung abgeben. In Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung sind ca 900,-€ eingetragen also steuerfreie Verpflegungszuschüsse. Alle Daten wurden eingetragen und bei der Prüfung erscheint dann folgender Text:


    Sie haben vom Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen für die Auswärtstätigkeiten erhalten, aber keine Angaben dazu gemacht.
    Wenn Ihnen keine Aufwendungen entstanden sind, Sie jedoch Zuschüsse erhalten haben, sind diese steuerpflichtig und müssen dem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet werden!


    Der AN macht ja nicht täglich eine Dienstreise er fährt ganz normal zur Arbeit, warum zahlt der AG diese steuerfreien Beträge wenn der AN diese dann doch versteuern muss ? Im Grunde genommen hat der AN keine Mehraufwendungen.


    Werden diese Zuschüsse dann automatisch zum Einkommen dazugerechnet und versteuert wenn man keine Angaben macht, bzw. kann ein AN der mehr als 8 Stunden von der Wohnung weg ist Angaben dazu machen ? Was ist zu tun ?

  • Was ist zu tun ?


    ...du musst eine genaue Aufstellung über deine Auswärtstätigkeit machen, mit gefahrenen km (wenn kein Firmenwagen) und Abwesenheitszeiten.
    Diese Daten musst du in die Steuererklärung eungebn, wenn nicht zahlst du eben nach. Steht aber auch alles da.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Erstattet Dir Dein AG Verpflegungszuschüsse steuerfrei, obwohl hierzu die Voraussetzungen nicht gegeben sind (egal aus welchem Grund), so ist dieser Betrag nachträglich als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern.

  • Hallo,


    ich habe zu diesem Theme auch noch eine Frage, da ich es trotz einiger Beiträge nicht 100% verstanden habe.
    Ich habe ebenfalls steuerfreie Verpflegungszuschüsse. Diese resultierten aus diversen Seminaren und Veranstaltungen die ich über meine neue Firma erhalten habe. Nach jeder Reise habe ich eine Reisekostenabrechnung erhalten mit den Spesenansprüchen, eingenommene Mahlzeiten sowie erstatteten Fahrtkosten (0,25 cent je KM). Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Verpflegungszuschüsse "beweisen".
    Das kann ich ja in der Software unter Reisekosten machen. Nur verstehe ich nicht genau was ich dort angeben muss und was nicht. Ich möchte ja keine bereits erhaltenen Gelder nochmals geltend machen und damit Steuern hinterziehen.
    Auf dieser Reisekostenabrechnung stehen ca. 100 Zahlen und finde keinen Bezug dazu.


    Ich frage mich zudem, ob ich nicht auch noch die Fahrtkosten angeben kann, da diese ja mit 0,30 € berechnet werden, ich aber nur 0,25 € von meinem Arbeitgeber erhalten habe.


    Nach meiner Logik müsste ich jedes z.B. Seminar komplett (Fahrtstrecke, Spesen..)angeben und unter "steuerfreie Erstattungen die nicht auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind" die Erstattung meines Arbeitgebers über die Fahrkosten angeben !?


    DANKE !

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Verpflegungszuschüsse "beweisen".

    Vereinfacht gesagt, ja.

    Ich frage mich zudem, ob ich nicht auch noch die Fahrtkosten angeben kann, da diese ja mit 0,30 € berechnet werden, ich aber nur 0,25 € von meinem Arbeitgeber erhalten habe.

    Ja.

    Nach meiner Logik müsste ich jedes z.B. Seminar komplett (Fahrtstrecke, Spesen..)angeben und unter "steuerfreie Erstattungen die nicht auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind" die Erstattung meines Arbeitgebers über die Fahrkosten angeben !?

    Müsste so sein.

  • Hallo zusammen,


    Den Thread aus 2010/11 zu dem Thema kann ich leider nicht weiterführen, kapieren tue ich es aber bisher auch nicht:


    - Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet mir mein AG
    - dazu zahlt mein AG mir den gesetzlichen Tagesspesensatz wenn ich auswärts tätig bin
    - dazu muss ich in der Firma alle Zeiten, Länder, etc angeben
    - diesen Spesensatz bekomme ich am Ende des Monats mit der Kosten-Erstattung ausgezahlt
    - am Jahresende taucht der Betrag als "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" auf der LSK auf
    - den Betrag trage ich entsprechend ins Programm ein
    - das reduziert entsprechend meine Werbungskosten


    - dann muss ich JEDE einzelne Reise mit Zeiten ins Programm eintragen, damit die gezahlten Spesen wieder "Null gestellt" werden? Oder gibt es da Alternativen?


    Ich will ja nichts weiteres als das, alle direkten Reisekosten habe ich ja schon erstattet bekommen.


    Gruß,
    Dieter

    • Offizieller Beitrag

    - dann muss ich JEDE einzelne Reise mit Zeiten ins Programm eintragen, damit die gezahlten Spesen wieder "Null gestellt" werden?

    Ja.

    Oder gibt es da Alternativen?

    Nein.