Auslandsverwendungszuschlag als Werbungskosten wo angeben?

  • Hallo,


    ich da mal eine Frage. Ich habe mir das Sparbuch jetzt das erste Mal gekauft und mache nun für meinen Freund die Steuererklärung.


    Er ist Zeitsoldat und war 2009 einige Monate im Ausland. Ich habe mehrfach gelesen, dass der steuerfreie Auslandsverwenungszuschlag mit den steuerpflichtigen Einnahmen zusammengerechnet werden muss und dann das Verhältnis genommen wird von den Gesamteinnahmen. Das habe ich auch soweit verstanden.


    Nur gibt es nun im Sparbuch das Eingabefeld "steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag". Was ist hiermit gemeint? pro Monat oder fürs Jahr gesehen?
    Wo muss ich die errechneten Werbungskosten für den Auslandseinsatz angeben? ?( ?(


    Bitte helft mir sonst dreh ich hier noch durch 8| 8|


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    ich da mal eine Frage. Ich habe mir das Sparbuch jetzt das erste Mal gekauft und mache nun für meinen Freund die Steuererklärung.

    Schon mal von unerlaubter steuerlicher Hilfeleistung gehört? Du bist sicher, dass Du der richtige Ansprechpartner für Steuerfragen bist?

    Nur gibt es nun im Sparbuch das Eingabefeld "steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag". Was ist hiermit gemeint? pro Monat oder fürs Jahr gesehen?

    Was wohl in einer Jahreserklärung?

    Wo muss ich die errechneten Werbungskosten für den Auslandseinsatz angeben?

    Bei Werbungskosten?

  • danke für die schnelle antwort, aber warum bitte soll es verboten sein für seinen partner die steuererklärung zu machen??? versteh ich nich. wusste auch nich, dass wiso sparbuch nur für profis und steuerberater sind, oder hab ich das falsch verstanden?? ?( ?(


    die antwort war jetzt nicht ganz hilfreich ehrlich gesagt, aber trotzdem danke. werd ich mir anderwo die infos holen

  • Alle Angaben werden bei auf der Seite "Steuerfreie Auslandsverwendungszuschläge / Kaufkraftausgleich" gemacht. Dort trägst Du die steuerfreien Zuschläge, den anteiligen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn für die Auslandsverwendung sowie die Werbungskosten, die mit der Auslandsverwendung zusammenhängen, ein.

    • Offizieller Beitrag

    danke für die schnelle antwort, aber warum bitte soll es verboten sein für seinen partner die steuererklärung zu machen??? versteh ich nich. wusste auch nich, dass wiso sparbuch nur für profis und steuerberater sind, oder hab ich das falsch verstanden?? ?( ?(

    WISO ist nicht nur für Profis und Steuerberater, denn Du kannst Deine Erklärung damit erstellen.
    Der Rest ist unerlaubte steuerliche Hilfeleistung.

  • Naja, dann sollte Buhl aber schnellstens die Unterforen zu Fragen der Steuerberechnung entfernen. Da geht es ja im Kern um steuerliche Hilfeleistungen. Aber so ist es eben in Deutschland. Hier darf man ja eigentlich einem Freund nicht mal eine Deckenlampe anschließen oder Kabel verlegen, da das nur ein Elektriker machen darf. Hauptsache, es ist alles immer ganz haarklein geregelt, wer was wann wo wie machen darf... ?(

    • Offizieller Beitrag

    Naja, dann sollte Buhl aber schnellstens die Unterforen zu Fragen der Steuerberechnung entfernen. Da geht es ja im Kern um steuerliche Hilfeleistungen. Aber so ist es eben in Deutschland. Hier darf man ja eigentlich einem Freund nicht mal eine Deckenlampe anschließen oder Kabel verlegen, da das nur ein Elektriker machen darf. Hauptsache, es ist alles immer ganz haarklein geregelt, wer was wann wo wie machen darf... ?(

    off topic:
    Niemand zwingt Dich, hier zu wohnen oder zu leben.
    In jeder Bananenrepublik wirst Du es besser haben! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    ehepaare machen auch ihre steuererklärung gemeinsam, also was soll der ganze quark???

    Genau, Ehepaare. Ansonsten hast Du wohl nichts verstanden.

  • ehepaare machen auch ihre steuererklärung gemeinsam, also was soll der ganze quark???


    Ja. Bei gemeinsamer Veranlagung müssen sie sie sogar gemeinsam machen. Was hat das mit Steuerhilfe zwischen Freunden oder Bekannten zu tun?